Bewohnerparkausweise und Handwerkerparkkarten können in Senftenberg künftig schneller beantragt werden. Das gab die Stadt bekannt und weist darauf hin, dass Senftenberg seit diesem Jahr weitere Zuständigkeiten der unteren Straßenverkehrsbehörde übernimmt. Auch für Ausnahmegenehmigungen im Zusammenhang mit Wohnungsumzügen, Container- und Gerüstaufstellungen oder ähnliche Vorhaben innerhalb des Stadtgebietes ist die Stadt Senftenberg künftig selbst zuständig.
Die Stadt Senftenberg teilte dazu mit:
Die Stadt Senftenberg hat ihren Bürgerservice weiter ausgebaut und nimmt seit diesem Jahr auch einige Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde wahr. Für den Bürger wird dadurch manches einfacher, zum Beispiel, wenn es um Bewohnerparkausweise geht.
Erweiterte Aufgabenbereiche
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Senftenberg und dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz umfasst insbesondere die Erteilung von befristeten Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie zum Beispiel Handwerkerparkkarten oder eben Bewohnerparkausweise. Auch für Ausnahmegenehmigungen im Zusammenhang mit Wohnungsumzügen, Container- und Gerüstaufstellungen oder ähnliche Vorhaben innerhalb des Stadtgebietes ist die Stadt Senftenberg künftig selbst zuständig.
„Vor allem geht es darum, dass solche Genehmigungen künftig noch schneller und damit noch bürgerfreundlicher erledigt werden können. Daher war es mir wichtig, dass die Stadt diese Aufgaben übernimmt“, betont Bürgermeister Andreas Fredrich.
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Ansprechpartnerin im Ordnungsamt der Stadt Senftenberg ist Theresa Pißang – zu erreichen unter Telefonnummer 03573 701232 oder per eMail über ‚[email protected]‘.
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Vor der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung waren entsprechende Beschlüsse des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung gefasst worden.
Red. / Presseinfo
Bild: Stadt Senftenberg




















