An der Talsperre Spremberg werden voraussichtlich bis Ende Februar 2026 illegal angelegte Waldwege und Zufahrten im Uferbereich mit Findlingen gesperrt. Wie der Landkreis Spree-Neiße mitteilt, reagiert die Maßnahme auf eine zunehmende, unzulässige Befahrung des als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Areals sowie auf das Aufstellen von Zelten, mobilen Küchen und Unterkünften. Ziel ist es, die rechtmäßige Fischereiausübung weiterhin zu ermöglichen und zugleich den Schutzzweck des Gebietes rund um die Talsperre Spremberg zu wahren. Die Sperrungen erfolgen im Auftrag des Landesbetriebes Forst Brandenburg, werden durch Fördermittel des Landkreises finanziert und vom Landesamt für Umwelt Brandenburg unterstützt. Die Untere Naturschutzbehörde kündigt begleitende Kontrollen an und weist darauf hin, dass das Befahren von Waldwegen nur mit gültiger Waldfahrgenehmigung zulässig ist, während andere Erholungssuchende die öffentlichen Strandbereiche nutzen müssen.
Talsperre Spremberg als Schutzgebiet besonders betroffen
Die Talsperre Spremberg hat sich in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Ausflugsziel entwickelt. Sie ist überregional bekannt und wird vor allem von Anglern sowie Wassersportlern genutzt. Gleichzeitig sind die Wasserfläche sowie große Teile der umliegenden Ufer- und Waldbereiche als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Diese besondere Schutzstellung bringt klare Regeln für die Nutzung des Gebietes mit sich.
Bereits in den 1990er Jahren wurde eine Vereinbarung zwischen dem Landesanglerverband Brandenburg und dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa getroffen. Ziel dieser Regelung war es, den Ansprüchen der Hobbyangler gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wurden gewässernahe Parkmöglichkeiten am West- und Ostufer der Talsperre ausgewiesen.

Zunehmende Verstöße im Naturschutzgebiet festgestellt
Wie der Landkreis mitteilt, wurde in der Vergangenheit zunehmend festgestellt, dass das Schutzgebiet mit Kraftfahrzeugen über die zulässigen Flächen hinaus befahren wird. In diesem Zusammenhang kam es auch dazu, dass im Schutzgebiet Großzelte, mobile Küchen sowie Unterkünfte errichtet wurden. Diese Nutzungen widersprechen dem Schutzzweck des Gebietes.
Um die rechtmäßige Ausübung der Fischerei weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig den Schutz der Natur sicherzustellen, sollen nun Maßnahmen ergriffen werden. Vorgesehen ist, dass voraussichtlich bis Ende Februar 2026 illegal errichtete Waldwege und Zufahrten im Uferbereich mit Findlingen gesperrt werden.
Maßnahme erfolgt im Auftrag des Landesbetriebs Forst
Die Sperrung der Wege erfolgt im Auftrag des Landesbetriebs Forst Brandenburg. Finanziert wird die Maßnahme mit Fördermitteln des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa. Die Talsperrenverwaltung, angesiedelt beim Landesamt für Umwelt Brandenburg, hat der Umsetzung zugestimmt.
Die Untere Naturschutzbehörde erhofft sich durch die geplanten Sperrungen eine deutliche Verbesserung der Situation im Naturschutzgebiet. Um weitergehende Einschränkungen zu vermeiden, richtet sich ein Appell an alle Freizeitsuchenden, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die empfindliche Natur zu schützen.
Hinweise zur Nutzung der Waldwege
Der Landkreis weist darauf hin, dass das Befahren von Waldwegen ausschließlich im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Fischereiausübung zulässig ist. Voraussetzung dafür ist eine gültige Waldfahrgenehmigung, die über das Forstamt Spree-Neiße einzuholen ist. Alle weiteren Freizeitsuchenden sind angehalten, die öffentlichen Strandbereiche zu nutzen.
Zur Überprüfung des Erfolgs der Maßnahme wird die Untere Naturschutzbehörde weiterhin regelmäßige Kontrollen an der Talsperre Spremberg durchführen. Auskünfte zu den Inhalten der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Talsperre Spremberg“ erteilt die Untere Naturschutzbehörde telefonisch oder per E-Mail.
Der genaue Standort der ausgewiesenen Stellplätze sowie der geplanten Sperrungen ist einer beigefügten Karte zu entnehmen.
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