Die Stadt Cottbus hat die Gebühren und Entgelte für die Straßenreinigung, Abfall- und Abwasserentsorgung im Jahr 2020 kalkuliert und es gibt Veränderungen. So sollen die Abfallentsorgungsgebühren steigen. Gründe sind unter anderem größere Mengen bei kostenintensiven Entsorgungen für zum Beispiel asbesthaltige Teerpappen, aber auch die neue Leistung für die Biotonne wirkt sich leicht auf die Gebühren aus. Wie die Stadt weiter mitteilt, sollen die Abwasserentgelte leicht von derzeit 3,29 Euro pro Kubikmeter auf 3,61 Euro pro Kubikmeter steigen. Leicht sinken sollen dagegen die Gebühren für die Straßenreinigung. Die Stadtverordneten müssen über die neuen Satzungen noch entscheiden.
Mehr Infos zu den aktuellen Gebühren- und Entgeltsatzungen gibt es im Videogespräch mit Ordnungsdezernent Thomas Bergner im Titelvideo.
Abfallentsorgung
Für das Jahr 2020 wurden die Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz überarbeitet, die noch im Oktober den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt werden. Neben veränderten Gebühren wurden die neuen Fassungen insbesondere um Regelungen bezüglich der Einführung der Biotonne ergänzt.
Die Entwürfe sehen vor, dass die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter im Jahr 2020 steigen. So sind für einen 60 Liter umfassenden Abfallbehälter bei 14-tägiger Entsorgung 82,94 Euro pro Jahr zu entrichten statt bisher 74,36 Euro. Gebührenerhöhend wirken sich die höheren Entgelte des beauftragten Dritten, der ALBA Cottbus GmbH, eine Unterdeckung aus dem Betriebsergebnis 2018, Mengensteigerungen bei einzelnen Leistungen, kostenintensive neue getrennte Entsorgungswege für asbesthaltige Teerpappen und die neue abfallwirtschaftliche Dienstleistung, die Biotonne, aus. Weitere abfallwirtschaftliche Leistungen, wie die Bereitstellung und Abfuhr der blauen Tonne für Altpapier, die Biotonne, die Abholung von Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräten am Grundstück und die Annahme von geringen Mengen gefährlicher Abfälle werden ebenfalls über die Gebühr für die Entleerung der Restabfallbehälter gedeckt. Auch die Wertstoffhöfe der Stadt können weiterhin ohne gesonderte Gebühr genutzt werden. Die Öffnungszeiten in den Monaten Januar, Februar und Dezember werden aufgrund geringerer Nutzerzahlen um eine Stunde reduziert.
Überlassungspflichtige Abfälle, die von der Stadt vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen sind, sind an der Umladestation in der Lakomaer Chaussee 5 abzugeben. Die Gebühr für die Annahme von Abfällen auf der Umladestation sinkt von derzeit 114,24 Euro auf 106,54 Euro pro Tonne. Für die Anlieferung von Kleinmengen bis 40 Kilogramm wird weiter eine Pauschalgebühr in Höhe von 4 Euro pro Anlieferung erhoben. Für die Entsorgung von Sperrmüll an der Umladestation in der Lakomaer Chaussee 5 fallen künftig 94,11 Euro statt bisher 101,82 Euro pro Tonne an. Alle abfallwirtschaftlichen Leistungen werden wie gewohnt im Abfallkalender der Stadt Cottbus/Chóśebuz, der im Dezember für das neue Jahr erscheint, enthalten sein. Darin sind auch die Entsorgungstermine für die Biotonne aufgeführt, sofern sie bis zum 25.10.2019 (Redaktionsschluss) bestellt wird. Entsorgungstermine für Bestellungen nach diesem Termin werden in der Onlineversion des Abfallkalenders fortlaufend ergänzt. Weitere Informationen hierzu sind zu finden unter www.cottbus.de/biotonne.
Abwasser
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat für das Jahr 2020 die Abwasserentgelte neu berechnet. Im Oktober wird der Entwurf den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Unverändert bleibt das seit dem Jahr 2018 geltende Grundentgelt für die Entsorgung von Schmutzwasser. Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserentsorgung wurde im Jahr 2017 ein Einheitsentgelt eingeführt. Die Abrechnung erfolgt nach dem Trinkwassermaßstab. Die seit dem Jahr 2019 geltenden Entgelte für den Ersteinbau und den Wechsel von Unterzählern unterliegen im Jahr 2020 keinen Veränderungen.
Entgelterhöhungen oder -verringerungen ergeben sich entsprechend der neuen kostendeckenden Kalkulation bei den Abwasserbeseitigungsentgelten. So wurden unter anderem die Mengenentwicklung, die Entgelte der beauftragten Dritten sowie Über- und Unterdeckungen aus der Betriebsabrechnung 2018 in der Kalkulation 2020 berücksichtigt.Das im Jahr 2017 eingeführte Einheitsentgelt für die zentrale Schmutzwasserentsorgung und dezentrale Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben bleibt auch im Jahr 2020 bestehen. Trotz einer geringfügigen Mengenerhöhung steigt das Abwasserbeseitigungsentgelt im kommenden Jahr von jetzt 3,29 Euro pro Kubikmeter auf 3,61 Euro pro Kubikmeter. Diese Erhöhung resultiert primär aus dem geringeren Überdeckungsausgleich.
Das Entgelt bei der mobilen Entsorgung von Schmutzwasser aus Kleingartenanlagen wird erhöht. Dies ist maßgeblich auf die anzurechnende Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2018 zurückzuführen. In der Folge steigt das Entgelt von derzeit 20,02 Euro auf 23,25 Euro je abgefahrenen Kubikmeter. Ähnlich ist dies bei der Entsorgung des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen. Die anzurechnende Unterdeckung und die Erhöhung der Transportkosten bewirken eine Entgeltsteigerung von aktuell 11,21 Euro auf künftig 14,54 Euro je abgefahrenen Kubikmeter. Bei der kanalgebundenen Sparte Niederschlagswasser ergibt sich für 2020 eine Entgeltverringerung von 1,10 Euro pro Quadratmeter auf 1,07 Euro pro Quadratmeter.
Straßenreinigung
Die Gebühren für die von der Stadt Cottbus/Chóśebuz durchgeführte Straßenreinigung und des Winterdienstes werden 2020 sinken. Sie liegen unter dem Niveau der Gebühren für die Jahre 2017/2018. Das sieht die Änderung der Gebührensatzung vor, die den Stadtverordneten im Oktober zur Entscheidung vorliegt. Die Kalkulation für das kommende Jahr erfolgte unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses des Jahres 2018 mit einer Überdeckung in Höhe von rund 286.300 Euro. Des Weiteren ist ein niedrigerer Gesamtaufwand in Höhe von 5,2 Prozent für die Straßenreinigung 2020 im Vergleich zur Kalkulation 2019 zu verzeichnen. Die Reduzierung des kalkulierten Aufwandes für Straßenreinigung/Winterdienst und die Überdeckung aus dem Jahr 2018 wirken sich somit reduzierend auf die Gebührensätze 2020 aus.
Des Weiteren liegt den Stadtverordneten eine Änderung der Straßenreinigungssatzung zur Entscheidung vor. Darin sind Anpassungen bei der Reinigung von Natursteinpflaster vorgenommen wurden. Die Reinigungsleistung sieht vor, dass Fugen im Natursteinpflaster nicht ausgefegt werden dürfen, um eine Beschädigung zu vermeiden. Dies soll zukünftig nicht nur für Gehwege, sondern auch für Fahrbahnen mit Natursteinpflaster gelten. Das Straßenreinigungsverzeichnis als Anlage zur Satzung wird ebenfalls angepasst und führt erstmalig auch die sorbischen Straßennamen auf.
red/Presseinfo