Zum Schulstart in der kommenden Woche gilt für Schülerinnen und Schüler in Cottbus vorerst keine Testpflicht. Das hat die Stadt in einer geänderten Allgemeinverfügung festgelegt. Erst ab dem 19. April 2021 wird das zweiwöchige Testen mit der neuen Landesverordnung wieder zur Pflicht. Die Testpflicht bei Kita-Kindern bleibt allerdings weiterhin bestehen.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Testpflicht an Schulen in der Stadt Cottbus auf Basis der am 22.03.2021 erlassenen Allgemeinverfügung der Stadt wird aufgehoben. Somit gibt es für die kommende Woche zum Schulstart nach den Osterferien keine Testpflicht an den Schulen im Stadtgebiet. Es gelten nunmehr die Regelungen der durch das Land Brandenburg geänderten Eindämmungsverordnung. Diese sieht eine grundsätzliche Testpflicht an Schulen ab dem 19.04.2021 vor. Wird keine Negativbescheinigung vorgelegt, gilt ein Betretungsverbot und Distanzunterricht. Das Zutrittsverbot gilt dabei nicht für Personen, die unmittelbar nach dem Betreten der Schule eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus durchführen; mit der Maßgabe, dass bei einem positiven Testergebnis die Schule unverzüglich zu verlassen ist. Das Zutrittsverbot gilt nur für Schulen, die über eine hinreichende Anzahl an Testmöglichkeiten verfügen. Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal haben an zwei von der jeweiligen Schule bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorzulegen. Liegt dem Testergebnis ein Antigen-Selbsttest zur Eigenanwendung durch Laien zugrunde, der ohne fachliche Aufsicht durchgeführt worden ist, hat die getestete Person oder, sofern sie nicht volljährig ist, ein Sorgeberechtigter dieser Person als Nachweis eine Bescheinigung über das Testergebnis zu unterzeichnen. Nachzulesen ist das in den Paragrafen 17, 17a und 18 der zuletzt am 08.04.2021 geänderten Siebten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.
Testpflicht bei Kita-Kindern bleibt bestehen
Die Testpflicht für Kinder, die ab dem kommenden Montag, 12.04.2021, in Cottbus eine Kindertageseinrichtung bzw. eine Kindertagespflege (ausgenommen: Hort) besuchen wollen, bleibt bestehen. Das regelt eine am 09.04.2021 angepasste Allgemeinverfügung der Stadt. Das Procedere bleibt das gleiche wie das seit dem 22.03.2021 geltende. Die Kindertageseinrichtungen sind im Laufe der Woche mit entsprechenden Tests versorgt worden.
Für Horte gilt Paragraf 18 der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, aus der für die kommende Woche ab 12.04.2021 keine Testpflicht hervorgeht. Diese Testpflicht greift gemäß der Landesverordnung erst ab dem 19.04.2021 und zwar indirekt über die Testpflicht, die für Schülerinnen und Schüler gilt.
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Red. / Presseinfo