Der Kreistag Oberspreewald-Lausitz hat 930.000 Euro für die Fassade der Gemeinschaftsunterkunft 1 in Lauchhammer freigegeben. Die Entscheidung am Donnerstag fiel mit 19 zu 16 Stimmen. Die AfD hält die gewählte Variante für zu teuer, die Verwaltung verweist auf gescheiterte Ausschreibungen und Vorgaben der EU.
Wasser dringt in die Gemeinschaftsunterkunft ein
Die Gemeinschaftsunterkunft 1 ist ein sechsgeschossiger Plattenbau von 1986. Der Landkreis hat ihn 2013 gekauft, als besonders viele Geflüchtete und Asylsuchende kamen. Heute leben dort Asylsuchende und Kriegsflüchtlinge, die Unterkunft ist zu 75 Prozent belegt und soll laut Landkreis weiter genutzt werden. Betrieben wird sie von einem Dritten.
Die Außenwände sind laut Beschlussvorlage in einem sehr schlechten Zustand. An den Platten gibt es Betonabplatzungen, die Fugen dazwischen sind undicht. Bei Sturm und Starkregen dringt Feuchtigkeit ein und tritt an Innenwänden und Decken wieder aus. Der Betreiber muss deshalb immer wieder Wände, Decken und Böden instand setzen.
Für die Sanierung gab es zwei Möglichkeiten: die Fugen zwischen den Platten neu abzudichten, geschätzt für rund 530.000 Euro, oder die ganze Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem zu verkleiden, veranschlagt mit rund 930.000 Euro. Der Kreistag hat sich für die zweite Variante entschieden.
AfD hält die Dämmung für die falsche Wahl
Die AfD stimmte gegen die Ausgabe. Die Fugensanierung hätte das akute Problem mit dem eindringenden Wasser gelöst, schrieb die AfD-Politikerin Birgit Bessin nach der Sitzung auf Facebook. Stattdessen werde die teurere Variante gewählt, weil die EU Effizienzklassen vorgebe und das Gebäude weiter als Unterkunft betrieben werden solle.
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Kritisch sieht sie auch die Finanzierung: Das Geld stamme aus einer Rücklage mit Mitteln, die eigentlich für Investitionen gedacht seien. Schulen, Straßen und Rettungsdienst stünden ebenfalls in der Warteschlange. „Steuergeld ist endlich“, schrieb Bessin.
So begründet die Verwaltung die teurere Variante
Die Verwaltung stellt die Lage in ihrer Vorlage anders dar. Die günstigere Fugensanierung sei in den vergangenen Jahren mehrfach ausgeschrieben worden. Vergeben werden konnte sie nie, weil entweder kein Angebot für das nötige Gerüst kam oder die Angebote den Kostenrahmen deutlich überstiegen.
Hinzu kommen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie. Bis 2027 muss das Gebäude die Energieeffizienzklasse F erreichen, das ist mit den erneuerten Fenstern schon geschafft. Bis 2030 ist die Klasse E vorgeschrieben. Mit der gedämmten Gebäudehülle werde diese Anforderung erfüllt, heißt es in der Vorlage. Das Gebäude verliere dann rund 53.500 Kilowattstunden Wärme im Jahr weniger. Nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der Verwaltung hat sich die Dämmung nach 20 Jahren bezahlt gemacht, nach weiteren zehn Jahren stehe sie deutlich besser da als die Fugensanierung.
Auch zur Finanzierung äußert sich die Vorlage: Der Gesetzgeber erlaube es ausdrücklich, investive Schlüsselzuweisungen des Landes auch für die Instandhaltung einzusetzen. Die Unterbringung ist dort als Pflichtaufgabe eingestuft, bei der der Landkreis über Umfang und Intensität der Ausgaben selbst entscheidet.
Gemeinschaftsunterkunft 2 wird vorerst nicht saniert
Das Geld für die Fassade nimmt der Landkreis aus dem Topf, der für die Komplettsanierung der benachbarten Gemeinschaftsunterkunft 2 vorgesehen war. Dieses Gebäude ist in einem deutlich schlechteren Zustand und steht derzeit leer. Weil es aktuell nicht gebraucht wird, verzichtet der Kreis vorerst auf die Sanierung. Für bauliche Maßnahmen dort gibt es bis auf Weiteres kein Geld mehr.
Den größten Posten der Kostenrechnung macht mit rund 653.000 Euro die Dämmung selbst aus, dazu kommen unter anderem rund 118.000 Euro für das Gerüst und knapp 99.000 Euro für die Planung. Vergeben werden soll der Auftrag noch in diesem Jahr, gebaut werden soll ab Februar oder März 2027. In einem späteren Abschnitt sollen auch die oberste Geschossdecke und die Kellerdecke gedämmt werden.
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Red.






