Viele Kommunen in Brandenburg scheinen mit der Umsetzung des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“ überfordert zu sein. „Ich habe zweimal online meinen Eintragungsschein beantragt, aber bis heute keine Post vom Amt bekommen“ erklärt der Cottbuser Tobias Kahl, der in Greifswald Lehramt studiert. „Die erste Eintragung habe ich bereits im April gemacht, aber null Reaktion.“
Dies ist offenbar kein Einzelfall. Auch Lisa Blumrodt, die ausgefüllte Sammellisten an die zuständigen Ämter verschickt hat, musste feststellen, „dass eine komplette Liste mit Personen aus meinem Freundeskreis einfach nicht bearbeitet wurde, während andere ihren Eintragungsschein schon nach zwei Wochen zugeschickt bekommen haben.“
Da sich solche Anfragen und Schilderungen von Bürgerinnen und Bürgern häufen, rufen die Unterstützer des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“ alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, möglichst selbst beim jeweils zuständigen Amt zu den angegeben Öffnungszeiten zu unterschreiben. Das Volksbegehen läuft noch bis zum 9. Oktober 2013.
Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Bundestagswahl am 22. September 2013 in den einzelnen Wahllokalen Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren zu schaffen. So können die Brandenburgerinnen und Brandenburger unkompliziert und unbürokratisch am Volksbegehren teilnehmen. Den Verwaltungen der Kommunen würden zudem der Aufwand und die Kosten der Versendung der zahlreichen Eintragungsscheine für die Teilnahme an der Briefwahl erspart.
Nach dem Bundeswahlgesetz ist ein derartiges Verfahren nicht ausgeschlossen, wie eine Anfrage beim Parlamentarischen Beratungsdienst (PBD) bestätigte.
Quelle: Volksbegehren “Hochschulen erhalten”
Foto: Johannes Koziol
Viele Kommunen in Brandenburg scheinen mit der Umsetzung des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“ überfordert zu sein. „Ich habe zweimal online meinen Eintragungsschein beantragt, aber bis heute keine Post vom Amt bekommen“ erklärt der Cottbuser Tobias Kahl, der in Greifswald Lehramt studiert. „Die erste Eintragung habe ich bereits im April gemacht, aber null Reaktion.“
Dies ist offenbar kein Einzelfall. Auch Lisa Blumrodt, die ausgefüllte Sammellisten an die zuständigen Ämter verschickt hat, musste feststellen, „dass eine komplette Liste mit Personen aus meinem Freundeskreis einfach nicht bearbeitet wurde, während andere ihren Eintragungsschein schon nach zwei Wochen zugeschickt bekommen haben.“
Da sich solche Anfragen und Schilderungen von Bürgerinnen und Bürgern häufen, rufen die Unterstützer des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“ alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, möglichst selbst beim jeweils zuständigen Amt zu den angegeben Öffnungszeiten zu unterschreiben. Das Volksbegehen läuft noch bis zum 9. Oktober 2013.
Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Bundestagswahl am 22. September 2013 in den einzelnen Wahllokalen Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren zu schaffen. So können die Brandenburgerinnen und Brandenburger unkompliziert und unbürokratisch am Volksbegehren teilnehmen. Den Verwaltungen der Kommunen würden zudem der Aufwand und die Kosten der Versendung der zahlreichen Eintragungsscheine für die Teilnahme an der Briefwahl erspart.
Nach dem Bundeswahlgesetz ist ein derartiges Verfahren nicht ausgeschlossen, wie eine Anfrage beim Parlamentarischen Beratungsdienst (PBD) bestätigte.
Quelle: Volksbegehren “Hochschulen erhalten”
Foto: Johannes Koziol
Viele Kommunen in Brandenburg scheinen mit der Umsetzung des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“ überfordert zu sein. „Ich habe zweimal online meinen Eintragungsschein beantragt, aber bis heute keine Post vom Amt bekommen“ erklärt der Cottbuser Tobias Kahl, der in Greifswald Lehramt studiert. „Die erste Eintragung habe ich bereits im April gemacht, aber null Reaktion.“
Dies ist offenbar kein Einzelfall. Auch Lisa Blumrodt, die ausgefüllte Sammellisten an die zuständigen Ämter verschickt hat, musste feststellen, „dass eine komplette Liste mit Personen aus meinem Freundeskreis einfach nicht bearbeitet wurde, während andere ihren Eintragungsschein schon nach zwei Wochen zugeschickt bekommen haben.“
Da sich solche Anfragen und Schilderungen von Bürgerinnen und Bürgern häufen, rufen die Unterstützer des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“ alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, möglichst selbst beim jeweils zuständigen Amt zu den angegeben Öffnungszeiten zu unterschreiben. Das Volksbegehen läuft noch bis zum 9. Oktober 2013.
Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Bundestagswahl am 22. September 2013 in den einzelnen Wahllokalen Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren zu schaffen. So können die Brandenburgerinnen und Brandenburger unkompliziert und unbürokratisch am Volksbegehren teilnehmen. Den Verwaltungen der Kommunen würden zudem der Aufwand und die Kosten der Versendung der zahlreichen Eintragungsscheine für die Teilnahme an der Briefwahl erspart.
Nach dem Bundeswahlgesetz ist ein derartiges Verfahren nicht ausgeschlossen, wie eine Anfrage beim Parlamentarischen Beratungsdienst (PBD) bestätigte.
Quelle: Volksbegehren “Hochschulen erhalten”
Foto: Johannes Koziol
Viele Kommunen in Brandenburg scheinen mit der Umsetzung des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“ überfordert zu sein. „Ich habe zweimal online meinen Eintragungsschein beantragt, aber bis heute keine Post vom Amt bekommen“ erklärt der Cottbuser Tobias Kahl, der in Greifswald Lehramt studiert. „Die erste Eintragung habe ich bereits im April gemacht, aber null Reaktion.“
Dies ist offenbar kein Einzelfall. Auch Lisa Blumrodt, die ausgefüllte Sammellisten an die zuständigen Ämter verschickt hat, musste feststellen, „dass eine komplette Liste mit Personen aus meinem Freundeskreis einfach nicht bearbeitet wurde, während andere ihren Eintragungsschein schon nach zwei Wochen zugeschickt bekommen haben.“
Da sich solche Anfragen und Schilderungen von Bürgerinnen und Bürgern häufen, rufen die Unterstützer des Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“ alle Brandenburgerinnen und Brandenburger auf, möglichst selbst beim jeweils zuständigen Amt zu den angegeben Öffnungszeiten zu unterschreiben. Das Volksbegehen läuft noch bis zum 9. Oktober 2013.
Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Bundestagswahl am 22. September 2013 in den einzelnen Wahllokalen Eintragungsmöglichkeiten für das Volksbegehren zu schaffen. So können die Brandenburgerinnen und Brandenburger unkompliziert und unbürokratisch am Volksbegehren teilnehmen. Den Verwaltungen der Kommunen würden zudem der Aufwand und die Kosten der Versendung der zahlreichen Eintragungsscheine für die Teilnahme an der Briefwahl erspart.
Nach dem Bundeswahlgesetz ist ein derartiges Verfahren nicht ausgeschlossen, wie eine Anfrage beim Parlamentarischen Beratungsdienst (PBD) bestätigte.
Quelle: Volksbegehren “Hochschulen erhalten”
Foto: Johannes Koziol