Kellereinbrüche in Cottbus:
In der Tatzeitspanne vom 07.02. bis 09.02.2014 wurden im Stadtgebiet von Cottbus an drei unterschiedlichen Anschriften Einbrüche in insgesamt 11 Kellerboxen angezeigt. Zum entwendeten Diebesgut bzw. dem entstandenen Gesamtschaden konnten die Geschädigten keine abschließenden Angaben machen.
Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung in Cottbus:
In der Cottbuser Querstraße geriet am 08.02.2014 gegen 01:00 Uhr im Hauswirtschaftsraum des Wohnhauses ein Wäschetrockner in Brand. Dadurch wurden die Elektroleitungen sowie die im gleichen Raum befindlichen Haushaltsgeräte beschädigt.
Quelle: Polizeidirektion Süd
Kellereinbrüche in Cottbus:
In der Tatzeitspanne vom 07.02. bis 09.02.2014 wurden im Stadtgebiet von Cottbus an drei unterschiedlichen Anschriften Einbrüche in insgesamt 11 Kellerboxen angezeigt. Zum entwendeten Diebesgut bzw. dem entstandenen Gesamtschaden konnten die Geschädigten keine abschließenden Angaben machen.
Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung in Cottbus:
In der Cottbuser Querstraße geriet am 08.02.2014 gegen 01:00 Uhr im Hauswirtschaftsraum des Wohnhauses ein Wäschetrockner in Brand. Dadurch wurden die Elektroleitungen sowie die im gleichen Raum befindlichen Haushaltsgeräte beschädigt.
Quelle: Polizeidirektion Süd
Kellereinbrüche in Cottbus:
In der Tatzeitspanne vom 07.02. bis 09.02.2014 wurden im Stadtgebiet von Cottbus an drei unterschiedlichen Anschriften Einbrüche in insgesamt 11 Kellerboxen angezeigt. Zum entwendeten Diebesgut bzw. dem entstandenen Gesamtschaden konnten die Geschädigten keine abschließenden Angaben machen.
Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung in Cottbus:
In der Cottbuser Querstraße geriet am 08.02.2014 gegen 01:00 Uhr im Hauswirtschaftsraum des Wohnhauses ein Wäschetrockner in Brand. Dadurch wurden die Elektroleitungen sowie die im gleichen Raum befindlichen Haushaltsgeräte beschädigt.
Quelle: Polizeidirektion Süd
Kellereinbrüche in Cottbus:
In der Tatzeitspanne vom 07.02. bis 09.02.2014 wurden im Stadtgebiet von Cottbus an drei unterschiedlichen Anschriften Einbrüche in insgesamt 11 Kellerboxen angezeigt. Zum entwendeten Diebesgut bzw. dem entstandenen Gesamtschaden konnten die Geschädigten keine abschließenden Angaben machen.
Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung in Cottbus:
In der Cottbuser Querstraße geriet am 08.02.2014 gegen 01:00 Uhr im Hauswirtschaftsraum des Wohnhauses ein Wäschetrockner in Brand. Dadurch wurden die Elektroleitungen sowie die im gleichen Raum befindlichen Haushaltsgeräte beschädigt.
Quelle: Polizeidirektion Süd
Kellereinbrüche in Cottbus:
In der Tatzeitspanne vom 07.02. bis 09.02.2014 wurden im Stadtgebiet von Cottbus an drei unterschiedlichen Anschriften Einbrüche in insgesamt 11 Kellerboxen angezeigt. Zum entwendeten Diebesgut bzw. dem entstandenen Gesamtschaden konnten die Geschädigten keine abschließenden Angaben machen.
Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung in Cottbus:
In der Cottbuser Querstraße geriet am 08.02.2014 gegen 01:00 Uhr im Hauswirtschaftsraum des Wohnhauses ein Wäschetrockner in Brand. Dadurch wurden die Elektroleitungen sowie die im gleichen Raum befindlichen Haushaltsgeräte beschädigt.
Quelle: Polizeidirektion Süd
Kellereinbrüche in Cottbus:
In der Tatzeitspanne vom 07.02. bis 09.02.2014 wurden im Stadtgebiet von Cottbus an drei unterschiedlichen Anschriften Einbrüche in insgesamt 11 Kellerboxen angezeigt. Zum entwendeten Diebesgut bzw. dem entstandenen Gesamtschaden konnten die Geschädigten keine abschließenden Angaben machen.
Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung in Cottbus:
In der Cottbuser Querstraße geriet am 08.02.2014 gegen 01:00 Uhr im Hauswirtschaftsraum des Wohnhauses ein Wäschetrockner in Brand. Dadurch wurden die Elektroleitungen sowie die im gleichen Raum befindlichen Haushaltsgeräte beschädigt.
Quelle: Polizeidirektion Süd
Kellereinbrüche in Cottbus:
In der Tatzeitspanne vom 07.02. bis 09.02.2014 wurden im Stadtgebiet von Cottbus an drei unterschiedlichen Anschriften Einbrüche in insgesamt 11 Kellerboxen angezeigt. Zum entwendeten Diebesgut bzw. dem entstandenen Gesamtschaden konnten die Geschädigten keine abschließenden Angaben machen.
Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung in Cottbus:
In der Cottbuser Querstraße geriet am 08.02.2014 gegen 01:00 Uhr im Hauswirtschaftsraum des Wohnhauses ein Wäschetrockner in Brand. Dadurch wurden die Elektroleitungen sowie die im gleichen Raum befindlichen Haushaltsgeräte beschädigt.
Quelle: Polizeidirektion Süd
Kellereinbrüche in Cottbus:
In der Tatzeitspanne vom 07.02. bis 09.02.2014 wurden im Stadtgebiet von Cottbus an drei unterschiedlichen Anschriften Einbrüche in insgesamt 11 Kellerboxen angezeigt. Zum entwendeten Diebesgut bzw. dem entstandenen Gesamtschaden konnten die Geschädigten keine abschließenden Angaben machen.
Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung in Cottbus:
In der Cottbuser Querstraße geriet am 08.02.2014 gegen 01:00 Uhr im Hauswirtschaftsraum des Wohnhauses ein Wäschetrockner in Brand. Dadurch wurden die Elektroleitungen sowie die im gleichen Raum befindlichen Haushaltsgeräte beschädigt.
Quelle: Polizeidirektion Süd