Viele Jugendliche starten nach den Ferien ins Berufsleben und beginnen eine betriebliche Ausbildung. Doch manchmal reicht die Ausbildungsvergütung nicht, um den Lebensunterhalt fernab der Heimat zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.
Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Ausbildung gestellt werden, damit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ab dem Beginn der Ausbildung gezahlt werden kann.
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der betrieblichen Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, dann können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Die Leistung wird nur auf Antrag gezahlt.
Antragsunterlagen gibt es bei der Agentur für Arbeit, auch eine telefonische Anforderung ist möglich. Hier hilft ein gebührenfreier Anruf unter der Servicerufnummer 0800 4 5555 00 weiter. Die Abgabe der Anträge sollte schriftlich an nachfolgende Adresse erfolgen: Agentur für Arbeit Cottbus, 03039 Cottbus
Im vergangenen Jahr ebnete der Operative Service der Agentur für Arbeit Cottbus etwa 3.200 Jugendlichen aus den Agenturbezirken Cottbus und Frankfurt/Oder mit der Berufsausbildungsbeihilfe den Weg in das Berufsleben.
pm
Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt; www.pixelio.de






