Insgesamt bereits 15 Millionen Euro am Standort Eisenhüttenstadt investiert
Innenminister Ralf Holzschuher hat am Donnerstag das neu errichtete Familienhaus der Landesschule und Technischen Einrichtung für den Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) in Eisenhüttenstadt eröffnet. “Damit wird die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrleute noch familienfreundlicher”, betonte der Minister. In das Gebäude wurden 400.000 Euro investiert. Das Geld stammt aus dem sogenannten Mauerfonds des Bundes.In dem Familienhaus können bis zu fünf vierköpfige Familien untergebracht werden. Eine Wohneinheit ist auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Das Angebot richtet sich an Feuerwehrleute, die ihre Kinder während eines Lehrgangs nicht anderweitig betreuen lassen können. Vorwiegend ist eine Betreuung von Sechs- bis Zwölfjährigen geplant, in Ausnahmefällen können aber auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden. Betreut werden die Kinder von Erziehern und Fachleuten der Jugendfeuerwehren. Dabei geht es auch um eine kindgerechte Brandschutzerziehung. Zudem soll Interesse an Jugendfeuerwehren geweckt werden.
Die LSTE in Eisenhüttenstadt ist die zentrale Ausbildungsstätte des Landes für den Brand- und Katastrophenschutz. Im vergangenen Jahr zählte die LSTE bei 232 Lehrgängen fast 4.200 Teilnehmer. In die Einrichtung wurden seit dem Jahr 2001 bereits mehr als 15 Millionen Euro investiert. Holzschuher unterstrich: “Mit dem neuen Familienhaus wird die Entwicklung der LSTE zum Kompetenzzentrum für den Brand- und Katastrophenschutz fortgesetzt.” Vor allem aber werde die Vereinbarkeit von bürgerlichem Engagement und Familienleben weiter verbessert. In den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren gebe es viele junge Ehrenamtliche. Oft bedürfe es enormer Anstrengungen, Familie, Beruf und Ehrenamt in Einklang zu bringen.Der Mauerfonds wurde 1996 geschaffen. Er speist sich aus Einnahmen des Bundes durch den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die früheren Eigentümer. Sobald eine Summe von rund zehn Millionen Euro aufgelaufen ist, werden die Gelder regelmäßig nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel an die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeschüttet. Die Mittel dürfen nur für Projekte verwendet werden, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken dienen.
Quelle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg