Wer Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft einsetzen will, muss die Sachkunde dazu haben, damit bei der Anwendung keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier entstehen kann.
Die Sachkunde im Pflanzenschutz ist deshalb für alle Personen, die Pflanzenschutzmittel in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forstwirtschaft oder zum Zwecke des Vorratsschutzes anwenden, gesetzlich vorgeschrieben.
So erklärt sich auch die hohe Nachfrage, die das Kursangebot zum „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster bereits in den vergangenen beiden Jahren auslöste. In diesem Jahr kamen 18 Teilnehmer zur dreitägigen Veranstaltung Ende Februar in die Räume der Kreisvolkshochschule nach Herzberg, um sich dort in Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzamt Frankfurt/Oder Fachkenntnisse und Fertigkeiten anzueignen.
Bestandteile des Lehrgangs sind zum Beispiel Themen wie Bodenkunde, Bodenprofil, Pflanzenschutzgesetz, PflanzenschutzanwendungsVO, Bestandsbeurteilung, Grundlagen allgemeiner und spezieller Pflanzenbau, Bodenprobenahme, Grundnährstoffe und ordnungsgemäße Düngung.
Der Kurs umfasste 27 Unterrichtsstunden. Er endete mit einer Sachkundeprüfung und der Zertifikatausgabe.
Nach Angaben der Kreisvolkshochschule soll wegen der Bedeutung und der guten Nachfrage auch im kommenden Jahr wieder ein Pflanzenschutzseminar angeboten werden.
Weitere Informationen erteilt die Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich Süd der Kreisvolkshochschule per E-Mail rba[at]lkee.de; per Telefon 03535 46-5300 und 46-5305 oder Fax 03535 46-5307.
Foto: Erfolgreiche Teilnehmerinnen des 3. Pflanzenschutzseminars: Hobbygärtnerin Dagmar Opitz aus Falkenberg und Drogistin Gudrun Krumpfe aus Mühlberg.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster
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