Die Stadt Cottbus bietet ab kommendem Montag eine extra Telefonnummer für Fragen rund um das Thema „Altanschließer”. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf die vielen offenen Probleme, die aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes folgen.
Für Rückfragen stehen daher wie schon seit Beginn der Beitragserhebung die Mitarbeiter des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, Sachgebiet Wasser/Abwasser, unter der Telefonnummer
0355 350 2000 zur Verfügung.
Die Hotline für Auskünfte über Cottbuser Beitragsverfahren ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag | 9 – 12 Uhr | und 13 – 15 Uhr |
Dienstag | 9 – 12 Uhr | und 13 – 17 Uhr |
Mittwoch | 9 – 12 Uhr | und 13 – 15 Uhr |
Donnerstag | 9 – 12 Uhr | und 13 – 18 Uhr |
Freitag | 9 – 12 Uhr |
Im Rahmen der Altanschließerveranlagung hat die Stadtverwaltung seit dem 1. Juli 2010 mehr als 11 300 Bescheide verschickt. Darunter sind 2833 Bescheide in Erschließungsgebieten.
Von diesen Bescheiden sind nach derzeitigen Erkenntnissen ca. 5190 bestandskräftig. Die Kategorisierung zur Ermittlung der Fälle, die von dem Beschluss des BVerfG betroffen sind, ist noch nicht abgeschlossen.
Jedes Grundstück wird dabei als Einzelfall geprüft. Dabei wird beispielsweise der Zeitpunkt des Kanalanschlusses ermittelt und es wird nach eventuell noch laufenden Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren geschaut. Betroffene mit bestandskräftigem Bescheid haben aus juristischer Sicht keinen Anspruch auf Auszahlung der Beiträge. Ziel der Stadtverwaltung bleibt es aber, eine für alle Beitragszahler tragfähige und gerechte Lösung zu schaffen. Die Arbeit an den Voraussetzungen für eine solche Lösung wird ebenso wie die Auszahlung der einzelenen Beiträge, wo dies geboten ist, mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Quelle: Stadt Gottbus