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Zwei Fakultäten der BTU Cottbus reichen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion mit der Hochschule Lausitz ein

9:38 Uhr | 3. Juni 2013
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Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
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Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

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