Jugendministerin Martina Münch überreichte heute Fördermittelbescheide der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 901.326 Euro für Kitas im Landkreis Spree-Neiße.
Mit Fördermitteln in Höhe von 732.000 Euro wird die Errichtung eines offenen Betriebskindergartens mit Inklusionskonzept in Spremberg und damit die Bereitstellung von 28 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen rund 2,4 Millionen Euro.
Der Neubau der Kita Groß Luja in Spremberg und damit die Bereitstellung von 8 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr wird mit Fördermitteln in Höhe von 169.326 Euro anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 537.320 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung”, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. “Der weitere Ausbau des Krippenbereichs ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen”, so Münch.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab August 2013 haben ein- und zweijährige Kinder einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung.
Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die be-willigten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 16,5 Millionen Euro teilhaben wird. Die Konditionen dieses Erweiterungs-programms orientieren sich an denen der ersten Programmphase. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Mehr als 31.000 Kinder im Krippenalter besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege das sind mehr als 53 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Jugendministerin Martina Münch überreichte heute Fördermittelbescheide der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 901.326 Euro für Kitas im Landkreis Spree-Neiße.
Mit Fördermitteln in Höhe von 732.000 Euro wird die Errichtung eines offenen Betriebskindergartens mit Inklusionskonzept in Spremberg und damit die Bereitstellung von 28 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen rund 2,4 Millionen Euro.
Der Neubau der Kita Groß Luja in Spremberg und damit die Bereitstellung von 8 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr wird mit Fördermitteln in Höhe von 169.326 Euro anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 537.320 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung”, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. “Der weitere Ausbau des Krippenbereichs ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen”, so Münch.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab August 2013 haben ein- und zweijährige Kinder einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung.
Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die be-willigten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 16,5 Millionen Euro teilhaben wird. Die Konditionen dieses Erweiterungs-programms orientieren sich an denen der ersten Programmphase. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Mehr als 31.000 Kinder im Krippenalter besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege das sind mehr als 53 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Jugendministerin Martina Münch überreichte heute Fördermittelbescheide der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 901.326 Euro für Kitas im Landkreis Spree-Neiße.
Mit Fördermitteln in Höhe von 732.000 Euro wird die Errichtung eines offenen Betriebskindergartens mit Inklusionskonzept in Spremberg und damit die Bereitstellung von 28 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen rund 2,4 Millionen Euro.
Der Neubau der Kita Groß Luja in Spremberg und damit die Bereitstellung von 8 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr wird mit Fördermitteln in Höhe von 169.326 Euro anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 537.320 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung”, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. “Der weitere Ausbau des Krippenbereichs ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen”, so Münch.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab August 2013 haben ein- und zweijährige Kinder einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung.
Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die be-willigten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 16,5 Millionen Euro teilhaben wird. Die Konditionen dieses Erweiterungs-programms orientieren sich an denen der ersten Programmphase. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Mehr als 31.000 Kinder im Krippenalter besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege das sind mehr als 53 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Jugendministerin Martina Münch überreichte heute Fördermittelbescheide der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 901.326 Euro für Kitas im Landkreis Spree-Neiße.
Mit Fördermitteln in Höhe von 732.000 Euro wird die Errichtung eines offenen Betriebskindergartens mit Inklusionskonzept in Spremberg und damit die Bereitstellung von 28 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen rund 2,4 Millionen Euro.
Der Neubau der Kita Groß Luja in Spremberg und damit die Bereitstellung von 8 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr wird mit Fördermitteln in Höhe von 169.326 Euro anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 537.320 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung”, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. “Der weitere Ausbau des Krippenbereichs ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen”, so Münch.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab August 2013 haben ein- und zweijährige Kinder einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung.
Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die be-willigten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 16,5 Millionen Euro teilhaben wird. Die Konditionen dieses Erweiterungs-programms orientieren sich an denen der ersten Programmphase. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Mehr als 31.000 Kinder im Krippenalter besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege das sind mehr als 53 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Jugendministerin Martina Münch überreichte heute Fördermittelbescheide der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 901.326 Euro für Kitas im Landkreis Spree-Neiße.
Mit Fördermitteln in Höhe von 732.000 Euro wird die Errichtung eines offenen Betriebskindergartens mit Inklusionskonzept in Spremberg und damit die Bereitstellung von 28 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen rund 2,4 Millionen Euro.
Der Neubau der Kita Groß Luja in Spremberg und damit die Bereitstellung von 8 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr wird mit Fördermitteln in Höhe von 169.326 Euro anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 537.320 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung”, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. “Der weitere Ausbau des Krippenbereichs ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen”, so Münch.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab August 2013 haben ein- und zweijährige Kinder einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung.
Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die be-willigten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 16,5 Millionen Euro teilhaben wird. Die Konditionen dieses Erweiterungs-programms orientieren sich an denen der ersten Programmphase. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Mehr als 31.000 Kinder im Krippenalter besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege das sind mehr als 53 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Jugendministerin Martina Münch überreichte heute Fördermittelbescheide der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 901.326 Euro für Kitas im Landkreis Spree-Neiße.
Mit Fördermitteln in Höhe von 732.000 Euro wird die Errichtung eines offenen Betriebskindergartens mit Inklusionskonzept in Spremberg und damit die Bereitstellung von 28 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen rund 2,4 Millionen Euro.
Der Neubau der Kita Groß Luja in Spremberg und damit die Bereitstellung von 8 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr wird mit Fördermitteln in Höhe von 169.326 Euro anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 537.320 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung”, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. “Der weitere Ausbau des Krippenbereichs ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen”, so Münch.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab August 2013 haben ein- und zweijährige Kinder einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung.
Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die be-willigten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 16,5 Millionen Euro teilhaben wird. Die Konditionen dieses Erweiterungs-programms orientieren sich an denen der ersten Programmphase. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Mehr als 31.000 Kinder im Krippenalter besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege das sind mehr als 53 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Jugendministerin Martina Münch überreichte heute Fördermittelbescheide der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 901.326 Euro für Kitas im Landkreis Spree-Neiße.
Mit Fördermitteln in Höhe von 732.000 Euro wird die Errichtung eines offenen Betriebskindergartens mit Inklusionskonzept in Spremberg und damit die Bereitstellung von 28 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen rund 2,4 Millionen Euro.
Der Neubau der Kita Groß Luja in Spremberg und damit die Bereitstellung von 8 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr wird mit Fördermitteln in Höhe von 169.326 Euro anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 537.320 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung”, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. “Der weitere Ausbau des Krippenbereichs ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen”, so Münch.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab August 2013 haben ein- und zweijährige Kinder einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung.
Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die be-willigten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 16,5 Millionen Euro teilhaben wird. Die Konditionen dieses Erweiterungs-programms orientieren sich an denen der ersten Programmphase. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Mehr als 31.000 Kinder im Krippenalter besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege das sind mehr als 53 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Jugendministerin Martina Münch überreichte heute Fördermittelbescheide der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Höhe von 901.326 Euro für Kitas im Landkreis Spree-Neiße.
Mit Fördermitteln in Höhe von 732.000 Euro wird die Errichtung eines offenen Betriebskindergartens mit Inklusionskonzept in Spremberg und damit die Bereitstellung von 28 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen rund 2,4 Millionen Euro.
Der Neubau der Kita Groß Luja in Spremberg und damit die Bereitstellung von 8 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr wird mit Fördermitteln in Höhe von 169.326 Euro anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 537.320 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung”, mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. “Der weitere Ausbau des Krippenbereichs ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen”, so Münch.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab August 2013 haben ein- und zweijährige Kinder einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung.
Das Investitionsprogramm von 2008 bis 2013 geht gegenwärtig in seine abschließende Phase, in der die letzten Anträge beschieden und die be-willigten Baumaßnahmen abgeschlossen werden. Es wird aber eine Erweiterung des Programms geben, an der das Land Brandenburg mit rund 16,5 Millionen Euro teilhaben wird. Die Konditionen dieses Erweiterungs-programms orientieren sich an denen der ersten Programmphase. Ebenso wie im ersten Programmabschnitt werden die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote baulich gesichert werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt bereits ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Mehr als 31.000 Kinder im Krippenalter besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege das sind mehr als 53 Prozent der Unter-Dreijährigen.