In Polen sind die Infektionszahlen mit COVID-19 in den letzten Tagen nach oben geschnellt. Von 4.178 Neuinfektionen am 11.10.2020 sind sie bis auf 8.099 pro Tag am heutigen 15. Oktober gestiegen. Heute hat der polnische Krisenstab getagt, um der Verbreitung des Coronavirus möglichst Einhalt zu gebieten, ohne die Wirtschaft einzufrieren. Auch die Grenzstadt Gubin an der deutschen Grenze ist betroffen. Es wurden neue Bestimmungen beschlossen, die ab 17.10.2020 in Kraft treten. Auch zum Thema Grenzschließungen hat sich die polnische Regierung geäußert. Die aktuelle Anzahl der Patienten liegt bei 61.007 (Quelle: WHO), die Anzahl der Menschen, die als geheilt gelten bei 85.588 (Quelle: WHO), die Anzahl der Todesfälle bei 3.308 (Quelle: Gesundheitsministerium) und die Anzahl der Infektionen seit dem 4. März bei 149.903 (Quelle: Gesundheitsministerium).
Senioren sollen geschützt werden
Bereits in der vergangenen Woche hatte die polnische Regierung neue Maßnahmen beschlossen, nachdem erste Anstiege in den Infektionszahlen zu verzeichnen waren und erste “rote Zonen” benannt wurden. Polen setzt auf ein Ampelsystem mit der Einteilung in grüne (bis zu 6 Infizierte pro 10.000 Einwohner), gelbe (zwischen 6 und 12 Infizierten pro 10.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen) und rote (über 12 Infizierte pro 10.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen) Zonen.
“Eine unserer Prioritäten ist die Gewährleistung der Sicherheit der am stärksten gefährdeten und am stärksten gefährdeten Gruppe – Senioren. Es ist möglich, inkl. durch Unterstützung und Erleichterung von Änderungen in den täglichen Aktivitäten und Verhaltensweisen, einschließlich der Einschränkung von Kontakten. Ältere Menschen sind am anfälligsten für Todesfälle. Unsere Strategie betrifft sie weitgehend – sie sollten in Selbstisolation bleiben und Infektionen vermeiden”, sagte Regierungschef Mateusz Morawiecki. “Eine der Erleichterungen sind die Stunden Senioren. Von Montag bis Freitag, von 10:00 bis 12:00 Uhr, können nur Personen über 60 Jahre Geschäfte, Apotheken und das Postamt besuchen. Dies ist jedoch nicht die einzige Maßnahme, die zum Schutz älterer Menschen beiträgt. Darüber hinaus werden wir die epidemischen Regeln in Pflegeheimen und Pflegeheimen verschärfen und empfehlen, den Kontakt mit Menschen über 70 Jahren so gering wie möglich zu halten.”
Betroffene Regionen (rote Zone):
(lt. poln. Gesundheitsministerium)
Woiwodschaft Niederschlesien
Landkreis: głogowski, kamiennogórski, legnicki, lubiński, milicki und polkowicki;
Woiwodschaft Kujawien-Pommern
Landkreis: aleksandrowski, bydgoski, grudziądzki, inowrocławski, mogileński, nakielski, radziejowski, toruński, tucholski, włocławski, żniński,
Stadt: Bydgoszcz, Grudziądz, Toruń und Włocławek;
Woiwodschaft Lublin:
Landkreis: janowski, lubelski, łęczyński, łukowski, puławski, rycki, świdnicki, włodawski,
Stadt: Chełm, Lublin und Zamość;
Woiwodschaft Lebus:
Landkreis: gorzowski, krośnieński, międzyrzecki oraz żarski; darunter Gubin
Woiwodschaft Łódź:
Landkreis: bełchatowski, łowicki, łódzki wschodni, pabianicki, pajęczański, piotrkowski, radomszczański, wieluński, brzeziński,
Stadt: Łódź, Piotrków Trybunalski und Skierniewice;
Woiwodschaft Kleinpolen:
Landkreis bocheński, chrzanowski, gorlicki, krakowski, limanowski, miechowski, myślenicki, nowosądecki, nowotarski, olkuski, oświęcimski, suski, tatrzański, wadowicki, wielicki,
Stadt: Kraków (Krakau), Nowy Sącz und Tarnów ;
Woiwodschaft Masowien:
Landkreis: garwoliński, legionowski, makowski, otwocki, przasnyski, radomski, szydłowiecki,
Stadt: Siedlce und Warszawa (Warschau);
Woiwodschaft Oppeln:
Landkreis głubczycki, kędzierzyńsko-kozielski, krapkowicki, namysłowski, nyski, oleski, prudnicki und strzelecki;
Woiwodschaft Karpatenvorland:
Landkreis brzozowski, dębicki, jarosławski, kolbuszowski, leżajski, łańcucki, mielecki, przemyski, przeworski, ropczycko-sędziszowski, rzeszowski, sanocki, strzyżowski, leski,
Stadt: Przemyśl und Rzeszów;
Woiwodschaft Podlachien:
Landkreis białostocki, bielski, hajnowski, sokólski, wysokomazowiecki, zambrowski,
Stadt: Białystok und Suwałki;
Woiwodschaft Pommern:
Landkreis chojnicki, gdański, kartuski, kościerski, kwidzyński, lęborski, pucki, słupski, starogardzki, tczewski, wejherowski,
Stadt: Gdańsk (Danzig), Gdynia, Słupsk und Sopot;
Woiwodschaft Schlesien:
Landkreis cieszyński, częstochowski, kłobucki, żywiecki,
Stadt: Częstochowa und Ruda Śląska;
Woiwodschaft Heiligkreuz:
Landkreis buski, jędrzejowski, kielecki, pińczowski, skarżyski, włoszczowski
Stadt: Kielce;
Woiwodschaft Ermland-Masuren:
Landkreis działdowski, iławski, nowomiejski
Stadt: Olsztyn;
Woiwodschaft Großpolen:
Landkreis gostyński, jarociński, krotoszyński, międzychodzki, ostrowski, poznański, rawicki, słupecki, wolsztyński
Stadt: Poznań (Posen);
Woiwodschaft Westpommern:
Landkreis sławieński, szczecinecki
Stadt: Koszalin.
Neue Maßnahmen ab 17.10.2020:
Einschränkungen in der gelben Zone
- Gastronomiebetriebe und Restaurants zwischen 6 und 21 Uhr geöffnet, Lieferung zum Mitnehmen möglich, alle zwei Tische müssen frei sein
- Öffentliche Verkehrsmittel auf 50% der Sitze oder 30% aller Plätze beschränkt
- Hochzeiten und Sonderveranstaltungen auf maximal 20 Personen beschränkt
- Eine Person pro vier Quadratmeter in Kirchen
- Öffentliche Versammlungen bis zu 25 Personen
- Universitäten und Hochschulen arbeiten in einem hybriden Lehrsystem
- Der Betrieb von Schwimmbädern, Aquaparks, Fitnesscentern wird eingestellt
- Sportveranstaltungen ohne Publikum
- Es wird empfohlen, vom Home Office zu arbeiten
Einschränkungen in der roten Zone
- In Geschäften können maximal 5 Personen pro Kasse anwesend sein
- Verbot von Sonderveranstaltungen
- Eine Person pro sieben Quadratmeter in Kirchen
- Öffentliche Versammlungen bis zu zehn Personen
- Universitäten und Hochschulen arbeiten online
Das bleibt weiterhin erhalten:
- zwischen 10 – 12 Uhr dürfen NUR Senioren (ab 60) einkaufen gehen – gilt in den Geschäften, Drogerien und Apotheken
- Personen aus den deutschen Risikogebieten können ohne weiteres nach Polen einreisen
- An öffentlichen Plätzen ist es nach wie vor Pflicht, Mund und Nase zu bedecken – auch beim Sport oder Radfahren. Die einzigen Ausnahmen sind Waldgebiete und Parks oder der Strand.
Grenzschließungen vorerst nicht geplant
Seit dem 13.06.2020 ist die Einreise aus Deutschland, Tschechien, Litauen, Slowakei nach Polen ohne Einschränkungen möglich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt. Ab dem 03.07.2020 sind EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer Covid-19-Test ist nicht erforderlich.
Gemäß Verfügung des polnischen Innenministers wurde der Grenzverkehr an ausgewählten Grenzübergängen vorläufig ausgesetzt oder wesentlich beschränkt.
Die Grenze zu Russland (Kaliningrader Gebiet) können Personen lediglich an den Straßengrenzübergängen Bezledy und Grzechotki überqueren (kein Fußgängerverkehr).
An der Grenze zu Belarus sind folgende Straßengrenzübergänge geöffnet: Kuznica, Bobrowniki und Terespol.
An der Grenze zur Ukraine erfolgt der Grenzverkehr an den Straßengrenzübergängen Korczowa, Dorohusk, Hrebenne, Medyka und ab 06.07.2020 auch Budomierz.
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Grafik: Ministerstwo Zdrowia/Twitter