Seit kurzen gilt in der Pfortenstraße zwischen Poststraße und Kirchgasse eine geänderte Verkehrsanordnung für das Parken. Für diesen Bereich gilt eine zeitlich beschränkte Parkscheibenbenutzungspflicht mit einer zulässigen Parkdauer von 1 Stunde.
Im Zuge der Überwachung zur Einhaltung der Vorschriften für den ruhenden Straßenverkehr wird festgestellt, dass die bestehende Anordnung von Verkehrsteilnehmern häufig unbeachtet bleibt, was zwangsläufig repressivrechtliche Maßnahmen der örtlichen Ordnungsbehörde nach sich zieht. Diese Folgen der Feststellungen von Verkehrsordnungswidrigkeiten führen bei den Verkehrsteilnehmern trotz klarer Rechtslage oft zu Unmutsbekundungen. Manchmal wird ein Verstoß auch nur aus mangelnder Aufmerksamkeit bzw. aufgrund gewohnter Abläufe ohne Berücksichtigung der geänderten Verkehrsregelungen heraus begangen. Dies ist für die Betroffenen sehr ärgerlich. Vor diesem Hintergrund wird hiermit auf die geänderte Verkehrsregelung in der Pfortenstraße hingewiesen. Verkehrsteilnehmern, die innenstadtnah uneingeschränkt parken möchten, stehen entsprechende Parkflächen auf dem Pfortenplatz, in der Georgenstraße sowie in der Kantstraße und in der Geschwister-Scholl-Straße zur Verfügung.
Quelle: Stadt Spremberg
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