In das künftige Gesamtkonzept für einen profunden, auf Resozialisierung ausgerichteten Behandlungsvollzugs in Brandenburg werden private Netzwerke eingebunden
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg überreicht dem Verein Soziale Initiative Niederlausitz (SIN) e.V. heute in Cottbus eine Förderurkunde über knapp 70.000 Euro. Damit ermöglicht der Minister die Fortführung des Projekts „Resozialisierungsmaßnahmen für Strafgefangene im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung in den Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg“.
Schöneburg: „Haft macht Menschen zumeist unselbständiger. Viele Haftentlassene können deshalb ein Leben in Freiheit nicht eigenständig meistern, wodurch – nach allen Erfahrungen – die Gefahr der Rückfälligkeit steigt. Die Soziale Initiative Niederlausitz arbeitet diesem Problem entgegen. Mit ihrer Schuldnerberatung fördert die SIN professionell die Selbständigkeit der Inhaftierten. Das sensible Übergangsmanagement der SIN begünstigt eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Haftentlassenen in die Gesellschaft.“
Ziel des mit 69.599,54 Euro aus Lottomitteln geförderten Projektes ist es, inhaftierte Menschen in den brandenburgischen Justizvollzugsanstalten im Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren zu beraten. Zudem leistet der Verein Hilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie allgemein bei der Vorbereitung der Beratung. Darüber hinaus sollen Inhaftierte bei der Regulierung von Schulden aus Straftaten beraten und unterstützt werden.
Schöneburg: „Die Angebote der SIN sollen den Inhaftierten helfen, sich von ihren Schulden auf legale Weise zu befreien. Der Verein leistet damit einen sehr guten Beitrag zur sozialen Integration und verringert das Rückfallrisiko. Dies entspricht auch dem Ziel des Resozialisierungsfonds, den einzurichten die Experten der von mir eingerichteten Arbeitsgruppe Resozialisierung vorgeschlagen haben.“
Der Resozialisierungsfonds soll Straftätern helfen, Schulden zu begleichen, besonders Schulden bei Opfern und bei Unterhaltsberechtigten von Opfern. Defizite im Umgang mit Geld sind oftmals Auslöser für neue Straftaten.
Die Arbeit des Vereins SIN korrespondiert zugleich mit dem von Minister Schöneburg angestrebten Gesamtkonzept für einen profunden Behandlungsvollzug.
Schöneburg: „Mein Ziel ist es, in Brandenburg Regelungen zu schaffen und Netzwerke aufzubauen, die den Gefangenen den Übergang vom Vollzugsalltag in das Leben in Freiheit erleichtern und eine kontinuierliche Betreuung der Haftentlassenen gewährleisten.“
Der rechtliche Rahmen dafür soll in dieser Legislatur mit einem Landesstrafvollzugsgesetz gespannt werden. Einen Gesetzentwurf hat Brandenburg gemeinsam mit neun Ländern im September 2011 bereits vorgelegt. Darin wird erstmals ein in sich geschlossenes Betreuungs- und Behandlungskonzept vom ersten bis zum letzten Tag der Haft skizziert.
In der Vollzugspraxis erprobt wird bereits seit Monaten die neu eingeführte zentrale Diagnostikabteilung in der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben. Erstmals wird dort ein standardisiertes Diagnoseverfahren angewandt, um die Problemlagen und Potentiale aller Gefangenen mit Haftstrafen von drei Jahren und mehr zu erkennen. Auf dieser Erkenntnisgrundlage soll anschließend jeder dieser Inhaftierten nach einem individuellen Behandlungs- und Betreuungsplan auf ein Leben in Freiheit und Selbständigkeit optimal vorbereitet werden.
Der gemeinnützige Verein Soziale Initiative Niederlausitz (SIN) e.V. mit Sitz in Cottbus wurde im Jahr 2000 gegründet und 2001 durch das Land Brandenburg als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen. Der Verein berät und betreut Menschen in der Region Cottbus, die sich in finanziellen Notlagen befinden. Landesweit ist die SIN darüber hinaus auf dem Gebiet der Straffälligenhilfe in vier Justizvollzugsanstalten Brandenburgs tätig. Seit 2007 engagiert sich der Verein außerdem im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe. In diesem Kontext bietet der Verein in Not geratenen Familien die Möglichkeit betreuten Wohnens an. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die einer umfangreicheren Hilfestellung bedürfen, sollen in einer Wohngruppe individuell betreut und so weit stabilisiert werden, dass sie wieder in ihre Familie und ihr soziales Umfeld eingegliedert werden können.
Quelle: Ministerium der Justiz
In das künftige Gesamtkonzept für einen profunden, auf Resozialisierung ausgerichteten Behandlungsvollzugs in Brandenburg werden private Netzwerke eingebunden
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg überreicht dem Verein Soziale Initiative Niederlausitz (SIN) e.V. heute in Cottbus eine Förderurkunde über knapp 70.000 Euro. Damit ermöglicht der Minister die Fortführung des Projekts „Resozialisierungsmaßnahmen für Strafgefangene im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung in den Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg“.
Schöneburg: „Haft macht Menschen zumeist unselbständiger. Viele Haftentlassene können deshalb ein Leben in Freiheit nicht eigenständig meistern, wodurch – nach allen Erfahrungen – die Gefahr der Rückfälligkeit steigt. Die Soziale Initiative Niederlausitz arbeitet diesem Problem entgegen. Mit ihrer Schuldnerberatung fördert die SIN professionell die Selbständigkeit der Inhaftierten. Das sensible Übergangsmanagement der SIN begünstigt eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Haftentlassenen in die Gesellschaft.“
Ziel des mit 69.599,54 Euro aus Lottomitteln geförderten Projektes ist es, inhaftierte Menschen in den brandenburgischen Justizvollzugsanstalten im Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren zu beraten. Zudem leistet der Verein Hilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie allgemein bei der Vorbereitung der Beratung. Darüber hinaus sollen Inhaftierte bei der Regulierung von Schulden aus Straftaten beraten und unterstützt werden.
Schöneburg: „Die Angebote der SIN sollen den Inhaftierten helfen, sich von ihren Schulden auf legale Weise zu befreien. Der Verein leistet damit einen sehr guten Beitrag zur sozialen Integration und verringert das Rückfallrisiko. Dies entspricht auch dem Ziel des Resozialisierungsfonds, den einzurichten die Experten der von mir eingerichteten Arbeitsgruppe Resozialisierung vorgeschlagen haben.“
Der Resozialisierungsfonds soll Straftätern helfen, Schulden zu begleichen, besonders Schulden bei Opfern und bei Unterhaltsberechtigten von Opfern. Defizite im Umgang mit Geld sind oftmals Auslöser für neue Straftaten.
Die Arbeit des Vereins SIN korrespondiert zugleich mit dem von Minister Schöneburg angestrebten Gesamtkonzept für einen profunden Behandlungsvollzug.
Schöneburg: „Mein Ziel ist es, in Brandenburg Regelungen zu schaffen und Netzwerke aufzubauen, die den Gefangenen den Übergang vom Vollzugsalltag in das Leben in Freiheit erleichtern und eine kontinuierliche Betreuung der Haftentlassenen gewährleisten.“
Der rechtliche Rahmen dafür soll in dieser Legislatur mit einem Landesstrafvollzugsgesetz gespannt werden. Einen Gesetzentwurf hat Brandenburg gemeinsam mit neun Ländern im September 2011 bereits vorgelegt. Darin wird erstmals ein in sich geschlossenes Betreuungs- und Behandlungskonzept vom ersten bis zum letzten Tag der Haft skizziert.
In der Vollzugspraxis erprobt wird bereits seit Monaten die neu eingeführte zentrale Diagnostikabteilung in der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben. Erstmals wird dort ein standardisiertes Diagnoseverfahren angewandt, um die Problemlagen und Potentiale aller Gefangenen mit Haftstrafen von drei Jahren und mehr zu erkennen. Auf dieser Erkenntnisgrundlage soll anschließend jeder dieser Inhaftierten nach einem individuellen Behandlungs- und Betreuungsplan auf ein Leben in Freiheit und Selbständigkeit optimal vorbereitet werden.
Der gemeinnützige Verein Soziale Initiative Niederlausitz (SIN) e.V. mit Sitz in Cottbus wurde im Jahr 2000 gegründet und 2001 durch das Land Brandenburg als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren zugelassen. Der Verein berät und betreut Menschen in der Region Cottbus, die sich in finanziellen Notlagen befinden. Landesweit ist die SIN darüber hinaus auf dem Gebiet der Straffälligenhilfe in vier Justizvollzugsanstalten Brandenburgs tätig. Seit 2007 engagiert sich der Verein außerdem im Bereich der sozialpädagogischen Familienhilfe. In diesem Kontext bietet der Verein in Not geratenen Familien die Möglichkeit betreuten Wohnens an. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die einer umfangreicheren Hilfestellung bedürfen, sollen in einer Wohngruppe individuell betreut und so weit stabilisiert werden, dass sie wieder in ihre Familie und ihr soziales Umfeld eingegliedert werden können.
Quelle: Ministerium der Justiz