Innenminister Karl-Heinz Schröter und der Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder), René Wilke haben am Freitag im Rathaus die Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt unterzeichnet. Diese Konsolidierungsvereinbarung ist Bestandteil sowie Voraussetzung für die durch die Landesregierung vorgesehene Teilentschuldung der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der finalen Unterzeichnung ging ein Mehrheitsbeschluss über den Wortlaut der Vereinbarung nebst Anlagen durch die Stadtverordnetenversammlung am 20. Juni 2019 voraus.
René Wilke: „Nach einer umfangreichen Phase der Abstimmung zwischen dem MIK und der Stadt sowie dem Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung stellt die ministerielle Unterzeichnung der Konsolidierungsvereinbarung nun eine Weichenstellung für den Weg zur Entschuldung unserer Stadt dar. Die damit eingeleitete Teilentschuldung verbessert die finanzielle Situation nicht zuletzt durch künftige Zinsersparnis in Größenordnungen. Die Reduzierung der Verbindlichkeiten sorgt zudem für eine Stärkung unseres Eigenkapitals. Mit der Zunahme der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt (Oder) erlangen wir einen Grad kommunaler Selbstverwaltung zurück, der diesen Namen verdient.“
Karl-Heinz Schröter: „In der Arbeitsgruppe ‚In Kooperation – gemeinsam stark‘ hatten die Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbänden und die kreisfreien Städte im vergangenen Jahr gemeinsam beraten, wie kommunale Verwaltungen in Brandenburg gestärkt werden können. Die Teilentschuldung ist ein wesentliches Ergebnis dieser Gespräche. Wir lassen die kreisfreien Städte nicht alleine. Im Gegenteil: Mit der Teilentschuldung im erheblichen Umfang werden wichtige Weichen für eine gute und erfolgreiche Zukunft von Frankfurt (Oder) und seinen Bürgerinnen und Bürgern gestellt. Der zu erbringende Eigenanteil soll sicherstellen, dass die Landesmittel auch langfristig wirken.“
Frankfurt (Oder) erhält für den Zeitraum von 2019 bis 2023 seitens des Landes Brandenburg Zuwendungen in Höhe von 50.353.938 Euro. Dies entspricht einer jährlichen Unterstützung von 10.070.788 Euro, sofern die Stadt den vereinbarten Eigenbeitrag erbringt und der Entschuldungspfad eingehalten wird. Der durch die Stadt eingebrachte Eigenbeitrag umfasst 12.588.485 Euro.
Richtlinie zur Teilentschuldung
Am 1. Januar 2019 trat die Richtlinie des MIK zur Teilentschuldung der drei kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) in Kraft. Ziel der Teilentschuldung ist eine Absenkung des maßgeblichen Kassenkreditbestandes um mindestens 50 Prozent des Bestandes zum 31. Dezember 2016. Damit soll das Handlungsvermögen der kreisfreien Städte optimiert und erhalten werden.