Die Stadt Lübben (Spreewald) stellt vom 12. Oktober bis voraussichtlich Mitte November acht kostenfreie Laubcontainer in den Ortsteilen auf. Ebenfalls ab 12. Oktober arbeitet der Baubetriebshof in der Breite Straße an Bäumen und Straßenbeleuchtung. Das teilte die Stadt Lübben mit.
Laubcontainer in Lübben stehen ab 12. Oktober bereit
Auch in diesem Jahr führt die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) ihre Laubaktion durch. Damit will sie Bürgerinnen und Bürger bei der Entsorgung von Laub von öffentlichen Bürgersteigen unterstützen. Die acht Laubcontainer stehen vom 12. Oktober bis voraussichtlich Mitte November in den Ortsteilen.
Laub aus städtischen Bereichen können Bürgerinnen und Bürger außerdem an einer zentralen Annahmestelle beim Baubetriebshof in der Puschkinstraße 5a abgeben. Sie ist freitags und samstags jeweils von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Erreichbar ist die Annahmestelle über den Hintereingang am Parkplatz Burglehn.
Hier stehen die Container in den Lübbener Ortsteilen
Die Stadt nennt folgende Standorte:
- Hartmannsdorf, an der Buswendeschleife und an der Hartmannsdorfer Landstraße
- Lubolz, in Klein Lubolz und in Groß Lubolz jeweils am Denkmal
- Neuendorf, Grünfläche am Sportplatz
- Radensdorf, am Dorfgemeinschaftshaus (erste Parkfläche) und in Kopsa
- Steinkirchen, Dorfaue an der Feuerwehr
- Treppendorf, an der alten Feuerwehr
Regeln für Laubcontainer und Annahmestelle in Lübben
Nutzen dürfen die Angebote ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lübben (Spreewald). Bei der Abgabe ist ein Personalausweis vorzulegen. Die Stadt bezeichnet die kostenfreie Laubentsorgung als Serviceleistung für die Bürgerschaft.
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In die Laubcontainer und an die Annahmestelle gehört nur Laub von Straßenbäumen. Gartenabfälle, Rasenschnitt, Müll und sonstige Abfälle sind ausgeschlossen.
Anlieger müssen Gehwege vor ihrem Grundstück räumen
Die Stadt erinnert zudem an die Verkehrssicherungspflichten. Danach gehört die regelmäßige Beseitigung von Laub zu den Pflichten von Grundstückseigentümern und Vermietern. Für öffentliche Straßen und Wege ist zwar die Kommune zuständig. In der Regel überträgt sie diese Aufgabe aber per Satzung an die angrenzenden Grundstückseigentümer. Sie müssen deshalb neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehwege von Laub und Schnee befreien.
Vermieter können diese Arbeiten über den Mietvertrag oder eine Hausordnung an ihre Mieter übertragen. Von ihren eigenen Pflichten sind sie damit aber nicht automatisch entbunden. Sie müssen darauf achten, dass die Mieter die Aufgabe erfüllen, notfalls abmahnen und bei wiederholter Nichterfüllung auf deren Kosten einen Dienstleister beauftragen. Beim Kehren darf das Laub nicht in den Rinnstein oder auf die Fahrbahn gelangen.
Gartenlaub gehört nicht in die Laubcontainer
Laub und andere Abfälle von privaten Grundstücken dürfen nicht über die Container entsorgt werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sie selbst kompostieren oder entsorgen. Möglich sind zum Beispiel Laubsäcke, die der kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ gegen eine Gebühr anbietet. Größere Mengen können gegen Entgelt an der Privatanlieferstation der Deponie in Ratsvorwerk 20 in Lübben abgegeben werden. Das Verbrennen von Laub oder das Entsorgen im Wald ist ausdrücklich nicht zulässig.

Baumpflege und Arbeiten am Licht in der Breite Straße
Ebenfalls ab Montag, 12. Oktober, arbeitet der Baubetriebshof der Stadt in der Breite Straße. Geplant sind Instandsetzungs- und Pflegearbeiten im öffentlichen Verkehrsraum. Dazu gehören Arbeiten an der Straßenbeleuchtung sowie Baum- und Grünpflege. Unter anderem soll Totholz aus den Bäumen entfernt werden, um die Verkehrssicherheit und den Zustand des öffentlichen Raums zu gewährleisten.
Halteverbote in den Parktaschen der Breite Straße
Zunächst wird ab 12. Oktober die rechte Straßenseite im Bereich der Parktaschen gesperrt. Ab Mittwoch, 14. Oktober, wechseln die Arbeiten auf die gegenüberliegende Seite. Gesperrt wird jeweils abschnittsweise. Während der Arbeiten gelten Halteverbote.
Die Stadt bittet Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende, die ausgeschilderten Halteverbote zu beachten und die Bereiche für die Arbeiten freizuhalten. Zugleich bittet sie um Verständnis für die Einschränkungen.
Weitere Informationen gibt es auf luebben.de.
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Red. / Presseinformation











