Der Ausgleich für das vom Braunkohlenbergbau zerstörte Lacomaer Teichgebiet ist in einem zentralen Punkt bisher gescheitert. In einem Schreiben an die Bergbehörde stellen vier brandenburger Naturschutzverbände den Misserfolg der Umsiedlung des europaweit geschützten Eremitenkäfers fest. BUND, GRÜNE LIGA, NABU und Naturfreunde erwarten von der Behörde die Festlegung zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen und prüfen die Einreichung einer EU-Beschwerde.
“Der Verursacher muss ein funktionierendes Netz von Lebensräumen für die beeinträchtigten Tierarten sicherstellen. Das ist nach den von uns eingesehenen Berichten gerade für die am strengsten geschützte Art bisher misslungen. Die Gutachter konnten am Ersatzstandort nach wenigen Jahren keine Lebenszeichen des Eremitenkäfers mehr feststellen. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einem aktuellen Beschluss betont, dass die Landesbehörden Vattenfall zu weiteren Maßnahmen verpflichten können. Genau das muss jetzt geschehen. Wir informieren die EU-Kommission über unser Schreiben und prüfen weitere Schritte, falls die Behörden nicht aktiv werden.” sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA Cottbus.
Hintergrund:
Die Zerstörung der Lacomaer Teiche bei Cottbus für den Braunkohlenbergbau war trotz jahrelanger Proteste vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Dezember 2006 in einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt und vom Vattenfall-Konzern in den folgenden Jahren umgesetzt worden. Das Gebiet beherbergte den baumbewohnenden Eremitenkäfer, der als “prioritäre Art” der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie den höchsten europäischen Schutzstatus geniesst. Das Vorkommen stellte sich während der Abholzung als größer heraus als zuvor angenommen.
Eine Akteneinsicht in Monitoring-Berichte hat nun ergeben, dass wenige Jahre nach dem Umsetzen aller vom Eremiten besiedelten Baumstämme im Ansiedlungsgebiet “keine aktuellen Lebenszeichen des Käfers” mehr vorgefunden wurden. Die erfolgreiche Kompensation ist eine rechtliche Voraussetzung für die Beeinträchtigung eines FFH-Schutzgebietes, wie es in Lacoma bestand.
Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
Foto © Magne Flåten
Das Foto wurde bei wikipedia.org unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht
Der Ausgleich für das vom Braunkohlenbergbau zerstörte Lacomaer Teichgebiet ist in einem zentralen Punkt bisher gescheitert. In einem Schreiben an die Bergbehörde stellen vier brandenburger Naturschutzverbände den Misserfolg der Umsiedlung des europaweit geschützten Eremitenkäfers fest. BUND, GRÜNE LIGA, NABU und Naturfreunde erwarten von der Behörde die Festlegung zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen und prüfen die Einreichung einer EU-Beschwerde.
“Der Verursacher muss ein funktionierendes Netz von Lebensräumen für die beeinträchtigten Tierarten sicherstellen. Das ist nach den von uns eingesehenen Berichten gerade für die am strengsten geschützte Art bisher misslungen. Die Gutachter konnten am Ersatzstandort nach wenigen Jahren keine Lebenszeichen des Eremitenkäfers mehr feststellen. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einem aktuellen Beschluss betont, dass die Landesbehörden Vattenfall zu weiteren Maßnahmen verpflichten können. Genau das muss jetzt geschehen. Wir informieren die EU-Kommission über unser Schreiben und prüfen weitere Schritte, falls die Behörden nicht aktiv werden.” sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA Cottbus.
Hintergrund:
Die Zerstörung der Lacomaer Teiche bei Cottbus für den Braunkohlenbergbau war trotz jahrelanger Proteste vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Dezember 2006 in einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt und vom Vattenfall-Konzern in den folgenden Jahren umgesetzt worden. Das Gebiet beherbergte den baumbewohnenden Eremitenkäfer, der als “prioritäre Art” der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie den höchsten europäischen Schutzstatus geniesst. Das Vorkommen stellte sich während der Abholzung als größer heraus als zuvor angenommen.
Eine Akteneinsicht in Monitoring-Berichte hat nun ergeben, dass wenige Jahre nach dem Umsetzen aller vom Eremiten besiedelten Baumstämme im Ansiedlungsgebiet “keine aktuellen Lebenszeichen des Käfers” mehr vorgefunden wurden. Die erfolgreiche Kompensation ist eine rechtliche Voraussetzung für die Beeinträchtigung eines FFH-Schutzgebietes, wie es in Lacoma bestand.
Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
Foto © Magne Flåten
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Der Ausgleich für das vom Braunkohlenbergbau zerstörte Lacomaer Teichgebiet ist in einem zentralen Punkt bisher gescheitert. In einem Schreiben an die Bergbehörde stellen vier brandenburger Naturschutzverbände den Misserfolg der Umsiedlung des europaweit geschützten Eremitenkäfers fest. BUND, GRÜNE LIGA, NABU und Naturfreunde erwarten von der Behörde die Festlegung zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen und prüfen die Einreichung einer EU-Beschwerde.
“Der Verursacher muss ein funktionierendes Netz von Lebensräumen für die beeinträchtigten Tierarten sicherstellen. Das ist nach den von uns eingesehenen Berichten gerade für die am strengsten geschützte Art bisher misslungen. Die Gutachter konnten am Ersatzstandort nach wenigen Jahren keine Lebenszeichen des Eremitenkäfers mehr feststellen. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einem aktuellen Beschluss betont, dass die Landesbehörden Vattenfall zu weiteren Maßnahmen verpflichten können. Genau das muss jetzt geschehen. Wir informieren die EU-Kommission über unser Schreiben und prüfen weitere Schritte, falls die Behörden nicht aktiv werden.” sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA Cottbus.
Hintergrund:
Die Zerstörung der Lacomaer Teiche bei Cottbus für den Braunkohlenbergbau war trotz jahrelanger Proteste vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Dezember 2006 in einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt und vom Vattenfall-Konzern in den folgenden Jahren umgesetzt worden. Das Gebiet beherbergte den baumbewohnenden Eremitenkäfer, der als “prioritäre Art” der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie den höchsten europäischen Schutzstatus geniesst. Das Vorkommen stellte sich während der Abholzung als größer heraus als zuvor angenommen.
Eine Akteneinsicht in Monitoring-Berichte hat nun ergeben, dass wenige Jahre nach dem Umsetzen aller vom Eremiten besiedelten Baumstämme im Ansiedlungsgebiet “keine aktuellen Lebenszeichen des Käfers” mehr vorgefunden wurden. Die erfolgreiche Kompensation ist eine rechtliche Voraussetzung für die Beeinträchtigung eines FFH-Schutzgebietes, wie es in Lacoma bestand.
Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
Foto © Magne Flåten
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Der Ausgleich für das vom Braunkohlenbergbau zerstörte Lacomaer Teichgebiet ist in einem zentralen Punkt bisher gescheitert. In einem Schreiben an die Bergbehörde stellen vier brandenburger Naturschutzverbände den Misserfolg der Umsiedlung des europaweit geschützten Eremitenkäfers fest. BUND, GRÜNE LIGA, NABU und Naturfreunde erwarten von der Behörde die Festlegung zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen und prüfen die Einreichung einer EU-Beschwerde.
“Der Verursacher muss ein funktionierendes Netz von Lebensräumen für die beeinträchtigten Tierarten sicherstellen. Das ist nach den von uns eingesehenen Berichten gerade für die am strengsten geschützte Art bisher misslungen. Die Gutachter konnten am Ersatzstandort nach wenigen Jahren keine Lebenszeichen des Eremitenkäfers mehr feststellen. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einem aktuellen Beschluss betont, dass die Landesbehörden Vattenfall zu weiteren Maßnahmen verpflichten können. Genau das muss jetzt geschehen. Wir informieren die EU-Kommission über unser Schreiben und prüfen weitere Schritte, falls die Behörden nicht aktiv werden.” sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA Cottbus.
Hintergrund:
Die Zerstörung der Lacomaer Teiche bei Cottbus für den Braunkohlenbergbau war trotz jahrelanger Proteste vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) im Dezember 2006 in einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt und vom Vattenfall-Konzern in den folgenden Jahren umgesetzt worden. Das Gebiet beherbergte den baumbewohnenden Eremitenkäfer, der als “prioritäre Art” der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie den höchsten europäischen Schutzstatus geniesst. Das Vorkommen stellte sich während der Abholzung als größer heraus als zuvor angenommen.
Eine Akteneinsicht in Monitoring-Berichte hat nun ergeben, dass wenige Jahre nach dem Umsetzen aller vom Eremiten besiedelten Baumstämme im Ansiedlungsgebiet “keine aktuellen Lebenszeichen des Käfers” mehr vorgefunden wurden. Die erfolgreiche Kompensation ist eine rechtliche Voraussetzung für die Beeinträchtigung eines FFH-Schutzgebietes, wie es in Lacoma bestand.
Quelle: GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
Foto © Magne Flåten
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