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NIEDERLAUSITZ aktuell

Ein explosiver Fund

15:20 Uhr | 4. Oktober 2010
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Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
Quelle und Fotos: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)

Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
Quelle und Fotos: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)

Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
Quelle und Fotos: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)

Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
Quelle und Fotos: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)

Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
Quelle und Fotos: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)

Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
Quelle und Fotos: Hauptzollamt Frankfurt(Oder)

Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
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Bereits am vergangenen Freitag wählten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) gegen 17:00 Uhr einen in den Niederlanden zugelassenen PKW auf der L 49 zwischen Groß- und Klein Bademeusel zur Überprüfung aus.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurden im Kofferraum und auf der Rücksitzbank mehrere Kartons mit insgesamt 2.350 Stück verschiedenen Feuerwerkskörpern festgestellt. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Gegen die beiden niederländischen Fahrzeuginsassen wurde außerdem ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Apropos Feuerwerkskörper…
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt schon weit vor dem Jahreswechsel. Besonders auf Märkten in der Grenzregion werden Raketen, Böller und sonstige pyrotechnische Gegenstände zumeist ganzjährig zum Kauf angeboten. Der Zoll warnt ausdrücklich vor Kauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Insbesondere das auf Märkten angebotene Feuerwerkssortiment entspricht meist nicht den deutschen Sicherheitsstandards.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) versieht geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis. Innerhalb Europas können ggf. auch Zulassungen anderer Staaten anerkannt werden, soweit vergleichbare Prüfverfahren und Sicherheitsvorschriften gelten.
Fehlt die Kennzeichnung oder – weit häufiger – ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Das gilt auch für Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden.
Nicht ohne Grund: Diese Waren stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Der Zoll beschlagnahmt in diesen Fällen die Feuerwerkskörper und leitet gegen die Einführer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Vor allem im Interesse der eigenen Sicherheit rät der Zoll in Berlin und Brandenburg allen Bürgerinnen und Bürgern, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerksprodukte zu kaufen und zu benutzen. Unabhängig vom zu erwartenden Strafverfahren droht bei der Benutzung des Feuerwerks gegebenenfalls auch noch Gefahr für Leib und Leben.
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Sport-Update #24 | Turnzentrum Trampolin über neue Halle, erfolgreichste Turner & Sportevents
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Sport frei! In unserem Sport-Update Cottbus #24 schauen wir auf die Trampolinabteilung des SC Cottbus Turnen e.V. Im Videotalk sprechen wir über die neue Trampolinhalle, die aktuell auf dem Gelände ...des Sportzentrums entsteht und auf erfolgreiche Turner sowie beliebte Sportevents wie die GymCity Open.

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Wir verlosen drei Powerbanks von faro-com. Kommentiert einfach bis nächsten Freitagmittag um 12 Uhr, warum ihr eine Powerbank gut gebrauchen könntet. Das Gewinnspiel läuft auf Instagram & Facebook.

💪Gemeinsam mit dem Stadtsportbund und der Sparkasse Spree-Neiße liefern wir euch regelmäßig Updates aus der Cottbuser Sportfamilie und verlosen mit jeder Folge auch einige coole Überraschungen an Euch!

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Cottbus | Neuer Lausitz Park offiziell eröffnet - Wie weiter mit dem zweiten Bauabschnitt?
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Der neue Lausitz Park in Cottbus ist offiziell eröffnet. Um 8 Uhr begrüßte der neue Marktkauf seine ersten Kunden mit kleinen Überraschungen, um 9:30 Uhr folgten die weiteren Geschäften im ...Einkaufszentrum, bis auf die Apotheke. Wie es jetzt mit dem zweiten Bauabschnitt für einen neuen Fachmarktriegel weitergeht, dazu mehr im NL-Kurztalk.

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