Schöneburg: „Durch seine hervorragenden Leistungen hat Dr. Witt sich glänzend für die neue Herausforderung am Bundesfinanzhof empfohlen.“
Dr. Sven-Christian Witt vom gemeinsamen Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist gestern in Berlin zum Richter am Bundesfinanzhof in München gewählt worden.
Der 1967 in Berlin geborene promovierte Jurist, Steuerberater und Diplom-Kaufmann hat seit 2008 eine Planstelle am gemeinsamen Finanzgericht mit Sitz in Cottbus inne. Schwerpunkte des 13. Senats, dem er als beisitzender Richter angehört, bilden die Bereiche Investitionszulage und Einzelsteuersachen.
Seit Anfang 2011 ist Dr. Witt zudem als Dezernent für Statistik und Spracherkennung zuständig. Vor seiner Tätigkeit als Richter, die er im Dezember 2006 als Proberichter aufnahm, war Dr. Witt Rechtsanwalt und – seit Januar 2000 – Partner in einer international ausgerichteten Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg gratulierte dem Gewählten: „Durch seine hervorragenden Leistungen hat Dr. Witt sich glänzend für die neue Herausforderung am Bundesfinanzhof empfohlen.“
Quelle: Ministerium der Justiz
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