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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde neu festgelegt

14:57 Uhr | 10. Februar 2009
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Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) neu festgesetzt. Die Verordnung ist am 5. Februar 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutz¬gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemes¬sen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
“Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Wir werden auch weiterhin neue Wasserschutzgebiete bedarfsgerecht und mit Augenmaß ausweisen”, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
Das Rohwasser wird im Wasserwerk „Finsterwalde-Bürgerheide“ aus dem Jahr 1910 der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zu Trinkwasser aufbereitet und versorgt mit einer mittleren Entnahmemen¬ge von 7.000 Kubikmetern am Tag rund 27.000 Einwohner der Stadt Finsterwalde sowie der Gemeinden Massen, Ponsdorf, Eichholz, Drößig und Tanneberg.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich neben großen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Teile der Ortslage von Schönewalde sowie die gesamten Ortslagen von Ossak und Münchhausen. Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten etwa durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln oder Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Deshalb wurden angemessene Schutzbestimmungen für das rund 560 Hektar große Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde erlassen. Es ist damit nun rund 1.400 Hektar kleiner als das aufgehobene Trinkwasserschutzgebiet nach DDR-Recht.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) neu festgesetzt. Die Verordnung ist am 5. Februar 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutz¬gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemes¬sen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
“Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Wir werden auch weiterhin neue Wasserschutzgebiete bedarfsgerecht und mit Augenmaß ausweisen”, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
Das Rohwasser wird im Wasserwerk „Finsterwalde-Bürgerheide“ aus dem Jahr 1910 der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zu Trinkwasser aufbereitet und versorgt mit einer mittleren Entnahmemen¬ge von 7.000 Kubikmetern am Tag rund 27.000 Einwohner der Stadt Finsterwalde sowie der Gemeinden Massen, Ponsdorf, Eichholz, Drößig und Tanneberg.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich neben großen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Teile der Ortslage von Schönewalde sowie die gesamten Ortslagen von Ossak und Münchhausen. Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten etwa durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln oder Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Deshalb wurden angemessene Schutzbestimmungen für das rund 560 Hektar große Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde erlassen. Es ist damit nun rund 1.400 Hektar kleiner als das aufgehobene Trinkwasserschutzgebiet nach DDR-Recht.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) neu festgesetzt. Die Verordnung ist am 5. Februar 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutz¬gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemes¬sen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
“Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Wir werden auch weiterhin neue Wasserschutzgebiete bedarfsgerecht und mit Augenmaß ausweisen”, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
Das Rohwasser wird im Wasserwerk „Finsterwalde-Bürgerheide“ aus dem Jahr 1910 der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zu Trinkwasser aufbereitet und versorgt mit einer mittleren Entnahmemen¬ge von 7.000 Kubikmetern am Tag rund 27.000 Einwohner der Stadt Finsterwalde sowie der Gemeinden Massen, Ponsdorf, Eichholz, Drößig und Tanneberg.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich neben großen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Teile der Ortslage von Schönewalde sowie die gesamten Ortslagen von Ossak und Münchhausen. Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten etwa durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln oder Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Deshalb wurden angemessene Schutzbestimmungen für das rund 560 Hektar große Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde erlassen. Es ist damit nun rund 1.400 Hektar kleiner als das aufgehobene Trinkwasserschutzgebiet nach DDR-Recht.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) neu festgesetzt. Die Verordnung ist am 5. Februar 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutz¬gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemes¬sen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
“Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Wir werden auch weiterhin neue Wasserschutzgebiete bedarfsgerecht und mit Augenmaß ausweisen”, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
Das Rohwasser wird im Wasserwerk „Finsterwalde-Bürgerheide“ aus dem Jahr 1910 der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zu Trinkwasser aufbereitet und versorgt mit einer mittleren Entnahmemen¬ge von 7.000 Kubikmetern am Tag rund 27.000 Einwohner der Stadt Finsterwalde sowie der Gemeinden Massen, Ponsdorf, Eichholz, Drößig und Tanneberg.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich neben großen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Teile der Ortslage von Schönewalde sowie die gesamten Ortslagen von Ossak und Münchhausen. Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten etwa durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln oder Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Deshalb wurden angemessene Schutzbestimmungen für das rund 560 Hektar große Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde erlassen. Es ist damit nun rund 1.400 Hektar kleiner als das aufgehobene Trinkwasserschutzgebiet nach DDR-Recht.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) neu festgesetzt. Die Verordnung ist am 5. Februar 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutz¬gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemes¬sen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
“Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Wir werden auch weiterhin neue Wasserschutzgebiete bedarfsgerecht und mit Augenmaß ausweisen”, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
Das Rohwasser wird im Wasserwerk „Finsterwalde-Bürgerheide“ aus dem Jahr 1910 der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zu Trinkwasser aufbereitet und versorgt mit einer mittleren Entnahmemen¬ge von 7.000 Kubikmetern am Tag rund 27.000 Einwohner der Stadt Finsterwalde sowie der Gemeinden Massen, Ponsdorf, Eichholz, Drößig und Tanneberg.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich neben großen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Teile der Ortslage von Schönewalde sowie die gesamten Ortslagen von Ossak und Münchhausen. Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten etwa durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln oder Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Deshalb wurden angemessene Schutzbestimmungen für das rund 560 Hektar große Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde erlassen. Es ist damit nun rund 1.400 Hektar kleiner als das aufgehobene Trinkwasserschutzgebiet nach DDR-Recht.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) neu festgesetzt. Die Verordnung ist am 5. Februar 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutz¬gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemes¬sen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
“Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Wir werden auch weiterhin neue Wasserschutzgebiete bedarfsgerecht und mit Augenmaß ausweisen”, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
Das Rohwasser wird im Wasserwerk „Finsterwalde-Bürgerheide“ aus dem Jahr 1910 der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zu Trinkwasser aufbereitet und versorgt mit einer mittleren Entnahmemen¬ge von 7.000 Kubikmetern am Tag rund 27.000 Einwohner der Stadt Finsterwalde sowie der Gemeinden Massen, Ponsdorf, Eichholz, Drößig und Tanneberg.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich neben großen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Teile der Ortslage von Schönewalde sowie die gesamten Ortslagen von Ossak und Münchhausen. Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten etwa durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln oder Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Deshalb wurden angemessene Schutzbestimmungen für das rund 560 Hektar große Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde erlassen. Es ist damit nun rund 1.400 Hektar kleiner als das aufgehobene Trinkwasserschutzgebiet nach DDR-Recht.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) neu festgesetzt. Die Verordnung ist am 5. Februar 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutz¬gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemes¬sen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
“Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Wir werden auch weiterhin neue Wasserschutzgebiete bedarfsgerecht und mit Augenmaß ausweisen”, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
Das Rohwasser wird im Wasserwerk „Finsterwalde-Bürgerheide“ aus dem Jahr 1910 der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zu Trinkwasser aufbereitet und versorgt mit einer mittleren Entnahmemen¬ge von 7.000 Kubikmetern am Tag rund 27.000 Einwohner der Stadt Finsterwalde sowie der Gemeinden Massen, Ponsdorf, Eichholz, Drößig und Tanneberg.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich neben großen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Teile der Ortslage von Schönewalde sowie die gesamten Ortslagen von Ossak und Münchhausen. Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten etwa durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln oder Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Deshalb wurden angemessene Schutzbestimmungen für das rund 560 Hektar große Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde erlassen. Es ist damit nun rund 1.400 Hektar kleiner als das aufgehobene Trinkwasserschutzgebiet nach DDR-Recht.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde (Landkreis Elbe-Elster) neu festgesetzt. Die Verordnung ist am 5. Februar 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutz¬gebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemes¬sen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
“Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für uns und kommende Generationen. Wir werden auch weiterhin neue Wasserschutzgebiete bedarfsgerecht und mit Augenmaß ausweisen”, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD).
Das Rohwasser wird im Wasserwerk „Finsterwalde-Bürgerheide“ aus dem Jahr 1910 der Stadtwerke Finsterwalde GmbH zu Trinkwasser aufbereitet und versorgt mit einer mittleren Entnahmemen¬ge von 7.000 Kubikmetern am Tag rund 27.000 Einwohner der Stadt Finsterwalde sowie der Gemeinden Massen, Ponsdorf, Eichholz, Drößig und Tanneberg.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönewalde bei Sonnewalde geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich neben großen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Teile der Ortslage von Schönewalde sowie die gesamten Ortslagen von Ossak und Münchhausen. Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten etwa durch unsachgemäßen Einsatz von Düngemitteln oder Pestiziden oder durch wassergefährdende Stoffe eintreten. Deshalb wurden angemessene Schutzbestimmungen für das rund 560 Hektar große Wasserschutzgebiet Schönewalde bei Sonnewalde erlassen. Es ist damit nun rund 1.400 Hektar kleiner als das aufgehobene Trinkwasserschutzgebiet nach DDR-Recht.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

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