Wer mit Solarmodulen auf seinem Dach Strom erzeugt, ist noch lange kein Kraftwerksbetreiber. Betreibern von privaten Photovoltaikanlagen wurde jahrelang von Gewerbe- als auch Finanzämtern geraten, ein Gewerbe anzumelden. Hierzu hat sich in Deutschland die Rechtsauffassung geändert.
Der Bund-Länder-Ausschuss (BLA) „Gewerberecht“ hat bereits 2010 beschlossen: „Der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines selbstgenutzten Wohnhauses stellt grundsätzlich keine gewerberechtlich relevante Tätigkeit mehr dar.“ Hier fehle die nötige Intensität des Gewinnstrebens.
Daher empfiehlt der Justiziar der IHK Ostbrandenburg den Betreibern von solchen privaten Photovoltaikanlagen ihr Gewerbe abzumelden. Stefan Heiden nennt als Vorteile: „Alle gewerberechtlichen Bürokratien und Mitteilungspflichten erübrigen sich. Selbst die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer entfällt.“
Ein Gewerbe wird bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Gewerbeamt) abgemeldet.
Quelle: IHK Ostbrandenburg