Im Landkreis Spree-Neiße wurde erneut die Geflügelpest bei einem privaten Geflügelhalter nachgewiesen. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, gab es in der Kleinsthaltung mit rund 80 Hühnern und Enten erhebliche Tierverluste. Die bereits bestehende Schutzzone im Radius von drei Kilometern und die Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchsbestände wurden entsprechend erweitert.
Das Brandenburger Gesundheitsministerium teilte dazu mit:
Im Landkreis Spree-Neiße wurde erneut der Geflügelpesterreger H5N1 (Geflügelpest, Vogelgrippe) in einem Nutzgeflügelbestand nachgewiesen. In der Kleinsthaltung mit rund 80 Hühnern und Enten waren erhebliche Tierverluste aufgetreten. Der Bestand liegt unweit der Geflügelhaltung, in der bereits am Sonntag der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt wurde.
Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat heute den Verdacht bestätigt.
Die bereits bestehende Schutzzone im Radius von drei Kilometern und die Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchsbestände wurden entsprechend erweitert. Unter anderem gilt in beiden Zonen eine Aufstallungspflicht für mindestens dreißig Tage. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete wurden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße per Allgemeinverfügung festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden durch den Landkreis über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert.
Zur Minimierung des Risikos weiterer Erregereinträge in Nutzgeflügelhaltungen sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.
Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen.
Das Ministerium weist erneut auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Mehr zu den Biosicherheitsmaßnahmen, Empfehlungen für Hobbyhalter und Kleinbetriebe sowie weitere Informationen zur Geflügelpest: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest
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Redaktion / Presseinfo
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