Die Biotonne soll mit Jahresbeginn 2020 in Cottbus eingeführt werden. Das sieht das Bioabfallkonzept vor, das ein Kernbestandteil der dritten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt für 2019 bis 2023 ist. Der Entwurf wird der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt – beginnend mit der Sitzung des Umweltausschusses am 12.03.2019. Demnach ist vorgesehen, ab dem 01.01.2020 in Cottbus flächendeckend die Biotonne einzuführen. Dabei soll es keinen Anschluss- und Benutzungszwang geben. Die Nutzung der Biotonne ist eine neue Dienstleistung, welche die bereits bestehenden umfangreichen abfallwirtschaftlichen Angebote der Stadt komplettiert.
Mit diesem Angebot wird die gesetzliche Pflicht zur Getrenntsammlung der Bioabfälle aus Haushalten im Holsystem umgesetzt. Die Bioabfallsammlung soll vorerst über Behälter der Größe 120 Liter im 14-tägigen Abfuhrrhythmus erfolgen. Die Nutzung ist freiwillig. Die separat erfassten Bioabfälle sollen einer hochwertigen Verwertung über eine Vergärungsanlage mit anschließender Kompostierung der Gärreste zugeführt werden.
Die Angebote der Abgabe von Grünschnitt, Laub und Strauchwerk auf den Wertstoffhöfen und die gesonderte Weihnachtsbaumsammlung sollen weiter bestehen bleiben.
Das Abfallwirtschaftskonzept ist mindestens im Abstand von fünf Jahren fortzuschreiben. Die Stadt hat den Entwurf der dritten Fortschreibung für den Zeitraum 2019 bis 2023 vorgelegt und gibt mit dem Konzept eine Übersicht zum aktuellen Stand der Abfallentsorgung und zu Prognosen des Siedlungsabfallaufkommens für die nächsten zehn Jahre. Neben der Abrechnung des Erfüllungsstandes der Maßnahmen aus der zweiten Fortschreibung enthält das Konzept auch die Handlungsschwerpunkte für den Zeitraum 2019 bis 2023.
Diese sind vor allem die Maßnahmen zur Sicherung der Abfallentsorgung durch die Vorbereitung des Abschlusses neuer Verträge (Vergabeverfahren, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen) und die Sicherung/Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Cottbus-Saspow sowie die Erarbeitung von Konzepten zur Nutzung der Wertstoffhöfe oder zur Abfallvermeidung auf Großveranstaltungen.
Was gehört in die Biotonne?
(Laut Bundesumweltministerium)
- Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
- Heu, Stroh (kleine Mengen)
- Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
- Schnittblumen
- Bioabfall-Sammeltüten aus Papier und aus gekennzeichneten biologisch abbaubaren Kunststoffen
- Brot- und Backwarenreste
- Eierschalen
- Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein bunt bedrucktes Papier)
- Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein bunt bedrucktes Papier)
- Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
- Salatreste, Salatabfälle
- Käsereste, einschließlich Naturrinde
- Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
- Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein bunt bedrucktes Papier)
- Milchproduktreste
- Nussschalen
- Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
- Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein bunt bedrucktes Papier)
- Teebeutel, Teereste
- Federn
- Haare
- Kleintierstreu (nur aus biologisch abbaubarem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren
- Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
Was gehört nicht hinein?
(laut Bundesumweltministerium)
- Asche
- Blumentöpfe (auch biologisch abbaubar)
- Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
- Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch biologisch abbaubar)
- Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
- Glas
- Geschenkband
- Gummiartikel
- Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
- Hygieneartikel (Tampons, Binden und so weiter)
- Kehricht
- Keramik, Porzellan
- Kerzenreste
- Kleintierstreu, nicht biologisch abbaubar (zum Beispiel mineralische Katzenstreu aus Tonmineralien wie Bentonit und so weiter)
- Kohlepapier
- Lederreste
- Medikamente
- Möbelholz
- Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
- Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch biologisch abbaubar)
- Putzlappen und -tücher
- Rußschadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
- Spanplattenholz
- Staubsaugerbeutel
- Tapeten
- Teppichböden
- Textilien
- Verbandmaterial
- Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch biologisch abbaubar), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
- Watte, Wattestäbchen
- Windeln
pm/red