Die EU-Kommission hat die Entschädigung von bis zu 1,75 Milliarden Euro für den Kohleausstieg der LEAG genehmigt und damit ein jahrelanges Verfahren beendet. Bund und EU bestätigen damit, dass die finanziellen Mittel rechtssicher sind und in die Vorsorgegesellschaften in Brandenburg und Sachsen fließen. Sie sollen vor allem zusätzliche Tagebau- und Sozialkosten abfedern sowie entgangene Gewinne ausgleichen. Ab 2025 sind jährliche Zahlungen von rund 91,5 Millionen Euro vorgesehen, weitere variable Entschädigungen könnten bis 2042 folgen. LEAG-Chef Adi Roesch spricht von dringend benötigter Planungssicherheit und betont, dass die Mittel sowohl Rekultivierung als auch faire Übergänge für Beschäftigte ermöglichen.
EU genehmigt Entschädigung für Kohleausstieg Ost
Am 18. November 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bekanntgegeben, dass die Entschädigung der LEAG für den gesetzlich festgelegten Kohleausstieg in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro nach EU-Beihilferecht genehmigt wurde. Damit findet das seit März 2021 laufende EU-Beihilfeverfahren über die Zulässigkeit der Entschädigungszahlungen für den vorgezogenen Kohleausstieg einen positiven Abschluss. Der Anspruch auf Entschädigung für Betreiber von Braunkohlekraftwerken war 2020 im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) geregelt und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgestaltet worden.
Bereits im Sommer 2024 hatte die EU-Kommission mitgeteilt, dass ein Entschädigungsbetrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro grundsätzlich mit den beihilferechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Die Entschädigung teilt sich in einen fixen und einen variablen Anteil. Der fixe Anteil soll die durch den Kohleausstieg entstehenden zusätzlichen Tagebau- und Sozialkosten der LEAG ausgleichen. Der variable Anteil wird für entgangene Gewinne gewährt und auf Grundlage neu eingeführter Berechnungsformeln zu den jeweiligen Stilllegungsterminen der Anlagen ermittelt. Entsprechende Anpassungen im KVBG und im öffentlich-rechtlichen Vertrag wurden bereits vom Bundestag beschlossen und sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten.
LEAG sieht Planungssicherheit für Region und Beschäftigte
„Der beschlossene Kohleausstieg in Deutschland hat weitreichende Auswirkungen auf unsere Stromversorgung und natürlich auf die Reviere und die Menschen, die hier leben und arbeiten“, erklärte Adi Roesch, CEO der LEAG. Die Bestätigung der Entschädigungen bedeute vor allem Planungssicherheit. „Die Finanzmittel fließen in die Vorsorgegesellschaften in Brandenburg und Sachsen. Hier baut LEAG seit 2019 ein Sondervermögen für die Wiedernutzbarmachung der Tagebaue auf, das den Ländern als Absicherung dient – zusätzlich zu den Rücklagen, die wir als Unternehmen für unsere Rekultivierungsaufgaben bilden“, so Roesch weiter.
Zugleich ermögliche die Entscheidung den notwendigen Handlungsspielraum, um Beschäftigten Perspektiven zu bieten – etwa durch faire Übergänge in die Altersrente oder neue berufliche Angebote. Roesch betonte zudem: „Wir planen schon heute über die Braunkohle hinaus und bauen im Rahmen unserer GigawattFactory an einer neuen Energielandschaft, die die Stromversorgung sichert, Arbeitsplätze schafft und Wertschöpfung in der Region hält.“
Auszahlung ab 2025 – Rückerstattung und Folgezahlungen geplant
Ab dem Jahr 2025 sollen jährliche Entschädigungsraten in Höhe von rund 91,5 Millionen Euro an die Vorsorgegesellschaften ausgezahlt werden. Zudem ist vorgesehen, dass Vorauszahlungen, die LEAG in den Vorjahren bereits geleistet hat, noch 2025 durch den Bund zurückerstattet werden. Zwischen 2030 und 2042 können weitere Zahlungen für entgangene Gewinne folgen. Der mögliche Gesamtbetrag aus fixem und variablem Anteil ist auf 1,75 Milliarden Euro begrenzt.
Politik und Gewerkschaften begrüßen EU-Entscheidung
Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche sprach von „guten Nachrichten aus Brüssel für die Lausitz“. Die Genehmigung der Zahlungen für den Kohleausstieg der LEAG sei „ein echter Erfolg für eine ganze Region“. Der Strukturwandel in den Kohleregionen sei ein Generationenprojekt, so Reiche. Die Genehmigung der EU-Kommission gebe endlich Planungssicherheit. „Jetzt kann die Zukunft einer ganzen Region sozialverträglich und wirtschaftlich solide gestaltet werden: mit Zukunftstechnologien, neuen Arbeitsplätzen und einer nachhaltigen Rekultivierung der Tagebaulandschaften.“
Auch Oliver Heinrich, Hauptvorstandsmitglied der IGBCE, begrüßte die Entscheidung: „Die EU-Genehmigung für staatliche Entschädigungszahlungen an die LEAG ist ein gutes Signal für die Beschäftigten, macht sie doch einen sozialverträglichen Kohleausstieg im ostdeutschen Revier erst möglich.“ Er verwies auf das bereits bestehende Sicherheitsnetz für die Beschäftigten, das den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, eine Aufstockung des staatlichen Anpassungsgeldes und Ansprüche auf Qualifizierung und Vermittlung umfasst.
Die Vorsitzende des Konzernbetriebsrats, Silke Rudolf, betonte die Bedeutung der Entscheidung für die Belegschaft: „Die Kumpel und Energiearbeiter brauchen Verlässlichkeit in der belastenden Phase des Kohleausstiegs. Deshalb sind wir froh, dass das Beihilfeverfahren jetzt abgeschlossen ist.“ Rudolf verwies auf die langjährige Arbeit der Kolleginnen und Kollegen und auf die Notwendigkeit, neue Perspektiven für junge Generationen zu schaffen. „Es ist wichtig, dass die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, die Regionen und die Menschen mit diesen Herausforderungen nicht allein zu lassen.“
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