ver.di-Tarifkommission weist das Entgeltangebot des ASB als viel zu niedrig zurück
Protestaktion am 11. März von 9 Uhr bis 10 Uhr vor dem Pflegeheim in Lübbenau, Beethovenstraße 20
Mit dem ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. werden seit Ende September 2015 Tarifverhandlungen geführt. In der letzten Verhandlungsrunde am 8. März 2016 hat der ASB für die Beschäftigten in der Pflege erstmals einen Entgeltvorschlag unterbreitet, der im ersten Schritt Entgelterhöhungen im Umfang von 1,3% bis 8,3% vorsieht.
Das Entgeltniveau liegt dann aber immer noch 3,7% bis 25,8% (jeweils abhängig von der Beschäftigungszeit) unter dem Niveau der gültigen Tarifentgelte für die Beschäftigten der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH mit den Pflegeheimen in Finsterwalde, Doberlug-Kirchhain und Herzberg. Zwölf Monate später sollten die Entgelte pauschal um weitere 100 EUR (bei Teilzeit anteilig) steigen.
Die ver.di Tarifkommission hat das Entgeltangebot für die Beschäftigten in der Pflege als völlig unzureichend zurückgewiesen.
Beispiele:
Monatsentgelte bei Vollbeschäftigung | ASB jetzt | ASB-Vorschlag vom 8. März 2016 | Seniorenzentrum Albert-Schweitzer |
Pflegefachkraft mit 6jähriger Beschäftigungszeit | 1875,00 € | 1969,33 € Nach 12 Monaten: 2069,33 € | 2483,78 € |
Pflegekraft (Helfer) mit 6jähriger Beschäftigungszeit | 1560,00 € | 1654,33 Nach 12 Monaten: 1754,33 € | 2004,08 € |
Die Gewerkschaft ver.di hat für Freitag, den 11. März 2015 von 9 Uhr bis 10 Uhr vor dem Pflegeheim in Lübbenau, Beethovenstraße 20 zu einer Protestaktion aufgerufen.
Die ver.di-Mitglieder fordern vom ASB den Abschluss eines Tarifvertrages, wie er mit der Seniorenzentrum Albert-Schweitzer gGmbH für die Pflegeheime in Finsterwalde, in Doberlug-Kirchhain und in Herzberg seit 1. Januar 2015 gültig ist. Die gesetzlichen Grundlagen zur Finanzierung der Pflege und zum Aushandeln der Pflegesätze sind für alle Pflegeheime einheitlich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt.
Für die Pflegesatzverhandlungen für die stationäre Pflege gilt nach § 84 Absatz 2 Satz 3 und 4 Sozialgesetzbuch (SGB) XI: „Die Pflegesätze müssen einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregeln kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.“
Für die Beschäftigten im Servicebereich (Küche, Reinigung, Verwaltung etc.) und für die Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Rettungsdienst hat der ASB noch kein Entgeltangebot unterbreitet.
Für die Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe des ASB fordert ver.di tarifliche Entgelte, die sich am gültigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren und deren Finanzierung über den Landkreis Oberspreewald-Lausitz geregelt ist.
Für die Beschäftigten in der ASB Rettungswache in Vetschau fordert ver.di tarifliche Entgelte, wie sie mit der Klinikum Niederlausitz GmbH für die Rettungswache in Senftenberg verhandelt wurden und vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz finanziert werden.
Die Tarifverhandlungen werden am 14. März 2016 in Vetschau fortgesetzt.
Beim ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. sind rund 310 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon sind 156 in der Gewerkschaft ver.di organisiert.
Der ASB Ortsverband Lübbenau/Vetschau e.V. betreibt u. a. zwei Pflegeheime (in Lübbenau und in Vetschau) mit rund 215 Pflegeplätzen, eine Tagespflege, ambulante Krankenpflege, Behindertenfahrdienst, die Rettungswache und das Kinderheim in Vetschau.
Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Cottbus