Das Cottbuser CTK verhängt ab morgen ein Besuchsverbot. Wie das Krankenhaus mitteilte, gelten nur für die Kinderklinik sowie für Palliativpatienten Ausnahmen. Auch eine Begleitperson im Kreißsaal ist nach wie vor erlaubt sowie medizinisch notwendige Begleit- bzw. Betreuungspersonen für stationäre Patienten. Diese Besucher bzw. Begleitpersonen benötigen einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest, egal ob geimpft oder genesen.
Das CTK Cottbus teilte dazu mit:
Auf Grund der immer weiter stark ansteigenden Corona-Fallzahlen in der Region sieht sich die Geschäftsleitung des Carl-Thiem-Klinikums gezwungen, das Krankenhaus erneut für Besucherinnen und Besucher zu schließen. Diese Regelung gilt ab Mittwoch, 17. November 2021.
„Mit dieser Entscheidung möchten wir unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen“, so CTK-Geschäftsführer Götz Brodermann. In Abstimmung mit den Krankenhäusern der Region haben wir uns dazu entschlossen, dass ab einer Inzidenz von 500 ein Besuchsverbot gilt.“ Grundlage für die Entscheidung sind die Inzidenzen von Cottbus und dem umliegenden Spree-Neiße-Kreis.
Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten für die Kinderklinik sowie Palliativpatienten. Auch eine Begleitperson im Kreißsaal ist nach wie vor erlaubt sowie medizinisch notwendige Begleit- bzw. Betreuungspersonen für stationäre Patienten. Diese Besucher bzw. Begleitpersonen benötigen einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) – dies gilt auch für Geimpfte oder Genesene. Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske gestattet. Bitte sprechen Sie sich mit dem Stationspersonal ab.
Kleidung für Patientinnen und Patienten kann am Empfang beschriftet abgegeben werden.
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Red. / Presseinfo
Bild: CTK Cottbus