Der Aufsichtsrat der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH (CTK) hat in seiner Sitzung am 23. Oktober wegweisende Entscheidungen über die weitere Unternehmensentwicklung des CTK und seiner Tochterfirma, der Thiem-Service-Gesellschaft (TSG) getroffen.
Die TSG wird zum umfassenden professionellen internen Dienstleister für das CTK weiterentwickelt. Das CTK soll sich als Gesundheitsdienstleister zukünftig ausschließlich auf die Kernleistungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung für die Patienten konzentrieren.
In der TSG werden sämtliche Unterstützungsleistungen für das CTK gebündelt und die Serviceprozesse weiterentwickelt. Dadurch werden Servicequalität und Professionalität weiter verbessert und effizienter gestaltet.
In den kommenden drei Jahren werden schrittweise Leistungen an die TSG übergeleitet. Das betrifft unter anderem die Mitarbeiter des medizinischen und Materialtransports, der Küche, des Lagers, der Post oder des Schreibdienstes. Insgesamt sind mehr als 200 Mitarbeiter betroffen, die schrittweise überführt werden. Los geht es mit 36 Mitarbeitern des Patientenarchivs, der Post, des Managements von Dienstleistungen, der Vermietung und der ZSVA die bis 01.07.2018 integriert werden sollen. Ab 2019 der Schreibdienst, die Reinigung und die OP-Reinigung (etwa 35 Mitarbeiter) und ab Anfang 2020 mit Fertigstellung die Küche, der Patiententransport und die Lagerlogistik. Mit dieser Überleitung der Leistungen vom CTK an die TSG werden die Rechte und Pflichten des Betriebsüberganges gemäß § 613 a BGB zum Schutz der Mitarbeiter eingehalten. Dies erfolgt unter aktiver Einbindung der Betriebs- und Tarifpartner.
Für die von der Überleitung betroffenen Mitarbeiter gilt: Die zum Zeitpunkt der Leistungsüberführung an die TSG geltenden Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bestehen unverändert fort. Wir garantieren diesen Mitarbeitern dauerhaft sogenannten Bestandsschutz für ihre jeweils geltenden vertraglichen Arbeitsbedingungen. Die TSG tritt in diese Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt des Übergangs ein; dies gilt auch für zu diesem Zeitpunkt geltende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Es entstehen keine Nachteile für die überzuleitenden Mitarbeiter – weder die Entgelte, die Betriebszugehörigkeit, die Anwartschaften für die betriebliche Altersversorgung noch der Arbeitsort verändern sich für die Mitarbeiter.
Alle Mitarbeiter und Führungskräfte des CTK und der TSG wurden bereits über die Weiterentwicklungen im Unternehmen informiert. Im Video erklärt Geschäftsführer Dr. Götz Brodermann die Maßnahmen.