Bauministerium unterstützt den regionalen Wachstumskern Cottbus und erklärt die Stadt Cottbus für das Baugenehmigungsverfahren für den Technologie- und Industriepark Cottbus zuständig. Damit soll eine investorenfreundliche Entwicklung des Gebiets ermöglicht werden. Für das Baugenehmigungsverfahren ist als Ansprechpartner und Entscheider nur eine Behörde statt zwei zuständig. Für Investoren kann das Baugenehmigungsverfahren damit einfacher und kürzer werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat als oberste Bauaufsichtsbehörde die Stadt Cottbus für alle Bauverfahren zuständig erklärt, die im Gebiet des Technologie- und Industrieparks (TIP – Cottbus) stattfinden. Das TIP ist ein Entwicklungsprojekt des regionalen Wachstumskerns. Es befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Cottbus und des Landkreises Spree-Neiße.
Für das gebietsübergreifende Bauvorhaben kann nun der Investor eine Baugenehmigung aus einer Hand erhalten. Eigentlich müsste in einem solchen Fall entweder eine Aufteilung des Vorhabens bzw. eine aufwändige Abstimmung zwischen den beiden Baubehörden erfolgen.
Die Verschiebung der örtlichen Zuständigkeit wurde gemeinsam vom Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus beantragt. Sie wird heute wirksam.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Bauministerium unterstützt den regionalen Wachstumskern Cottbus und erklärt die Stadt Cottbus für das Baugenehmigungsverfahren für den Technologie- und Industriepark Cottbus zuständig. Damit soll eine investorenfreundliche Entwicklung des Gebiets ermöglicht werden. Für das Baugenehmigungsverfahren ist als Ansprechpartner und Entscheider nur eine Behörde statt zwei zuständig. Für Investoren kann das Baugenehmigungsverfahren damit einfacher und kürzer werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat als oberste Bauaufsichtsbehörde die Stadt Cottbus für alle Bauverfahren zuständig erklärt, die im Gebiet des Technologie- und Industrieparks (TIP – Cottbus) stattfinden. Das TIP ist ein Entwicklungsprojekt des regionalen Wachstumskerns. Es befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Cottbus und des Landkreises Spree-Neiße.
Für das gebietsübergreifende Bauvorhaben kann nun der Investor eine Baugenehmigung aus einer Hand erhalten. Eigentlich müsste in einem solchen Fall entweder eine Aufteilung des Vorhabens bzw. eine aufwändige Abstimmung zwischen den beiden Baubehörden erfolgen.
Die Verschiebung der örtlichen Zuständigkeit wurde gemeinsam vom Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus beantragt. Sie wird heute wirksam.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Bauministerium unterstützt den regionalen Wachstumskern Cottbus und erklärt die Stadt Cottbus für das Baugenehmigungsverfahren für den Technologie- und Industriepark Cottbus zuständig. Damit soll eine investorenfreundliche Entwicklung des Gebiets ermöglicht werden. Für das Baugenehmigungsverfahren ist als Ansprechpartner und Entscheider nur eine Behörde statt zwei zuständig. Für Investoren kann das Baugenehmigungsverfahren damit einfacher und kürzer werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat als oberste Bauaufsichtsbehörde die Stadt Cottbus für alle Bauverfahren zuständig erklärt, die im Gebiet des Technologie- und Industrieparks (TIP – Cottbus) stattfinden. Das TIP ist ein Entwicklungsprojekt des regionalen Wachstumskerns. Es befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Cottbus und des Landkreises Spree-Neiße.
Für das gebietsübergreifende Bauvorhaben kann nun der Investor eine Baugenehmigung aus einer Hand erhalten. Eigentlich müsste in einem solchen Fall entweder eine Aufteilung des Vorhabens bzw. eine aufwändige Abstimmung zwischen den beiden Baubehörden erfolgen.
Die Verschiebung der örtlichen Zuständigkeit wurde gemeinsam vom Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus beantragt. Sie wird heute wirksam.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Bauministerium unterstützt den regionalen Wachstumskern Cottbus und erklärt die Stadt Cottbus für das Baugenehmigungsverfahren für den Technologie- und Industriepark Cottbus zuständig. Damit soll eine investorenfreundliche Entwicklung des Gebiets ermöglicht werden. Für das Baugenehmigungsverfahren ist als Ansprechpartner und Entscheider nur eine Behörde statt zwei zuständig. Für Investoren kann das Baugenehmigungsverfahren damit einfacher und kürzer werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat als oberste Bauaufsichtsbehörde die Stadt Cottbus für alle Bauverfahren zuständig erklärt, die im Gebiet des Technologie- und Industrieparks (TIP – Cottbus) stattfinden. Das TIP ist ein Entwicklungsprojekt des regionalen Wachstumskerns. Es befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Cottbus und des Landkreises Spree-Neiße.
Für das gebietsübergreifende Bauvorhaben kann nun der Investor eine Baugenehmigung aus einer Hand erhalten. Eigentlich müsste in einem solchen Fall entweder eine Aufteilung des Vorhabens bzw. eine aufwändige Abstimmung zwischen den beiden Baubehörden erfolgen.
Die Verschiebung der örtlichen Zuständigkeit wurde gemeinsam vom Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus beantragt. Sie wird heute wirksam.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft