Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) hat eine Anordnung zum Wiederanfahren des Tagebaus Jänschwalde erlassen. Der Betrieb soll laut LEAG am 12. November 2019 wieder aufgenommen werden, jedoch setzt sich das Bergamt damit nicht über den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus von August hinweg, da es eine reine Sicherheitsmaßnahme für den Tagebau ist. Der Hauptbetriebsplan 2019 wurde vom Gericht aufgehoben. Hintergrund des Stillstands ist, dass Umweltverbände gegen die Betriebserlaubnis geklagt hatten, da Prüfunterlagen nur unzureichend vorlagen und die Verbände durch die Grundwasserabsenkungen im Umfeld des Tagebaus Auswirkungen auf Seen und Moore annahmen.
Seit 01.09.2019 stehen Bagger und Förderbrücke des Tagebaus Jänschwalde still. Die LEAG hatte es nicht geschafft, fristgerecht Unterlagen zu Unmweltverträglichkeitsprüfungen beim Landesbergamt einzureichen. Das Verwaltungsgericht Cottbus hob den Hauptbetriebsplan 2019 auf. Dennoch ist es nun für die Sicherheit des Tagebaus und aller Geräte (Förderbrücke, Bagger) sowie Mitarbeiter nötig, ihn für wenige Wochen erneut anzufahren. Dabei steht nicht die Kohleförderung im Vordergrund, sondern die Sicherung des Kippebereichs entlang des Abbaugebiets. Das anströmende und ansteigende Grundwasser drückt gegen den hinteren Kippenbereich, vor dem die Bagger stehen, es könnte zu Rutschungen und Durchbrüchen kommen. Zudem erhöht sich der Grundwasserdruck unterhalb des Braunkohleflözes. Für jeden Pegel sind Meldewerte festgelegt worden, die rechtzeitig auf das Erreichen kritischer Wasserstände, so genannter Grenzwasserstände, hinweisen sollen. Dies ist inzwischen an mindestens zwei Messstellen der Fall. Um die Kriterien für die Stabilität der Böschungssysteme weiterhin zu gewährleisten, muss sich der Tagebau vorwärtsbewegen.
Um das zu verhindern, sollte die LEAG ein Sicherungskonzept vorlegen, das durch einen geotechnischen Sachverständigen des LBGR geprüft wurde und nun umgesetzt wird. “In den kommenden Wochen soll ein sogenannter Flächenfilter mit einer Breite von 50m und einer Länge von 3km in Abbaurichtung (Norden) hergestellt werden. Er besteht aus Sanden und Substraten, die vom sogenannten Mittelschnitt gewonnen werden können. Die Förderbrücke kann diese Substrate auf den genannten Bereich aufschütten. Darauf wird später die Kippe aufgeschüttet. Es entsteht eine wasserdurchlässige Drainage, so dass die Kippe trockengehalten werden kann. Zusätzlich wird die Kohle aus dem Bereich gefördert, da es aus geotechnischer Sicht günstiger ist, um die Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten, damit das Drainagesystem funktioniert.” erklärt Uwe Sell, Leiter der Abteilung Braunkohlenbergbau beim LBGR und ergänzt: “Erfahrungsgemäß dauert die Maßnahme mehrere Wochen, genaue Angaben sind nicht möglich. Im normalen Förderbetrieb würde die Maßnahme schneller gehen, wenn sie notwendig wird.” Nachströmendes Kippengrundwasser soll so kontrolliert in einen offenen Entwässerungsgraben auslaufen und von dort abgepumpt werden.
Der Hauptbetriebsplan des Tagebaus Jänschwalde ist weiterhin außer Kraft, das bestätigt auch das Bergamt und betont, “das jetzige Anfahren ist eine reine Sicherungsmaßnahme.” Zum Gerichtsverfahren sagte Sell, dass die Unterlagen die vom Gericht gefordert wurden, noch nicht vollständig vorhanden sind. Die LEAG und das Landesbergamt arbeiten daran, konzentrieren sich derzeit aber auf die Fortschreibung des Hauptbetriebsplans von 2020 – 2023, also bis zum geplanten Ende des Tagebaus. Für den künftigen Plan sollen die FFH-Verträglichkeitsprüfungen direkt mit eingereicht werden, um rechtskonformität zu erreichen.
red/Presseinfo