Durch den anhaltenden Frost der letzten Tage bildet sich auf den Gewässern eine zunehmend geschlossene Eisschicht. Diese ist bei den einzelnen Seen und Flüssen sehr unterschiedlich dick. Die Stärke des Eises hängt von vielen Faktoren ab. So haben die Strömung, die Beschaffenheit des Gewässergrundes aber auch die Sonneneinstrahlung und der Wind einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Stärke des Eises.
Die Wasserschutzpolizei der PD Süd warnt ausdrücklich vor dem Betreten der Eisflächen. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Ferien bitten wir auch die Eltern, alle Kinder auf die erheblichen Gefahren aufmerksam zu machen. Es besteht Lebensgefahr, die leider immer unterschätzt wird, was dann zu tragischen Unfällen führen kann. Einmal im Eis eingebrochen, kann sich ein Mensch nur wenige Minuten über Wasser halten.
Bitte beachten Sie folgende, nicht abschließende, Hinweise:
In Brandenburg werden keine natürlichen Eisflächen behördlich freigegeben. Das Betreten erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Nutzen Sie zum Schlittschuhlaufen oder anderen sportlichen Betätigungen möglichst Kunsteisflächen.
Betreten Sie Eisflächen nie allein und erst dann, wenn das Eis zweifelsfrei trägt.
Sie sollten Kinder nie unbeaufsichtigt auf Eisflächen spielen lassen.
Verlassen Sie die Eisfläche sofort, wenn das Eis knackt oder knirscht.
Meiden Sie die Nähe von Brücken, Dalben oder anderen Bauwerken, da hier das Eis regelmäßig weniger tragfähig ist.
Betreten Sie nie fließende Gewässer mit offenen Stellen oder aufgebrochenen Fahrrinnen. Die Gefahren sind nicht berechenbar. Das Betreten von Eisflächen bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter verbietet sich von selbst.
Sollte es trotzdem zu einem Unfall gekommen sein und eine Person ist ins Eis eingebrochen, muss besonnen gehandelt werden. Es sollten unnütze Gefahren für die Retter vermeiden werden.
Zeitgleich mit der Einleitung von geeigneten Rettungsmaßnahmen mittels Leiter, Stangen oder anderen Hilfsmitteln, informieren sie die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Helfen sie Unfälle zu verhindern!
Ihre Wasserschutzpolizei
Foto © H. P. Fleischhauer
Durch den anhaltenden Frost der letzten Tage bildet sich auf den Gewässern eine zunehmend geschlossene Eisschicht. Diese ist bei den einzelnen Seen und Flüssen sehr unterschiedlich dick. Die Stärke des Eises hängt von vielen Faktoren ab. So haben die Strömung, die Beschaffenheit des Gewässergrundes aber auch die Sonneneinstrahlung und der Wind einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Stärke des Eises.
Die Wasserschutzpolizei der PD Süd warnt ausdrücklich vor dem Betreten der Eisflächen. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Ferien bitten wir auch die Eltern, alle Kinder auf die erheblichen Gefahren aufmerksam zu machen. Es besteht Lebensgefahr, die leider immer unterschätzt wird, was dann zu tragischen Unfällen führen kann. Einmal im Eis eingebrochen, kann sich ein Mensch nur wenige Minuten über Wasser halten.
Bitte beachten Sie folgende, nicht abschließende, Hinweise:
In Brandenburg werden keine natürlichen Eisflächen behördlich freigegeben. Das Betreten erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Nutzen Sie zum Schlittschuhlaufen oder anderen sportlichen Betätigungen möglichst Kunsteisflächen.
Betreten Sie Eisflächen nie allein und erst dann, wenn das Eis zweifelsfrei trägt.
Sie sollten Kinder nie unbeaufsichtigt auf Eisflächen spielen lassen.
Verlassen Sie die Eisfläche sofort, wenn das Eis knackt oder knirscht.
Meiden Sie die Nähe von Brücken, Dalben oder anderen Bauwerken, da hier das Eis regelmäßig weniger tragfähig ist.
Betreten Sie nie fließende Gewässer mit offenen Stellen oder aufgebrochenen Fahrrinnen. Die Gefahren sind nicht berechenbar. Das Betreten von Eisflächen bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter verbietet sich von selbst.
Sollte es trotzdem zu einem Unfall gekommen sein und eine Person ist ins Eis eingebrochen, muss besonnen gehandelt werden. Es sollten unnütze Gefahren für die Retter vermeiden werden.
Zeitgleich mit der Einleitung von geeigneten Rettungsmaßnahmen mittels Leiter, Stangen oder anderen Hilfsmitteln, informieren sie die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Helfen sie Unfälle zu verhindern!
Ihre Wasserschutzpolizei
Foto © H. P. Fleischhauer
Durch den anhaltenden Frost der letzten Tage bildet sich auf den Gewässern eine zunehmend geschlossene Eisschicht. Diese ist bei den einzelnen Seen und Flüssen sehr unterschiedlich dick. Die Stärke des Eises hängt von vielen Faktoren ab. So haben die Strömung, die Beschaffenheit des Gewässergrundes aber auch die Sonneneinstrahlung und der Wind einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Stärke des Eises.
Die Wasserschutzpolizei der PD Süd warnt ausdrücklich vor dem Betreten der Eisflächen. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Ferien bitten wir auch die Eltern, alle Kinder auf die erheblichen Gefahren aufmerksam zu machen. Es besteht Lebensgefahr, die leider immer unterschätzt wird, was dann zu tragischen Unfällen führen kann. Einmal im Eis eingebrochen, kann sich ein Mensch nur wenige Minuten über Wasser halten.
Bitte beachten Sie folgende, nicht abschließende, Hinweise:
In Brandenburg werden keine natürlichen Eisflächen behördlich freigegeben. Das Betreten erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Nutzen Sie zum Schlittschuhlaufen oder anderen sportlichen Betätigungen möglichst Kunsteisflächen.
Betreten Sie Eisflächen nie allein und erst dann, wenn das Eis zweifelsfrei trägt.
Sie sollten Kinder nie unbeaufsichtigt auf Eisflächen spielen lassen.
Verlassen Sie die Eisfläche sofort, wenn das Eis knackt oder knirscht.
Meiden Sie die Nähe von Brücken, Dalben oder anderen Bauwerken, da hier das Eis regelmäßig weniger tragfähig ist.
Betreten Sie nie fließende Gewässer mit offenen Stellen oder aufgebrochenen Fahrrinnen. Die Gefahren sind nicht berechenbar. Das Betreten von Eisflächen bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter verbietet sich von selbst.
Sollte es trotzdem zu einem Unfall gekommen sein und eine Person ist ins Eis eingebrochen, muss besonnen gehandelt werden. Es sollten unnütze Gefahren für die Retter vermeiden werden.
Zeitgleich mit der Einleitung von geeigneten Rettungsmaßnahmen mittels Leiter, Stangen oder anderen Hilfsmitteln, informieren sie die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Helfen sie Unfälle zu verhindern!
Ihre Wasserschutzpolizei
Foto © H. P. Fleischhauer
Durch den anhaltenden Frost der letzten Tage bildet sich auf den Gewässern eine zunehmend geschlossene Eisschicht. Diese ist bei den einzelnen Seen und Flüssen sehr unterschiedlich dick. Die Stärke des Eises hängt von vielen Faktoren ab. So haben die Strömung, die Beschaffenheit des Gewässergrundes aber auch die Sonneneinstrahlung und der Wind einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Stärke des Eises.
Die Wasserschutzpolizei der PD Süd warnt ausdrücklich vor dem Betreten der Eisflächen. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Ferien bitten wir auch die Eltern, alle Kinder auf die erheblichen Gefahren aufmerksam zu machen. Es besteht Lebensgefahr, die leider immer unterschätzt wird, was dann zu tragischen Unfällen führen kann. Einmal im Eis eingebrochen, kann sich ein Mensch nur wenige Minuten über Wasser halten.
Bitte beachten Sie folgende, nicht abschließende, Hinweise:
In Brandenburg werden keine natürlichen Eisflächen behördlich freigegeben. Das Betreten erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Nutzen Sie zum Schlittschuhlaufen oder anderen sportlichen Betätigungen möglichst Kunsteisflächen.
Betreten Sie Eisflächen nie allein und erst dann, wenn das Eis zweifelsfrei trägt.
Sie sollten Kinder nie unbeaufsichtigt auf Eisflächen spielen lassen.
Verlassen Sie die Eisfläche sofort, wenn das Eis knackt oder knirscht.
Meiden Sie die Nähe von Brücken, Dalben oder anderen Bauwerken, da hier das Eis regelmäßig weniger tragfähig ist.
Betreten Sie nie fließende Gewässer mit offenen Stellen oder aufgebrochenen Fahrrinnen. Die Gefahren sind nicht berechenbar. Das Betreten von Eisflächen bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter verbietet sich von selbst.
Sollte es trotzdem zu einem Unfall gekommen sein und eine Person ist ins Eis eingebrochen, muss besonnen gehandelt werden. Es sollten unnütze Gefahren für die Retter vermeiden werden.
Zeitgleich mit der Einleitung von geeigneten Rettungsmaßnahmen mittels Leiter, Stangen oder anderen Hilfsmitteln, informieren sie die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Helfen sie Unfälle zu verhindern!
Ihre Wasserschutzpolizei
Foto © H. P. Fleischhauer
Durch den anhaltenden Frost der letzten Tage bildet sich auf den Gewässern eine zunehmend geschlossene Eisschicht. Diese ist bei den einzelnen Seen und Flüssen sehr unterschiedlich dick. Die Stärke des Eises hängt von vielen Faktoren ab. So haben die Strömung, die Beschaffenheit des Gewässergrundes aber auch die Sonneneinstrahlung und der Wind einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Stärke des Eises.
Die Wasserschutzpolizei der PD Süd warnt ausdrücklich vor dem Betreten der Eisflächen. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Ferien bitten wir auch die Eltern, alle Kinder auf die erheblichen Gefahren aufmerksam zu machen. Es besteht Lebensgefahr, die leider immer unterschätzt wird, was dann zu tragischen Unfällen führen kann. Einmal im Eis eingebrochen, kann sich ein Mensch nur wenige Minuten über Wasser halten.
Bitte beachten Sie folgende, nicht abschließende, Hinweise:
In Brandenburg werden keine natürlichen Eisflächen behördlich freigegeben. Das Betreten erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Nutzen Sie zum Schlittschuhlaufen oder anderen sportlichen Betätigungen möglichst Kunsteisflächen.
Betreten Sie Eisflächen nie allein und erst dann, wenn das Eis zweifelsfrei trägt.
Sie sollten Kinder nie unbeaufsichtigt auf Eisflächen spielen lassen.
Verlassen Sie die Eisfläche sofort, wenn das Eis knackt oder knirscht.
Meiden Sie die Nähe von Brücken, Dalben oder anderen Bauwerken, da hier das Eis regelmäßig weniger tragfähig ist.
Betreten Sie nie fließende Gewässer mit offenen Stellen oder aufgebrochenen Fahrrinnen. Die Gefahren sind nicht berechenbar. Das Betreten von Eisflächen bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter verbietet sich von selbst.
Sollte es trotzdem zu einem Unfall gekommen sein und eine Person ist ins Eis eingebrochen, muss besonnen gehandelt werden. Es sollten unnütze Gefahren für die Retter vermeiden werden.
Zeitgleich mit der Einleitung von geeigneten Rettungsmaßnahmen mittels Leiter, Stangen oder anderen Hilfsmitteln, informieren sie die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Helfen sie Unfälle zu verhindern!
Ihre Wasserschutzpolizei
Foto © H. P. Fleischhauer
Durch den anhaltenden Frost der letzten Tage bildet sich auf den Gewässern eine zunehmend geschlossene Eisschicht. Diese ist bei den einzelnen Seen und Flüssen sehr unterschiedlich dick. Die Stärke des Eises hängt von vielen Faktoren ab. So haben die Strömung, die Beschaffenheit des Gewässergrundes aber auch die Sonneneinstrahlung und der Wind einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Stärke des Eises.
Die Wasserschutzpolizei der PD Süd warnt ausdrücklich vor dem Betreten der Eisflächen. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Ferien bitten wir auch die Eltern, alle Kinder auf die erheblichen Gefahren aufmerksam zu machen. Es besteht Lebensgefahr, die leider immer unterschätzt wird, was dann zu tragischen Unfällen führen kann. Einmal im Eis eingebrochen, kann sich ein Mensch nur wenige Minuten über Wasser halten.
Bitte beachten Sie folgende, nicht abschließende, Hinweise:
In Brandenburg werden keine natürlichen Eisflächen behördlich freigegeben. Das Betreten erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Nutzen Sie zum Schlittschuhlaufen oder anderen sportlichen Betätigungen möglichst Kunsteisflächen.
Betreten Sie Eisflächen nie allein und erst dann, wenn das Eis zweifelsfrei trägt.
Sie sollten Kinder nie unbeaufsichtigt auf Eisflächen spielen lassen.
Verlassen Sie die Eisfläche sofort, wenn das Eis knackt oder knirscht.
Meiden Sie die Nähe von Brücken, Dalben oder anderen Bauwerken, da hier das Eis regelmäßig weniger tragfähig ist.
Betreten Sie nie fließende Gewässer mit offenen Stellen oder aufgebrochenen Fahrrinnen. Die Gefahren sind nicht berechenbar. Das Betreten von Eisflächen bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter verbietet sich von selbst.
Sollte es trotzdem zu einem Unfall gekommen sein und eine Person ist ins Eis eingebrochen, muss besonnen gehandelt werden. Es sollten unnütze Gefahren für die Retter vermeiden werden.
Zeitgleich mit der Einleitung von geeigneten Rettungsmaßnahmen mittels Leiter, Stangen oder anderen Hilfsmitteln, informieren sie die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Helfen sie Unfälle zu verhindern!
Ihre Wasserschutzpolizei
Foto © H. P. Fleischhauer
Durch den anhaltenden Frost der letzten Tage bildet sich auf den Gewässern eine zunehmend geschlossene Eisschicht. Diese ist bei den einzelnen Seen und Flüssen sehr unterschiedlich dick. Die Stärke des Eises hängt von vielen Faktoren ab. So haben die Strömung, die Beschaffenheit des Gewässergrundes aber auch die Sonneneinstrahlung und der Wind einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Stärke des Eises.
Die Wasserschutzpolizei der PD Süd warnt ausdrücklich vor dem Betreten der Eisflächen. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Ferien bitten wir auch die Eltern, alle Kinder auf die erheblichen Gefahren aufmerksam zu machen. Es besteht Lebensgefahr, die leider immer unterschätzt wird, was dann zu tragischen Unfällen führen kann. Einmal im Eis eingebrochen, kann sich ein Mensch nur wenige Minuten über Wasser halten.
Bitte beachten Sie folgende, nicht abschließende, Hinweise:
In Brandenburg werden keine natürlichen Eisflächen behördlich freigegeben. Das Betreten erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Nutzen Sie zum Schlittschuhlaufen oder anderen sportlichen Betätigungen möglichst Kunsteisflächen.
Betreten Sie Eisflächen nie allein und erst dann, wenn das Eis zweifelsfrei trägt.
Sie sollten Kinder nie unbeaufsichtigt auf Eisflächen spielen lassen.
Verlassen Sie die Eisfläche sofort, wenn das Eis knackt oder knirscht.
Meiden Sie die Nähe von Brücken, Dalben oder anderen Bauwerken, da hier das Eis regelmäßig weniger tragfähig ist.
Betreten Sie nie fließende Gewässer mit offenen Stellen oder aufgebrochenen Fahrrinnen. Die Gefahren sind nicht berechenbar. Das Betreten von Eisflächen bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter verbietet sich von selbst.
Sollte es trotzdem zu einem Unfall gekommen sein und eine Person ist ins Eis eingebrochen, muss besonnen gehandelt werden. Es sollten unnütze Gefahren für die Retter vermeiden werden.
Zeitgleich mit der Einleitung von geeigneten Rettungsmaßnahmen mittels Leiter, Stangen oder anderen Hilfsmitteln, informieren sie die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Helfen sie Unfälle zu verhindern!
Ihre Wasserschutzpolizei
Foto © H. P. Fleischhauer
Durch den anhaltenden Frost der letzten Tage bildet sich auf den Gewässern eine zunehmend geschlossene Eisschicht. Diese ist bei den einzelnen Seen und Flüssen sehr unterschiedlich dick. Die Stärke des Eises hängt von vielen Faktoren ab. So haben die Strömung, die Beschaffenheit des Gewässergrundes aber auch die Sonneneinstrahlung und der Wind einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Stärke des Eises.
Die Wasserschutzpolizei der PD Süd warnt ausdrücklich vor dem Betreten der Eisflächen. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Ferien bitten wir auch die Eltern, alle Kinder auf die erheblichen Gefahren aufmerksam zu machen. Es besteht Lebensgefahr, die leider immer unterschätzt wird, was dann zu tragischen Unfällen führen kann. Einmal im Eis eingebrochen, kann sich ein Mensch nur wenige Minuten über Wasser halten.
Bitte beachten Sie folgende, nicht abschließende, Hinweise:
In Brandenburg werden keine natürlichen Eisflächen behördlich freigegeben. Das Betreten erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Nutzen Sie zum Schlittschuhlaufen oder anderen sportlichen Betätigungen möglichst Kunsteisflächen.
Betreten Sie Eisflächen nie allein und erst dann, wenn das Eis zweifelsfrei trägt.
Sie sollten Kinder nie unbeaufsichtigt auf Eisflächen spielen lassen.
Verlassen Sie die Eisfläche sofort, wenn das Eis knackt oder knirscht.
Meiden Sie die Nähe von Brücken, Dalben oder anderen Bauwerken, da hier das Eis regelmäßig weniger tragfähig ist.
Betreten Sie nie fließende Gewässer mit offenen Stellen oder aufgebrochenen Fahrrinnen. Die Gefahren sind nicht berechenbar. Das Betreten von Eisflächen bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter verbietet sich von selbst.
Sollte es trotzdem zu einem Unfall gekommen sein und eine Person ist ins Eis eingebrochen, muss besonnen gehandelt werden. Es sollten unnütze Gefahren für die Retter vermeiden werden.
Zeitgleich mit der Einleitung von geeigneten Rettungsmaßnahmen mittels Leiter, Stangen oder anderen Hilfsmitteln, informieren sie die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110).
Helfen sie Unfälle zu verhindern!
Ihre Wasserschutzpolizei
Foto © H. P. Fleischhauer