Heute ist vor dem Landgericht Cottbus das Urteil in der Verhandlung gegen Klaus-Dieter Hübner (FDP) gesprochen worden. Die Richter verurteilten den suspendierten Gubener Bürgermeister zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Hübner Gartenbauleistungen im Wert von 10.000 Euro in Anspruch genommen hat, ohne dafür zu bezahlen. Im Gegenzug habe er eine Gartenbaufirma bei städtischen Ausschreibungen bevorzugt. Dafür sprach ihn das Gericht wegen Bestechlichkeit und Untreue schuldig. Hübner soll von 2005 – 2011 die Leistungen in Anspruch genommen haben und sein Wochenendgrundstück von der Firma pflegen haben lassen. Die Leistungen muss er nun zurückzahlen.
Sein Verteidiger kündigte Revision an, die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Hübner hatte von Beginn an seine Unschuld beteuert, ebenso wie der ehemalige Chef des Gubener Gartencenters, der auch auf der Anklagebank saß und heute zu elf Monaten Bewährungsstrafe die auf eine Bewährungszeit von drei Jahren ausgelegt ist. Auch für ihn hatte sein Verteidiger Freispruch gefordert.
Spree-Neiße Landrat Harald Altekrüger äußerte sich nach der Urteilsverkündung: „Bis zur rechtskräftigen Entscheidung bleibt Herr Hübner des Dienstes enthoben.“