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Vogelsänger zum Solarpark „Lieberose III“ in Schenkendöbern: Entscheidung offen

18:21 Uhr | 11. November 2011
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Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger hat heute nochmals klargestellt, dass die Stellungnahme der Forstverwaltung zu dem geplanten Bau des Solarparks „Lieberose III“ nach wie vor in Arbeit ist.
Vogelsänger: „Derzeit ist nichts entschieden.“
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung hat die Gemeinde Schenkendöbern einen Plan zur Errichtung von Solaranlagen erstellt. Die Genehmigungsbehörde für den zu prüfenden Bebauungsplan ist letztendlich der Landkreis Spree-Neiße. Derzeit prüfen die Forstbehörden die forstfachliche Verträglichkeit des Solarparks.
Im Bundeswaldgesetz ist der Walderhalt als Ziel vorgesehen – die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Damit besteht ein Interessenkonflikt zwischen dem Grundsatz des Walderhalts und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Deshalb muss der Einzelfall geprüft werden.
Eine gute anliegende Energieinfrastruktur, beispielsweise ein in der Nähe befindliches Umspannwerk zur Einspeisung des erzeugten Stroms, sprechen für diese Einzelfallprüfung.
Vogelsänger: „Allerdings befinden sich von den im Planentwurf der Gemeinde Schenkendöbern vorgesehenen 650 Hektar 400 Hektar im Freiraumverbund des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg und in verschiedenen Schutzgebieten. Hier kann ich mir eine Nutzung durch Solaranlagen nur schwer vorstellen.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Luftaufnahme Solarpark Lieberose, © euroluftbild.de

Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger hat heute nochmals klargestellt, dass die Stellungnahme der Forstverwaltung zu dem geplanten Bau des Solarparks „Lieberose III“ nach wie vor in Arbeit ist.
Vogelsänger: „Derzeit ist nichts entschieden.“
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung hat die Gemeinde Schenkendöbern einen Plan zur Errichtung von Solaranlagen erstellt. Die Genehmigungsbehörde für den zu prüfenden Bebauungsplan ist letztendlich der Landkreis Spree-Neiße. Derzeit prüfen die Forstbehörden die forstfachliche Verträglichkeit des Solarparks.
Im Bundeswaldgesetz ist der Walderhalt als Ziel vorgesehen – die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Damit besteht ein Interessenkonflikt zwischen dem Grundsatz des Walderhalts und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Deshalb muss der Einzelfall geprüft werden.
Eine gute anliegende Energieinfrastruktur, beispielsweise ein in der Nähe befindliches Umspannwerk zur Einspeisung des erzeugten Stroms, sprechen für diese Einzelfallprüfung.
Vogelsänger: „Allerdings befinden sich von den im Planentwurf der Gemeinde Schenkendöbern vorgesehenen 650 Hektar 400 Hektar im Freiraumverbund des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg und in verschiedenen Schutzgebieten. Hier kann ich mir eine Nutzung durch Solaranlagen nur schwer vorstellen.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Luftaufnahme Solarpark Lieberose, © euroluftbild.de

Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger hat heute nochmals klargestellt, dass die Stellungnahme der Forstverwaltung zu dem geplanten Bau des Solarparks „Lieberose III“ nach wie vor in Arbeit ist.
Vogelsänger: „Derzeit ist nichts entschieden.“
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung hat die Gemeinde Schenkendöbern einen Plan zur Errichtung von Solaranlagen erstellt. Die Genehmigungsbehörde für den zu prüfenden Bebauungsplan ist letztendlich der Landkreis Spree-Neiße. Derzeit prüfen die Forstbehörden die forstfachliche Verträglichkeit des Solarparks.
Im Bundeswaldgesetz ist der Walderhalt als Ziel vorgesehen – die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Damit besteht ein Interessenkonflikt zwischen dem Grundsatz des Walderhalts und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Deshalb muss der Einzelfall geprüft werden.
Eine gute anliegende Energieinfrastruktur, beispielsweise ein in der Nähe befindliches Umspannwerk zur Einspeisung des erzeugten Stroms, sprechen für diese Einzelfallprüfung.
Vogelsänger: „Allerdings befinden sich von den im Planentwurf der Gemeinde Schenkendöbern vorgesehenen 650 Hektar 400 Hektar im Freiraumverbund des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg und in verschiedenen Schutzgebieten. Hier kann ich mir eine Nutzung durch Solaranlagen nur schwer vorstellen.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Luftaufnahme Solarpark Lieberose, © euroluftbild.de

Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger hat heute nochmals klargestellt, dass die Stellungnahme der Forstverwaltung zu dem geplanten Bau des Solarparks „Lieberose III“ nach wie vor in Arbeit ist.
Vogelsänger: „Derzeit ist nichts entschieden.“
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung hat die Gemeinde Schenkendöbern einen Plan zur Errichtung von Solaranlagen erstellt. Die Genehmigungsbehörde für den zu prüfenden Bebauungsplan ist letztendlich der Landkreis Spree-Neiße. Derzeit prüfen die Forstbehörden die forstfachliche Verträglichkeit des Solarparks.
Im Bundeswaldgesetz ist der Walderhalt als Ziel vorgesehen – die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Damit besteht ein Interessenkonflikt zwischen dem Grundsatz des Walderhalts und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Deshalb muss der Einzelfall geprüft werden.
Eine gute anliegende Energieinfrastruktur, beispielsweise ein in der Nähe befindliches Umspannwerk zur Einspeisung des erzeugten Stroms, sprechen für diese Einzelfallprüfung.
Vogelsänger: „Allerdings befinden sich von den im Planentwurf der Gemeinde Schenkendöbern vorgesehenen 650 Hektar 400 Hektar im Freiraumverbund des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg und in verschiedenen Schutzgebieten. Hier kann ich mir eine Nutzung durch Solaranlagen nur schwer vorstellen.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Luftaufnahme Solarpark Lieberose, © euroluftbild.de

Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger hat heute nochmals klargestellt, dass die Stellungnahme der Forstverwaltung zu dem geplanten Bau des Solarparks „Lieberose III“ nach wie vor in Arbeit ist.
Vogelsänger: „Derzeit ist nichts entschieden.“
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung hat die Gemeinde Schenkendöbern einen Plan zur Errichtung von Solaranlagen erstellt. Die Genehmigungsbehörde für den zu prüfenden Bebauungsplan ist letztendlich der Landkreis Spree-Neiße. Derzeit prüfen die Forstbehörden die forstfachliche Verträglichkeit des Solarparks.
Im Bundeswaldgesetz ist der Walderhalt als Ziel vorgesehen – die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Damit besteht ein Interessenkonflikt zwischen dem Grundsatz des Walderhalts und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Deshalb muss der Einzelfall geprüft werden.
Eine gute anliegende Energieinfrastruktur, beispielsweise ein in der Nähe befindliches Umspannwerk zur Einspeisung des erzeugten Stroms, sprechen für diese Einzelfallprüfung.
Vogelsänger: „Allerdings befinden sich von den im Planentwurf der Gemeinde Schenkendöbern vorgesehenen 650 Hektar 400 Hektar im Freiraumverbund des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg und in verschiedenen Schutzgebieten. Hier kann ich mir eine Nutzung durch Solaranlagen nur schwer vorstellen.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Foto: Luftaufnahme Solarpark Lieberose, © euroluftbild.de

Brandenburgs Forstminister Jörg Vogelsänger hat heute nochmals klargestellt, dass die Stellungnahme der Forstverwaltung zu dem geplanten Bau des Solarparks „Lieberose III“ nach wie vor in Arbeit ist.
Vogelsänger: „Derzeit ist nichts entschieden.“
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung hat die Gemeinde Schenkendöbern einen Plan zur Errichtung von Solaranlagen erstellt. Die Genehmigungsbehörde für den zu prüfenden Bebauungsplan ist letztendlich der Landkreis Spree-Neiße. Derzeit prüfen die Forstbehörden die forstfachliche Verträglichkeit des Solarparks.
Im Bundeswaldgesetz ist der Walderhalt als Ziel vorgesehen – die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Damit besteht ein Interessenkonflikt zwischen dem Grundsatz des Walderhalts und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
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Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung hat die Gemeinde Schenkendöbern einen Plan zur Errichtung von Solaranlagen erstellt. Die Genehmigungsbehörde für den zu prüfenden Bebauungsplan ist letztendlich der Landkreis Spree-Neiße. Derzeit prüfen die Forstbehörden die forstfachliche Verträglichkeit des Solarparks.
Im Bundeswaldgesetz ist der Walderhalt als Ziel vorgesehen – die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Damit besteht ein Interessenkonflikt zwischen dem Grundsatz des Walderhalts und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
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