Am 29.03.2019 wurde durch die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die mündliche Urteilsverkündung zur Unwirksamkeit der Gebührentabelle für die kommunalen Horte der Gebührensatzung der kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege – Stadtverordnetenbeschluss vom 25.05.2016 – bekanntgegeben.
Bisher liegt der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz dazu keine Urteilsgründung vor. Erst mit Vorliegen des schriftlichen Urteils kann über die weitere Vorgehensweise des Verwaltungshandelns abgestimmt und entschieden werden.
Zur Klärung von Fragen hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine Servicestelle eingerichtet, an die sich Eltern wenden können. Diese ist unter der Telefonnummer 0355 612-3500 und der E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen.
Newsletter
Die Lausitz am Abend – in zwei Minuten
Jeden Abend das Wichtigste aus der Region – und donnerstags die Veranstaltungstipps fürs Wochenende. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Uns bei Google als bevorzugte Quelle festlegen
Wer etwas googelt, bekommt neben den normalen Treffern eine Box mit aktuellen
Nachrichten. Legen Sie NIEDERLAUSITZ aktuell als bevorzugte Quelle fest,
erscheinen unsere Beiträge dort häufiger für Sie – und in den KI-Übersichten
von Google. Ein Klick genügt, danach sind Sie sofort wieder hier.
Falls der Knopf nicht angezeigt wird: niederlausitz-aktuell.de bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen
pm/red




