Jüngstes Beispiel ist der Streckenabschnitt zwischen Fürstenwalde und Fangschleuse im Landkreis Oder Spree. Metalldiebe haben hier Teile der Oberleitung gestohlen. Die Folge: Der stark frequentierte Regionalexpress 1 ist zwischen Erkner und Fürstenwalde unterbrochen.
Vogelsänger: „Kabelklau an Eisenbahntrassen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schwerer Straftatbestand. Denn es geht nicht nur darum, dass Tausende Pendler und die Wirtschaft unter der kriminellen Energie Einzelner leiden. Gefährdung des Bahnverkehrs, wie der Passus im Strafgesetzbuch lautet, heißt im Klartext, dass die Diebe leichtfertig Leben und Gesundheit der Bahnkunden riskieren.“
Wer Oberleitungen, Schienen oder sonstige Anlagenteile der Bahn stiehlt, macht sich nicht nur des Diebstahls, sondern auch des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr schuldig. Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
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