Vor wenigen Tagen wurde der Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgelegt. Viele Hoffnungen ruhen darauf, wenn es um die Lübbener Ortsumfahrung geht. Würde dieser Straßenneubau als „vordringlicher Bedarf“ angesehen, wäre eine wichtige Hürde genommen. Es wäre absehbar, dass überhaupt gebaut werden würde.
Es kam leider anders, ganz anders. Die Ortsumfahrung Lübben ist nur noch als „weiter Bedarf“ eingestuft, rückt damit sogar hinter die Ortsumfahrungen von Duben, Herzberg oder Forst zurück. Und noch schlimmer, es wurden die Projektdetails aktualisiert. Für die B 87n bedeutet das, es werden garantiert weitere 138 Monate Planungsbedarf veranschlagt. Dazu kommt eine Bauzeit von mindestens 48 Monaten.
Konkret bedeutet das, es wird also in den nächsten 15 Jahren auf keinen Fall eine Ortsumfahrung geben.
Ein ernüchterndes Ergebnis! Und so für Lübben auch nicht hinnehmbar. Weitere 15 Jahre unveränderten Verkehrslärm, Staub und Schmutz sind nicht hinnehmbar. Hier müssen Alternativen gesucht und gefunden werden, schon allein um auch den Status des Erholungsortes gerecht zu werden.
Beispiel Dresden, hier wurden in den innerstädtischen Umweltzonen LKW Fahrverbote für Kfz über 3,5 t eingerichtet. Die Fahrverbote sind Teil des Luftreinhalteplans der Stadt. Lkw-Verkehr ohne Start und Ziel im Dresdner Stadtgebiet soll dadurch verringert werden. Die Stadtverwaltung Dresden hat zudem das Ziel, die Feinstaubbelastung um bis zu fünf Prozent herabzusetzen. Betroffen davon sind auch Bundesstraßen.
Auch im Lärmaktionsplan der Stadt Lübben wird ein LKW Fahrverbot in Erwägung gezogen, was wohl auch die Stadtverwaltung 2012 dazu veranlasste eine entsprechende Anfrage an das Ministerium zu stellen.
Wenn gleich diese abschlägig beschieden worden war, so wurden klare Punkte aufgezeigt, wonach ein LKW Fahrverbot durchaus realisierbar sein könnte. Zumindest würden die Belastungen des Schwerverkehres damit spürbar reduziert.
Thomas Kaiser