Nach der gefährlichen Körperverletzung mit einem Messer in der Cottbuser Innenstadt hat die Jugendrichterin geurteilt. Das hat das Cottbuser Amtsgericht heute mitgeteilt. Bei der Auseinandersetzung im Januar hatte ein syrischer Jugendlicher aus einer Gruppe heraus einen jungen Cottbuser unter anderem mit einem Messer angegriffen und im Gesicht verletzt.
Der zur Tatzeit 16- jährige Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlicher Nötigung sowie wegen der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und der vorsätzlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen. Er wurde beauflagt, regelmäßig und ohne Fehlzeiten der Schulpflicht nachzukommen und dies nachzuweisen sowie die Hilfe zur Erziehung für die Dauer von 6 Monaten anzunehmen und aktiv mitzuwirken. Außerdem muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeitsleistungen erbringen und für 16 Tage in Jugendarrest.
Den zur Tatzeit 15- jährigen Angeklagten hat die Jugendrichterin wegen gemeinschaftlicher Nötigung schuldig gesprochen. Er wurde ebenfalls beauflagt, regelmäßig und ohne Fehlzeiten die Schule zu besuchen. Zudem muss er 20 Stunden gemeinnützige Arbeitsleistungen erbringen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel können bis Montag eingelegt werden.
In dem gegen zwei syrische Jugendliche im Alter von inzwischen 16 Jahren gerichteten Strafverfahren, hatte die Staatsanwaltschaft Cottbus Anklage wegen gemeinschaftlicher Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung erhoben. Die Jugendrichterin hatte nach erneuter Prüfung der Aktenlage nach Anklagerhebung bei beiden Angeklagten das Vorliegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr verneint. Es lagen nach ihrer Auffassung keine Gründe dafür vor, dass sich die Angeschuldigten dem Strafverfahren entziehen würden. Die Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr legen ebenfalls nicht vor. Die zunächst vollstreckte Untersuchungshaft war deshalb aufgehoben worden. Das Verfahren wurde durch das Jugendschöffengericht sodann vor dem Jugendrichter eröffnet.
red/pm