Nachdem sich ein 51-jähriger Mann aus Spremberg (Landkreis Spree-Neiße) insgesamt 62 Mal kinderpornografische Inhalte aus dem Internet heruntergeladen und im Anschluss per Whatsapp verschickt haben soll, wurde er jetzt zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. So hat das Amtsgericht Cottbus entschieden. Zu sehen waren auf den Bildern und Videos mit teils deutlich unter 14-Jährige in sexuellen Handlungen.
Ins Gefängnis muss der Spremberger mit dem Urteil nicht, auch eine Therapie wurde vom Gericht nicht angeordnet. Die Forderung des Staatsanwalts, dem Angeklagten für die Dauer der Bewährung die Internetnutzung zu verbieten, wurde ebenfalls vom Richter abgelehnt.
Ergänzung: Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und sechs Monate, bis 12.05. 24 Uhr können Rechtsmittel gegen das Urteil eingereicht werden. Auf die Spur kam die Polizei dem Täter aufgrund einer Wohnungsdurchsuchung im November 2017, wo Speichermedien sichergestellt wurden auf denen sich die Aufnahmen befanden.
Strafverschärfung bei Kinderpornografie
Nur einen Tag nach dem Cottbuser Urteil ist im Bundesrat eine deutliche Strafverschärfung beschlossen worden. Ab dem 01.07.2021 werden Taten dieser Art strenger geahndet, einige Tatbestände sind zur Straftat hochgestuft worden, dafür sind Freiheitstrafen von mindestens einem Jahr vorgesehen und die Verfahren können nicht mehr wegen Gerongfügigkeit eingestellt werden. Aufsehen erregte jüngst auch der Fall des Exfußballers Christoph Metzelder, der wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt wurde.
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