Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 8. Mai 2018, dass Cottbuser Urteil zu bestätigen und Verkehrsbeschränkungen als einzig wirksames Lärmschutzmittel zu befürworten, äußert sich nun die Partei “Die Linke” aus Oberspreewald-Lausitz, Cottbus und Spree-Neiße.
Mario Dannenberg (Oberspreewald-Lausitz) sowie Matthias Loehr (Spree Neiße und Cottbus): In seiner Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Cottbuser Verwaltungsgerichtes dahingehend klar bestätigt, dass der Durchgangsverkehr auf der B169 in Menge und Last zu begrenzen ist. Dem steht die Weigerung der Verwaltungsspitzen von Cottbus, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz, die Anwohner der B169 vor Verkehrslärm zu schützen, bisher entgegen.
Mario Dannenberg: „Ich finde es schon befremdlich, wenn eine Verwaltung, hier der Landrat des OSL-Kreises Siegurd Heinze, die Zulassung auf Berufung gegen ein solches Urteil anstrengt. Die AnwohnerInnen dürfen nicht die Zeche von verfehlter Bundesgesetzgebung und falscher Verkehrslenkung zahlen. Der Schwerlastverkehr gehört auf die Autobahn! Ich fordere die unverzügliche Umsetzung der Beschlüsse, die es in den Kreistagen von OSL, SPN und auch in der Stadt Cottbus dazu gibt.“
Matthias Loehr: „Das Problem der dauerhaften und unzumutbaren Lärmbelästigung durch Transit-LKW für die Anwohner an der B169 muss endlich angegangen werden. Den Menschen den Einbau von Schallschutzfenstern zu empfehlen, ist keine Lösung! „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Dieser Satz des Grundgesetzes Art. 2. Abs. 2 beinhaltet für das OVG mit Blick auf die Anwohner der B169 eine staatliche Schutzpflicht, die Politik und Verwaltung zum Eingreifen zwingt. An Verkehrsbeschränkungen führt nun kein Weg mehr vorbei. Es ist endlich Zeit zum Handeln.“