Am 24. Juni 2011 wurde in einem Bienenbestand in der Gemarkung Sallgast und am 5. Juli 2011 in einem Bienenbestand in der Gemarkung Göllnitz der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Es sind Sperrbezirke um die Ausbruchsbestände eingerichtet worden. Zu den Sperrbezirken gehören die Gemarkungen Dollenchen, nur Ortsteil Zürchel, Göllnitz, Lichterfeld, Lindthal, nur Ortsteil Rehain, Lieskau und Sallgast (ohne Ortsteile Henriette und Poley).
Der Amtstierarzt VR DVM Dieter Freudenberg nimmt den Ausbruch der Bienenseuche zum Anlass, nochmals alle Bienenhalter darauf hinzuweisen, Veränderungen im Brutverhalten genau zu beobachten und rechtzeitig eine entsprechende Anzeige über die Feststellung von Abweichungen des Gesundheitszustandes der Bienen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vorzunehmen.
Zugleich verweist er darauf, dass für alle Bienenhalter nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung die Verpflichtung besteht, ihre Bienenhaltung unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie des Standortes der Bienen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Foto © Pollinator (wikipedia.org)
Am 24. Juni 2011 wurde in einem Bienenbestand in der Gemarkung Sallgast und am 5. Juli 2011 in einem Bienenbestand in der Gemarkung Göllnitz der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Es sind Sperrbezirke um die Ausbruchsbestände eingerichtet worden. Zu den Sperrbezirken gehören die Gemarkungen Dollenchen, nur Ortsteil Zürchel, Göllnitz, Lichterfeld, Lindthal, nur Ortsteil Rehain, Lieskau und Sallgast (ohne Ortsteile Henriette und Poley).
Der Amtstierarzt VR DVM Dieter Freudenberg nimmt den Ausbruch der Bienenseuche zum Anlass, nochmals alle Bienenhalter darauf hinzuweisen, Veränderungen im Brutverhalten genau zu beobachten und rechtzeitig eine entsprechende Anzeige über die Feststellung von Abweichungen des Gesundheitszustandes der Bienen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vorzunehmen.
Zugleich verweist er darauf, dass für alle Bienenhalter nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung die Verpflichtung besteht, ihre Bienenhaltung unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie des Standortes der Bienen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Foto © Pollinator (wikipedia.org)
Am 24. Juni 2011 wurde in einem Bienenbestand in der Gemarkung Sallgast und am 5. Juli 2011 in einem Bienenbestand in der Gemarkung Göllnitz der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Es sind Sperrbezirke um die Ausbruchsbestände eingerichtet worden. Zu den Sperrbezirken gehören die Gemarkungen Dollenchen, nur Ortsteil Zürchel, Göllnitz, Lichterfeld, Lindthal, nur Ortsteil Rehain, Lieskau und Sallgast (ohne Ortsteile Henriette und Poley).
Der Amtstierarzt VR DVM Dieter Freudenberg nimmt den Ausbruch der Bienenseuche zum Anlass, nochmals alle Bienenhalter darauf hinzuweisen, Veränderungen im Brutverhalten genau zu beobachten und rechtzeitig eine entsprechende Anzeige über die Feststellung von Abweichungen des Gesundheitszustandes der Bienen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vorzunehmen.
Zugleich verweist er darauf, dass für alle Bienenhalter nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung die Verpflichtung besteht, ihre Bienenhaltung unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie des Standortes der Bienen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
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Am 24. Juni 2011 wurde in einem Bienenbestand in der Gemarkung Sallgast und am 5. Juli 2011 in einem Bienenbestand in der Gemarkung Göllnitz der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Es sind Sperrbezirke um die Ausbruchsbestände eingerichtet worden. Zu den Sperrbezirken gehören die Gemarkungen Dollenchen, nur Ortsteil Zürchel, Göllnitz, Lichterfeld, Lindthal, nur Ortsteil Rehain, Lieskau und Sallgast (ohne Ortsteile Henriette und Poley).
Der Amtstierarzt VR DVM Dieter Freudenberg nimmt den Ausbruch der Bienenseuche zum Anlass, nochmals alle Bienenhalter darauf hinzuweisen, Veränderungen im Brutverhalten genau zu beobachten und rechtzeitig eine entsprechende Anzeige über die Feststellung von Abweichungen des Gesundheitszustandes der Bienen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vorzunehmen.
Zugleich verweist er darauf, dass für alle Bienenhalter nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung die Verpflichtung besteht, ihre Bienenhaltung unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie des Standortes der Bienen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
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