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NIEDERLAUSITZ aktuell

Keine Legionellen im Trinkwasser von Gebäuden der Stadt Senftenberg

16:21 Uhr | 22. Januar 2014
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„Im Jahr 2013 wurden in 35 Gebäuden der Stadt Senftenberg insgesamt 93 Trinkwasserproben genommen und im Labor auf das Vorkommen von Legionellen untersucht. Das erfreuliche Ergebnis lautet, dass alle 93 Proben völlig in Ordnung sind. 91 der 93 Proben wiesen 0 KBE/ml (Koloniebildenden Einheiten) auf. Nur zwei Wasserproben waren mit einem gemessenen Wert von 2 KBE/ml bei zulässigen 100 KBE/ml leicht auffällig“, informiert Bürgermeister Andreas Fredrich.
Die Trinkwasserverordnung dient dem Schutz des Trinkwassers vor Krankheitserregern und Schadstoffen. Sie stellt Anforderungen an die Reinheit von Trinkwasser. Durch die novellierte Trinkwasserverordnung 2012 erfolgte auch eine Verschärfung der hygienischen Kontrollmaßnahmen für Trinkwasseranlagen.
Wurden diese Kontrollen vorher vom Gesundheitsamt eigenständig ausgeführt, sind jetzt die Eigentümer in die Pflicht genommen worden. Das heißt, die Stadt Senftenberg hat alle anzeigepflichtigen Trinkwasseranlagen dem Gesundheitsamt zu melden, geforderte Prüfungen selbständig zu organisieren und durchzuführen sowie die Analysenergebnisse wiederum dem Gesundheitsamt zu melden.
Nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung wurde von der Stadt Senftenberg in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein Trinkwasser-Beprobungsplan für das Jahr 2013 sowie ein Vorausschauplan für die Jahre 2014 bis 2017 erarbeitet.
Dieser Plan diente als Grundlage für die Ausschreibung des Labors im Dezember 2012. Parallel zur Beauftragung des Labors im Januar 2013 erfolgte die Beauftragung der Installationsfirmen zur Herstellung der vorgeschriebenen Probenahmestellen an den Trinkwasseranlagen. So konnten ab April 2013 die ersten Proben genommen und untersucht werden.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Im Jahr 2013 wurden in 35 Gebäuden der Stadt Senftenberg insgesamt 93 Trinkwasserproben genommen und im Labor auf das Vorkommen von Legionellen untersucht. Das erfreuliche Ergebnis lautet, dass alle 93 Proben völlig in Ordnung sind. 91 der 93 Proben wiesen 0 KBE/ml (Koloniebildenden Einheiten) auf. Nur zwei Wasserproben waren mit einem gemessenen Wert von 2 KBE/ml bei zulässigen 100 KBE/ml leicht auffällig“, informiert Bürgermeister Andreas Fredrich.
Die Trinkwasserverordnung dient dem Schutz des Trinkwassers vor Krankheitserregern und Schadstoffen. Sie stellt Anforderungen an die Reinheit von Trinkwasser. Durch die novellierte Trinkwasserverordnung 2012 erfolgte auch eine Verschärfung der hygienischen Kontrollmaßnahmen für Trinkwasseranlagen.
Wurden diese Kontrollen vorher vom Gesundheitsamt eigenständig ausgeführt, sind jetzt die Eigentümer in die Pflicht genommen worden. Das heißt, die Stadt Senftenberg hat alle anzeigepflichtigen Trinkwasseranlagen dem Gesundheitsamt zu melden, geforderte Prüfungen selbständig zu organisieren und durchzuführen sowie die Analysenergebnisse wiederum dem Gesundheitsamt zu melden.
Nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung wurde von der Stadt Senftenberg in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein Trinkwasser-Beprobungsplan für das Jahr 2013 sowie ein Vorausschauplan für die Jahre 2014 bis 2017 erarbeitet.
Dieser Plan diente als Grundlage für die Ausschreibung des Labors im Dezember 2012. Parallel zur Beauftragung des Labors im Januar 2013 erfolgte die Beauftragung der Installationsfirmen zur Herstellung der vorgeschriebenen Probenahmestellen an den Trinkwasseranlagen. So konnten ab April 2013 die ersten Proben genommen und untersucht werden.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Im Jahr 2013 wurden in 35 Gebäuden der Stadt Senftenberg insgesamt 93 Trinkwasserproben genommen und im Labor auf das Vorkommen von Legionellen untersucht. Das erfreuliche Ergebnis lautet, dass alle 93 Proben völlig in Ordnung sind. 91 der 93 Proben wiesen 0 KBE/ml (Koloniebildenden Einheiten) auf. Nur zwei Wasserproben waren mit einem gemessenen Wert von 2 KBE/ml bei zulässigen 100 KBE/ml leicht auffällig“, informiert Bürgermeister Andreas Fredrich.
Die Trinkwasserverordnung dient dem Schutz des Trinkwassers vor Krankheitserregern und Schadstoffen. Sie stellt Anforderungen an die Reinheit von Trinkwasser. Durch die novellierte Trinkwasserverordnung 2012 erfolgte auch eine Verschärfung der hygienischen Kontrollmaßnahmen für Trinkwasseranlagen.
Wurden diese Kontrollen vorher vom Gesundheitsamt eigenständig ausgeführt, sind jetzt die Eigentümer in die Pflicht genommen worden. Das heißt, die Stadt Senftenberg hat alle anzeigepflichtigen Trinkwasseranlagen dem Gesundheitsamt zu melden, geforderte Prüfungen selbständig zu organisieren und durchzuführen sowie die Analysenergebnisse wiederum dem Gesundheitsamt zu melden.
Nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung wurde von der Stadt Senftenberg in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein Trinkwasser-Beprobungsplan für das Jahr 2013 sowie ein Vorausschauplan für die Jahre 2014 bis 2017 erarbeitet.
Dieser Plan diente als Grundlage für die Ausschreibung des Labors im Dezember 2012. Parallel zur Beauftragung des Labors im Januar 2013 erfolgte die Beauftragung der Installationsfirmen zur Herstellung der vorgeschriebenen Probenahmestellen an den Trinkwasseranlagen. So konnten ab April 2013 die ersten Proben genommen und untersucht werden.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Im Jahr 2013 wurden in 35 Gebäuden der Stadt Senftenberg insgesamt 93 Trinkwasserproben genommen und im Labor auf das Vorkommen von Legionellen untersucht. Das erfreuliche Ergebnis lautet, dass alle 93 Proben völlig in Ordnung sind. 91 der 93 Proben wiesen 0 KBE/ml (Koloniebildenden Einheiten) auf. Nur zwei Wasserproben waren mit einem gemessenen Wert von 2 KBE/ml bei zulässigen 100 KBE/ml leicht auffällig“, informiert Bürgermeister Andreas Fredrich.
Die Trinkwasserverordnung dient dem Schutz des Trinkwassers vor Krankheitserregern und Schadstoffen. Sie stellt Anforderungen an die Reinheit von Trinkwasser. Durch die novellierte Trinkwasserverordnung 2012 erfolgte auch eine Verschärfung der hygienischen Kontrollmaßnahmen für Trinkwasseranlagen.
Wurden diese Kontrollen vorher vom Gesundheitsamt eigenständig ausgeführt, sind jetzt die Eigentümer in die Pflicht genommen worden. Das heißt, die Stadt Senftenberg hat alle anzeigepflichtigen Trinkwasseranlagen dem Gesundheitsamt zu melden, geforderte Prüfungen selbständig zu organisieren und durchzuführen sowie die Analysenergebnisse wiederum dem Gesundheitsamt zu melden.
Nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung wurde von der Stadt Senftenberg in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein Trinkwasser-Beprobungsplan für das Jahr 2013 sowie ein Vorausschauplan für die Jahre 2014 bis 2017 erarbeitet.
Dieser Plan diente als Grundlage für die Ausschreibung des Labors im Dezember 2012. Parallel zur Beauftragung des Labors im Januar 2013 erfolgte die Beauftragung der Installationsfirmen zur Herstellung der vorgeschriebenen Probenahmestellen an den Trinkwasseranlagen. So konnten ab April 2013 die ersten Proben genommen und untersucht werden.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Im Jahr 2013 wurden in 35 Gebäuden der Stadt Senftenberg insgesamt 93 Trinkwasserproben genommen und im Labor auf das Vorkommen von Legionellen untersucht. Das erfreuliche Ergebnis lautet, dass alle 93 Proben völlig in Ordnung sind. 91 der 93 Proben wiesen 0 KBE/ml (Koloniebildenden Einheiten) auf. Nur zwei Wasserproben waren mit einem gemessenen Wert von 2 KBE/ml bei zulässigen 100 KBE/ml leicht auffällig“, informiert Bürgermeister Andreas Fredrich.
Die Trinkwasserverordnung dient dem Schutz des Trinkwassers vor Krankheitserregern und Schadstoffen. Sie stellt Anforderungen an die Reinheit von Trinkwasser. Durch die novellierte Trinkwasserverordnung 2012 erfolgte auch eine Verschärfung der hygienischen Kontrollmaßnahmen für Trinkwasseranlagen.
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Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC 3.0 Lizenz

„Im Jahr 2013 wurden in 35 Gebäuden der Stadt Senftenberg insgesamt 93 Trinkwasserproben genommen und im Labor auf das Vorkommen von Legionellen untersucht. Das erfreuliche Ergebnis lautet, dass alle 93 Proben völlig in Ordnung sind. 91 der 93 Proben wiesen 0 KBE/ml (Koloniebildenden Einheiten) auf. Nur zwei Wasserproben waren mit einem gemessenen Wert von 2 KBE/ml bei zulässigen 100 KBE/ml leicht auffällig“, informiert Bürgermeister Andreas Fredrich.
Die Trinkwasserverordnung dient dem Schutz des Trinkwassers vor Krankheitserregern und Schadstoffen. Sie stellt Anforderungen an die Reinheit von Trinkwasser. Durch die novellierte Trinkwasserverordnung 2012 erfolgte auch eine Verschärfung der hygienischen Kontrollmaßnahmen für Trinkwasseranlagen.
Wurden diese Kontrollen vorher vom Gesundheitsamt eigenständig ausgeführt, sind jetzt die Eigentümer in die Pflicht genommen worden. Das heißt, die Stadt Senftenberg hat alle anzeigepflichtigen Trinkwasseranlagen dem Gesundheitsamt zu melden, geforderte Prüfungen selbständig zu organisieren und durchzuführen sowie die Analysenergebnisse wiederum dem Gesundheitsamt zu melden.
Nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung wurde von der Stadt Senftenberg in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ein Trinkwasser-Beprobungsplan für das Jahr 2013 sowie ein Vorausschauplan für die Jahre 2014 bis 2017 erarbeitet.
Dieser Plan diente als Grundlage für die Ausschreibung des Labors im Dezember 2012. Parallel zur Beauftragung des Labors im Januar 2013 erfolgte die Beauftragung der Installationsfirmen zur Herstellung der vorgeschriebenen Probenahmestellen an den Trinkwasseranlagen. So konnten ab April 2013 die ersten Proben genommen und untersucht werden.
Quelle: Stadt Senftenberg
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„Im Jahr 2013 wurden in 35 Gebäuden der Stadt Senftenberg insgesamt 93 Trinkwasserproben genommen und im Labor auf das Vorkommen von Legionellen untersucht. Das erfreuliche Ergebnis lautet, dass alle 93 Proben völlig in Ordnung sind. 91 der 93 Proben wiesen 0 KBE/ml (Koloniebildenden Einheiten) auf. Nur zwei Wasserproben waren mit einem gemessenen Wert von 2 KBE/ml bei zulässigen 100 KBE/ml leicht auffällig“, informiert Bürgermeister Andreas Fredrich.
Die Trinkwasserverordnung dient dem Schutz des Trinkwassers vor Krankheitserregern und Schadstoffen. Sie stellt Anforderungen an die Reinheit von Trinkwasser. Durch die novellierte Trinkwasserverordnung 2012 erfolgte auch eine Verschärfung der hygienischen Kontrollmaßnahmen für Trinkwasseranlagen.
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Quelle: Stadt Senftenberg
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Die Trinkwasserverordnung dient dem Schutz des Trinkwassers vor Krankheitserregern und Schadstoffen. Sie stellt Anforderungen an die Reinheit von Trinkwasser. Durch die novellierte Trinkwasserverordnung 2012 erfolgte auch eine Verschärfung der hygienischen Kontrollmaßnahmen für Trinkwasseranlagen.
Wurden diese Kontrollen vorher vom Gesundheitsamt eigenständig ausgeführt, sind jetzt die Eigentümer in die Pflicht genommen worden. Das heißt, die Stadt Senftenberg hat alle anzeigepflichtigen Trinkwasseranlagen dem Gesundheitsamt zu melden, geforderte Prüfungen selbständig zu organisieren und durchzuführen sowie die Analysenergebnisse wiederum dem Gesundheitsamt zu melden.
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Quelle: Stadt Senftenberg
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