Am 29.03.2019 wurde durch die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die mündliche Urteilsverkündung zur Unwirksamkeit der Gebührentabelle für die kommunalen Horte der Gebührensatzung der kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege – Stadtverordnetenbeschluss vom 25.05.2016 – bekanntgegeben.
Bisher liegt der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz dazu keine Urteilsgründung vor. Erst mit Vorliegen des schriftlichen Urteils kann über die weitere Vorgehensweise des Verwaltungshandelns abgestimmt und entschieden werden.
Zur Klärung von Fragen hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine Servicestelle eingerichtet, an die sich Eltern wenden können. Diese ist unter der Telefonnummer 0355 612-3500 und der E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen.
pm/red