Nachdem der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg vor der Sommerpause für eine Vielzahl von Gewässerflächen des so genannten ersten Seenpaketes die unentgeltliche Übertragung auf die Kommunen beschlossen hatte, informierte Finanzminister Christian Görke heute die jeweiligen Bürgermeister und Landräte, dass die Übertragung von insgesamt 36 Seen in das kommunale Eigentum nunmehr erfolgen kann. Übertragen werden beispielsweise der Rosinsee an die Gemeinde Ziethen (BAR) und an die Stadt Angermünde, der Burgsee, Schwarzer See und Mühlenteich an die Gemeinde Falkenhagen (MOL) sowie ein Bergbaufolgegewässer an die Stadt Senftenberg (OSL). Eine Auflistung aller 36 Gewässerflächen befindet sich im Anhang.
Zug um Zug erfolgt damit die praktische Umsetzung der Entscheidungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur unentgeltlichen Übertragung für einen Großteil der bisher vom Land übernommenen Gewässerflächen. Das Land Brandenburg hatte sich im August 2012 mit der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) auf die Übernahme von 65 Seen für insgesamt 3,74 Millionen Euro geeinigt, um deren öffentlichen Zugang zu sichern. 46 der 65 Seen aus dem ersten Seenpaket überträgt das Land Brandenburg nach jetziger Planung nach Zustimmung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg unentgeltlich an die jeweiligen Kommunen vor Ort. Die 19 weiteren Seen sind der Landesnaturschutzflächenverwaltung (13) und der Landesforstverwaltung (6) zugeordnet, können aber auf Antrag und Gremienbeschluss der jeweiligen Belegenheitskommune sowie nach Prüfung durch das fachlich zuständige Ministerium und nach Zustimmung des Kabinetts diesen übertragen werden.
Parallel übernimmt das Land weitere Gewässerflächen vom Bund, um auch für diese Gewässer den Verkauf an Privateigentümer zu verhindern und damit den Zugang für die Öffentlichkeit zu sichern. Am 17. Juni 2014 ermächtigte die Landesregierung den Finanzminister Christian Görke, die Vereinbarung über ein zweites, zwischen dem Finanzministerium und der BVVG abschließend verhandeltes zweites Seenpaket abzuschließen. Damit übernimmt das Land Brandenburg von der BVVG insgesamt weitere 51 Gewässer und teilweise Gewässerrandstreifen mit einer Gesamtfläche von 820,51 Hektar. Dafür zahlt das Land einen Ausgleichsbetrag von 1,72 Millionen Euro. Zu diesem zweiten Gewässerpaket gehören neben zum Teil kleineren Seen beispielsweise auch der Annahütter See in der Gemeinde Schipkau (Oberspreewald-Lausitz) mit einer Gesamtfläche von rund 203 Hektar, der Göttinsee in der Stadt Werder (Potsdam-Mittelmark) mit einer Größe von rund 20 Hektar und einige Gewässer, wie beispielsweise der Prerauer Stich in Zehdenick/Oberhavel, an denen nur Teileigentum des Bundes besteht. Gleichzeitig stimmte die Landesregierung zu, dass das Finanzministerium auch die begonnenen Verhandlungen zu einem dritten und vierten Gewässerpaket zum Abschluss bringt.
Zum Hintergrund:
Nach Protesten aus den neuen Bundesländern, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, hatte sich die BVVG auf Initiative von SPD und Linke im August 2009 bereiterklärt, im Rahmen eines Moratoriums die weitere Privatisierung von Seen aus dem Treuhandvermögen vorerst einzustellen und Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen.
Liste der kommunalen Seen:
| Gewässer | Landkreis(e) | Gemeinde(n) |
Nach Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 5. Juni 2014 | |||
1 | Rosinsee | UM/ BAR | Angermünde/ Ziethen |
2 | Gutssee | LDS | Heidesee |
3 | Ziestsee | LDS | Heidesee |
4 | Heinersdorfer See | LOS | Steinhöfel |
5 |
| LOS | Tauche |
6 | Lebbiner See | LOS | Stadt Storkow |
7 | Burgsee | MOL | Falkenhagen |
8 | Griepensee | MOL | Buckow/Amt Märkische Schweiz |
9 | Schwarzer See | MOL | Falkenhagen |
10 | Mühlenteich | MOL | Falkenhagen |
11 |
| OSL | Senftenberg |
12 | Caputher See | PM | Schwielowsee |
13 | Burgsee/Großer Peetzigsee | UM | Angermünde |
14 | Dobberziner See | UM | Angermünde |
15 | Petschsee | UM | Angermünde |
16 | Schlosssee | UM | Tantow/Amt Garz |
17 | Dorfsee | UM | Schöneberg/Amt Oder-Welse |
Nach Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 9. Juli 2014 | |||
18 | Bauersee | OPR | Stadt Wittstock/Dosse |
19 | Haussee | UM | Boitzenburger Land |
20 | Fürstenauer See | UM | Boitzenburger Land |
21 | Oelsener See | LOS | Friedland/ Grunow Dammendorf |
22 | Liebenberger See | LOS | Grünheide |
23 | Bauernsee | LOS | Grünheide |
24 | Zernikower See | UM | Nordwestuckermark |
25 | Sternhagener See | UM | Nordwestuckermark |
26 | Krummer See | TF | Am Mellensee |
27 | Fahrländer See | P | Potsdam, Stadt |
28 | Markgrafensee | MOL | Hoehenland |
29 | Langer See | MOL | Heckelberg-Brunow |
30 | Dümpel | MOL | Heckelberg-Brunow |
31 | Planfließteich, Fünfeicher See | LOS | Grunow Dammendorf |
32 | Schäferteich | LDS | Jamlitz |
33 | Raduschsee | LDS | Jamlitz |
34 | Schwielochsee | LDS | Schwielochsee |
35 | Großer Mochowsee | LDS | Schwielochsee |
36 | Mellensee | TF | Am Mellensee/ Zossen |