Guben: Am Freitagabend gegen 22.44 Uhr kontrollierten die Polizeibeamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen PKW Seat, welcher von einer 54 – jährigen Fahrzeugführerin gelenkt wurde. Im Zuge des Gesprächs vernahmen die Beamten deutlich Alkoholgeruch in der Atemluft der Fahrerin. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholvortest ergab vor Ort einen Wert von 1,47 Promille. Die Blutprobenentnahme wurde angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.
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Forst L49 AZ Kahren: Am Samstagabend gegen 21.07 Uhr erlangten die Polizeibeamten einen Hinweis zu einer möglichen Trunkenheitsfahrt und begaben sich daher in den Bereich der L49. Dort kontrollierten die Polizeibeamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen PKW Renault, welcher von einem 40 – jährigen Fahrzeugführer gelenkt wurde. Im Zuge des Gesprächs vernahmen die Beamten deutlich Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholvortest ergab vor Ort einen Wert von 1,70 Promille. Die Blutprobenentnahme wurde angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und der Führerschein sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen. Nachdem der Fahrzeugführer aus der polizeilichen Maßnahme entlassen wurde und für sich ein Taxi bestellt hatte, ließ er sich nicht wie behauptet zur Wohnanschrift, sondern zu einem gesichert abgestellten Fahrzeug bringen. Er entschloss sich, dieses trotz Untersagungsverfügung durch die Polizisten erneut zu nutzen und wurde dann gegen 23:18 Uhr erneut fahrend im Bereich Cottbus Sandow angetroffen. Der Fahrzeugführer stand noch immer unter erheblichem Einfluss alkoholischer Getränke. Der Freiwillig durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert von 1,27 Promille. Eine erneute Blutprobe wurde angeordnet und ein weiteres Strafverfahren eingeleitet. Die Fahrzeugschlüssel wurden nunmehr sichergestellt, um die Begehung weiterer Straftaten- und Ordnungswidrigkeiten zu unterbinden.
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Foto: NicoLeHe, pixelio.de
pm/red