Dem Landkreis Dahme-Spreewald ist es wichtig, einen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu leisten. Entsprechend eines Kreistagsbeschlusses in 2018 werden deshalb seit dem Wintersemester 2018/2019 Studienbeihilfen für Medizinstudierende vergeben. Obwohl das Sommersemester noch in vollem Umfang läuft, soll daran erinnert werden, dass Studierende der Humanmedizin gefördert werden können, wenn sie den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß ÄApproO (Approbationsordnung) bestanden haben oder eine entsprechende Äquivalenzbescheinigung vorlegen können.
Nach der Richtlinie des Landkreises können maximal fünf Studierende pro Jahr eine monatliche Studienbeihilfe in Höhe von 500 Euro für die Dauer von maximal vier Jahren und drei Monaten erhalten. Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studierenden verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für die Dauer von vier Jahren eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis auszuüben.
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.September des laufenden Jahres zu beantragen, die Entscheidung über die Gewährung trifft eine Arbeitsgruppe, die vom Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald berufen wird.
Weitere Informationen zur Studienbeihilfe können der Homepage des Landkreises Dahme-Spreewald www.dahme-spreewald.info/Gesundheitsamt entnehmen. Nähere Auskünfte erteilt das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. 03375 – 262145.
pm/red