Die Berufsausbildung sollte nicht am Geld scheitern – hier kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Arbeitsagentur helfen.
Junge Leute sind mobil – auch wenn es um die Aufnahme einer Berufsausbildung geht. Wer aber in einer anderen Stadt oder einer anderen Region mit der Berufsaus-bildung beginnt, stellt oft fest, dass die Ausbildungsvergütung zu gering ist, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
„Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit kann Auszubildenden geholfen werden, wenn sie einen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, aber das Geld nicht für Lebensunterhalt, Unterbringung, Fahrtkosten und Lernmittel reicht”, informiert Heinz-Wilhelm Müller, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Cottbus. Er sagt weiter: „BAB können Auszubildende bekommen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Darüber hinaus können junge Menschen in der Ausbildung, die über 18 Jahre alt oder verhei-ratet sind oder mindestens ein Kind haben, gefördert werden, auch wenn sie in erreichbarer Nähe zu den Eltern leben.”
Diese Unterstützung kann es auch für Jugendliche, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen geben, ebenso wie für behinderte und benachteiligte junge Männer und Frauen, denen von der Arbeitsagentur eine außerbetriebliche Aus-bildung ermöglicht wird.
BAB wird nur auf Antrag und nicht rückwirkend bezahlt.
Eigenes Einkommen und das der Eltern wird angerechnet. Wer selbst prüfen will, ob und in welcher Höhe ihm BAB zustehen könnte, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen:
www.babrechner.arbeitsagentur.de
Wichtig ist, dass die Jugendlichen rechtzeitig den Antrag auf BAB in der Ar-beitsagentur stellen. Um den Antrag unverzüglich bearbeiten zu können, müssen die Unterlagen vollständig vorliegen. Deswegen sollten diese vor dem Ausbildungsbe-ginn möglichst persönlich in der Eingangszone der örtlichen Arbeitsagentur abgege-ben oder per Post komplett ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen verse-hen an: Agentur für Arbeit Cottbus, 03039 Cottbus gesendet werden.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit telefonisch zur Verfügung:
montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr
unter der kostenfreien Service-Hotline: 0800 4 5555 00
Ausführliche Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Ausbildung > Finanzielle Hilfen > Berufsausbildungsbeihilfe