Für den Amtsgerichtsbezirk Cottbus werden für die Amtszeit von 2019 bis 2023 noch ehrenamtlich tätige Jugendschöffen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Während der Hauptverhandlung üben die Jugendschöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus, sodass gemeinsam über Schuld- und Straffragen entscheiden wird.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlägt die Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes vor. Dieser wählt in der zweiten Jahreshälfte aus den Vorschlägen die Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Voraussetzungen des Schöffenamtes
Schöffe kann jeder deutsche Staatsbürger werden, der die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, am 01.01.2019 im Alter zwischen 25 und 69 Jahren ist, zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Spree-Neiße wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Wer sich um das Amt eines Jugendschöffen bewirbt, sollte darüber hinaus in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Bewerbungen
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für das Bewerbungsverfahren, die Prüfung der Bewerbungsvoraussetzungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Aufstellung der Vorschlagslisten.
Wer an der Ausübung dieses Ehrenamtes interessiert sind, kann sich bis zum 21. März 2018 telefonisch beim Landkreis Spree-Neiße im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie unter der Rufnummer 03562 986 15102 melden. Sie erhalten dann ein Bewerbungsformular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Interessenten für das Amt können sich auch das Bewerbungsformular unter www.lkspn.de (Rubrik Politik & Kreistag) herunterladen und ausgefüllt zurücksenden an:
Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Heinrich-Heine-Str. 1
03149 Forst (Lausitz)
Telefon: (03562) 986 – 15102
Fax: (03562) 986 – 15188
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie im Internet unter www.schoeffen.de.