Cottbus erhält künftig über 81 Mio. €. 6 Mio. € mehr als im Vorjahr. Das ist wieder fast so viel wie im Rekordjahr 2009 (88 Mio. €). Die Landesregierung hat den schrittweisen Abbau des Vorwegabzuges um 50 Mio. € beschlossen. Dieses Geld soll nach Willen der Landesregierung allen Kommunen gleichermaßen und somit auch der Stadt Cottbus zu Gute kommen.
Allen Freudenmeldungen über höhere Schlüsselzuweisungen zum Trotz, ist das Ziel eines „gerechten Finanzausgleiches“ noch nicht erreicht. Gerade hier müssen die Vertreter der kreisfreien Städte weiter um eine bessere Verteilung ringen.
Auf der anderen Seite werden die Investiven Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren sinken. Land und Kommunen müssen gemeinsam das Auslaufen der „Aufbau-Ost“-Mittel verkraften. Für den Landeshaushalt bedeutet dies 1 Mrd. € weniger, wovon die Kommunen derzeit 400 Millionen erhalten. Dieses Geld steht weder dem Land noch den Kommunen in Zukunft zur Verfügung.
Deshalb kann es künftig nur darum gehen, dass das kommunale Geld gerechter als bislang verteilt wird. Mit dem FAG-Entwurf ist die Landespolitik der Stadt Cottbus Antworten schuldig geblieben:
§ Der Zuschussbedarf aus den gemeindlichen Haushalten für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ stieg von 96,10 € im Jahr 2000 auf 386,79 € im Jahr 2009 (+ 400%). In der Stadt Cottbus stieg er von 108,25 € auf 496,12 € (+460%).
§ Unter diesen Kostensteigerungen für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ leiden einzig die Aufgabenträger: Die Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte, nicht jedoch die kreisangehörigen Gemeinden
§ In Brandenburg haben die kreisangehörigen Gemeinden kaum Kassenkredite: Die Landkreise haben eine spürbare Belastung, obwohl sie sich über die Kreisumlage noch vergleichsweise elegant finanzieren können. Die Kreisfreien Städte, welche keine Kreisumlage erhöhen können, haben aber existenzgefährdende Kreditbelastungen mit Kassenkrediten.
§ Dennoch wird das Geld nach wie vor „mit der Gießkanne“ im gesamten FAG gleichmäßig über alle Kommunen verteilt. Es findet keinerlei Überprüfung statt, ob es auch dort ankommt, wo ein nachgewiesener Bedarf ist.
§ Denn die Landesregierung hat nicht überprüft, ob Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte ein gerechtes Stück am gesamten Kuchen hat. Denn während der Kuchen selbst alle 3 Jahre auf seine angemessene Größe überprüft wird, haben die Gutachten zu der angemessenen Verteilung der Kuchenstücke mangels Datenmaterial keine Aussagen geliefert. Das wird in den nächsten Jahren zu korrigieren sein und kann nicht einfach so weiter laufen wie bisher.
§ Die SPD-Fraktion im Landtag hat sich daher ergänzend für die Prüfung eines „Soziallastenansatzes“ ausgesprochen. Dieser Soziallastenansatz ist in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz längst etabliert. Er sorgt dafür, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit überdurchschnittlichen Soziallasten auch ein größeres Stück vom Kuchen bekommen.
§ Die Aufgabe „Soziale Sicherung“ war mal eine ureigenste Bundesaufgabe. Doch der Bund hat hier mehr und mehr Lasten auf die Kommunen übertragen. Meistens sind aber die Lasten dort hoch, wo die Wirtschaftskraft niedrig ist und daher Einnahmen fehlen und die Lasten dort niedrig, wo die Wirtschaftskraft hoch ist. Schon deswegen müssen die kommunalen Ausgleichssysteme so umgebaut werden, dass sie das Geld bedarfsgerecht ausschütten. Wenn es mit der Gießkanne weiter verteilt wird, werden einige Pflanzen übergossen und andere verdorren.
Insofern müssen wir als Landtagsabgeordnete Themen wie die Etablierung eines Soziallastenansatzes und die verpflichtende Überprüfung der Verteilung des kommunalen Kuchens auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorantreiben.
Cottbus erhält künftig über 81 Mio. €. 6 Mio. € mehr als im Vorjahr. Das ist wieder fast so viel wie im Rekordjahr 2009 (88 Mio. €). Die Landesregierung hat den schrittweisen Abbau des Vorwegabzuges um 50 Mio. € beschlossen. Dieses Geld soll nach Willen der Landesregierung allen Kommunen gleichermaßen und somit auch der Stadt Cottbus zu Gute kommen.
Allen Freudenmeldungen über höhere Schlüsselzuweisungen zum Trotz, ist das Ziel eines „gerechten Finanzausgleiches“ noch nicht erreicht. Gerade hier müssen die Vertreter der kreisfreien Städte weiter um eine bessere Verteilung ringen.
Auf der anderen Seite werden die Investiven Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren sinken. Land und Kommunen müssen gemeinsam das Auslaufen der „Aufbau-Ost“-Mittel verkraften. Für den Landeshaushalt bedeutet dies 1 Mrd. € weniger, wovon die Kommunen derzeit 400 Millionen erhalten. Dieses Geld steht weder dem Land noch den Kommunen in Zukunft zur Verfügung.
Deshalb kann es künftig nur darum gehen, dass das kommunale Geld gerechter als bislang verteilt wird. Mit dem FAG-Entwurf ist die Landespolitik der Stadt Cottbus Antworten schuldig geblieben:
§ Der Zuschussbedarf aus den gemeindlichen Haushalten für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ stieg von 96,10 € im Jahr 2000 auf 386,79 € im Jahr 2009 (+ 400%). In der Stadt Cottbus stieg er von 108,25 € auf 496,12 € (+460%).
§ Unter diesen Kostensteigerungen für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ leiden einzig die Aufgabenträger: Die Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte, nicht jedoch die kreisangehörigen Gemeinden
§ In Brandenburg haben die kreisangehörigen Gemeinden kaum Kassenkredite: Die Landkreise haben eine spürbare Belastung, obwohl sie sich über die Kreisumlage noch vergleichsweise elegant finanzieren können. Die Kreisfreien Städte, welche keine Kreisumlage erhöhen können, haben aber existenzgefährdende Kreditbelastungen mit Kassenkrediten.
§ Dennoch wird das Geld nach wie vor „mit der Gießkanne“ im gesamten FAG gleichmäßig über alle Kommunen verteilt. Es findet keinerlei Überprüfung statt, ob es auch dort ankommt, wo ein nachgewiesener Bedarf ist.
§ Denn die Landesregierung hat nicht überprüft, ob Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte ein gerechtes Stück am gesamten Kuchen hat. Denn während der Kuchen selbst alle 3 Jahre auf seine angemessene Größe überprüft wird, haben die Gutachten zu der angemessenen Verteilung der Kuchenstücke mangels Datenmaterial keine Aussagen geliefert. Das wird in den nächsten Jahren zu korrigieren sein und kann nicht einfach so weiter laufen wie bisher.
§ Die SPD-Fraktion im Landtag hat sich daher ergänzend für die Prüfung eines „Soziallastenansatzes“ ausgesprochen. Dieser Soziallastenansatz ist in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz längst etabliert. Er sorgt dafür, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit überdurchschnittlichen Soziallasten auch ein größeres Stück vom Kuchen bekommen.
§ Die Aufgabe „Soziale Sicherung“ war mal eine ureigenste Bundesaufgabe. Doch der Bund hat hier mehr und mehr Lasten auf die Kommunen übertragen. Meistens sind aber die Lasten dort hoch, wo die Wirtschaftskraft niedrig ist und daher Einnahmen fehlen und die Lasten dort niedrig, wo die Wirtschaftskraft hoch ist. Schon deswegen müssen die kommunalen Ausgleichssysteme so umgebaut werden, dass sie das Geld bedarfsgerecht ausschütten. Wenn es mit der Gießkanne weiter verteilt wird, werden einige Pflanzen übergossen und andere verdorren.
Insofern müssen wir als Landtagsabgeordnete Themen wie die Etablierung eines Soziallastenansatzes und die verpflichtende Überprüfung der Verteilung des kommunalen Kuchens auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorantreiben.
Cottbus erhält künftig über 81 Mio. €. 6 Mio. € mehr als im Vorjahr. Das ist wieder fast so viel wie im Rekordjahr 2009 (88 Mio. €). Die Landesregierung hat den schrittweisen Abbau des Vorwegabzuges um 50 Mio. € beschlossen. Dieses Geld soll nach Willen der Landesregierung allen Kommunen gleichermaßen und somit auch der Stadt Cottbus zu Gute kommen.
Allen Freudenmeldungen über höhere Schlüsselzuweisungen zum Trotz, ist das Ziel eines „gerechten Finanzausgleiches“ noch nicht erreicht. Gerade hier müssen die Vertreter der kreisfreien Städte weiter um eine bessere Verteilung ringen.
Auf der anderen Seite werden die Investiven Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren sinken. Land und Kommunen müssen gemeinsam das Auslaufen der „Aufbau-Ost“-Mittel verkraften. Für den Landeshaushalt bedeutet dies 1 Mrd. € weniger, wovon die Kommunen derzeit 400 Millionen erhalten. Dieses Geld steht weder dem Land noch den Kommunen in Zukunft zur Verfügung.
Deshalb kann es künftig nur darum gehen, dass das kommunale Geld gerechter als bislang verteilt wird. Mit dem FAG-Entwurf ist die Landespolitik der Stadt Cottbus Antworten schuldig geblieben:
§ Der Zuschussbedarf aus den gemeindlichen Haushalten für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ stieg von 96,10 € im Jahr 2000 auf 386,79 € im Jahr 2009 (+ 400%). In der Stadt Cottbus stieg er von 108,25 € auf 496,12 € (+460%).
§ Unter diesen Kostensteigerungen für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ leiden einzig die Aufgabenträger: Die Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte, nicht jedoch die kreisangehörigen Gemeinden
§ In Brandenburg haben die kreisangehörigen Gemeinden kaum Kassenkredite: Die Landkreise haben eine spürbare Belastung, obwohl sie sich über die Kreisumlage noch vergleichsweise elegant finanzieren können. Die Kreisfreien Städte, welche keine Kreisumlage erhöhen können, haben aber existenzgefährdende Kreditbelastungen mit Kassenkrediten.
§ Dennoch wird das Geld nach wie vor „mit der Gießkanne“ im gesamten FAG gleichmäßig über alle Kommunen verteilt. Es findet keinerlei Überprüfung statt, ob es auch dort ankommt, wo ein nachgewiesener Bedarf ist.
§ Denn die Landesregierung hat nicht überprüft, ob Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte ein gerechtes Stück am gesamten Kuchen hat. Denn während der Kuchen selbst alle 3 Jahre auf seine angemessene Größe überprüft wird, haben die Gutachten zu der angemessenen Verteilung der Kuchenstücke mangels Datenmaterial keine Aussagen geliefert. Das wird in den nächsten Jahren zu korrigieren sein und kann nicht einfach so weiter laufen wie bisher.
§ Die SPD-Fraktion im Landtag hat sich daher ergänzend für die Prüfung eines „Soziallastenansatzes“ ausgesprochen. Dieser Soziallastenansatz ist in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz längst etabliert. Er sorgt dafür, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit überdurchschnittlichen Soziallasten auch ein größeres Stück vom Kuchen bekommen.
§ Die Aufgabe „Soziale Sicherung“ war mal eine ureigenste Bundesaufgabe. Doch der Bund hat hier mehr und mehr Lasten auf die Kommunen übertragen. Meistens sind aber die Lasten dort hoch, wo die Wirtschaftskraft niedrig ist und daher Einnahmen fehlen und die Lasten dort niedrig, wo die Wirtschaftskraft hoch ist. Schon deswegen müssen die kommunalen Ausgleichssysteme so umgebaut werden, dass sie das Geld bedarfsgerecht ausschütten. Wenn es mit der Gießkanne weiter verteilt wird, werden einige Pflanzen übergossen und andere verdorren.
Insofern müssen wir als Landtagsabgeordnete Themen wie die Etablierung eines Soziallastenansatzes und die verpflichtende Überprüfung der Verteilung des kommunalen Kuchens auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorantreiben.
Cottbus erhält künftig über 81 Mio. €. 6 Mio. € mehr als im Vorjahr. Das ist wieder fast so viel wie im Rekordjahr 2009 (88 Mio. €). Die Landesregierung hat den schrittweisen Abbau des Vorwegabzuges um 50 Mio. € beschlossen. Dieses Geld soll nach Willen der Landesregierung allen Kommunen gleichermaßen und somit auch der Stadt Cottbus zu Gute kommen.
Allen Freudenmeldungen über höhere Schlüsselzuweisungen zum Trotz, ist das Ziel eines „gerechten Finanzausgleiches“ noch nicht erreicht. Gerade hier müssen die Vertreter der kreisfreien Städte weiter um eine bessere Verteilung ringen.
Auf der anderen Seite werden die Investiven Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren sinken. Land und Kommunen müssen gemeinsam das Auslaufen der „Aufbau-Ost“-Mittel verkraften. Für den Landeshaushalt bedeutet dies 1 Mrd. € weniger, wovon die Kommunen derzeit 400 Millionen erhalten. Dieses Geld steht weder dem Land noch den Kommunen in Zukunft zur Verfügung.
Deshalb kann es künftig nur darum gehen, dass das kommunale Geld gerechter als bislang verteilt wird. Mit dem FAG-Entwurf ist die Landespolitik der Stadt Cottbus Antworten schuldig geblieben:
§ Der Zuschussbedarf aus den gemeindlichen Haushalten für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ stieg von 96,10 € im Jahr 2000 auf 386,79 € im Jahr 2009 (+ 400%). In der Stadt Cottbus stieg er von 108,25 € auf 496,12 € (+460%).
§ Unter diesen Kostensteigerungen für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ leiden einzig die Aufgabenträger: Die Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte, nicht jedoch die kreisangehörigen Gemeinden
§ In Brandenburg haben die kreisangehörigen Gemeinden kaum Kassenkredite: Die Landkreise haben eine spürbare Belastung, obwohl sie sich über die Kreisumlage noch vergleichsweise elegant finanzieren können. Die Kreisfreien Städte, welche keine Kreisumlage erhöhen können, haben aber existenzgefährdende Kreditbelastungen mit Kassenkrediten.
§ Dennoch wird das Geld nach wie vor „mit der Gießkanne“ im gesamten FAG gleichmäßig über alle Kommunen verteilt. Es findet keinerlei Überprüfung statt, ob es auch dort ankommt, wo ein nachgewiesener Bedarf ist.
§ Denn die Landesregierung hat nicht überprüft, ob Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte ein gerechtes Stück am gesamten Kuchen hat. Denn während der Kuchen selbst alle 3 Jahre auf seine angemessene Größe überprüft wird, haben die Gutachten zu der angemessenen Verteilung der Kuchenstücke mangels Datenmaterial keine Aussagen geliefert. Das wird in den nächsten Jahren zu korrigieren sein und kann nicht einfach so weiter laufen wie bisher.
§ Die SPD-Fraktion im Landtag hat sich daher ergänzend für die Prüfung eines „Soziallastenansatzes“ ausgesprochen. Dieser Soziallastenansatz ist in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz längst etabliert. Er sorgt dafür, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit überdurchschnittlichen Soziallasten auch ein größeres Stück vom Kuchen bekommen.
§ Die Aufgabe „Soziale Sicherung“ war mal eine ureigenste Bundesaufgabe. Doch der Bund hat hier mehr und mehr Lasten auf die Kommunen übertragen. Meistens sind aber die Lasten dort hoch, wo die Wirtschaftskraft niedrig ist und daher Einnahmen fehlen und die Lasten dort niedrig, wo die Wirtschaftskraft hoch ist. Schon deswegen müssen die kommunalen Ausgleichssysteme so umgebaut werden, dass sie das Geld bedarfsgerecht ausschütten. Wenn es mit der Gießkanne weiter verteilt wird, werden einige Pflanzen übergossen und andere verdorren.
Insofern müssen wir als Landtagsabgeordnete Themen wie die Etablierung eines Soziallastenansatzes und die verpflichtende Überprüfung der Verteilung des kommunalen Kuchens auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorantreiben.
Cottbus erhält künftig über 81 Mio. €. 6 Mio. € mehr als im Vorjahr. Das ist wieder fast so viel wie im Rekordjahr 2009 (88 Mio. €). Die Landesregierung hat den schrittweisen Abbau des Vorwegabzuges um 50 Mio. € beschlossen. Dieses Geld soll nach Willen der Landesregierung allen Kommunen gleichermaßen und somit auch der Stadt Cottbus zu Gute kommen.
Allen Freudenmeldungen über höhere Schlüsselzuweisungen zum Trotz, ist das Ziel eines „gerechten Finanzausgleiches“ noch nicht erreicht. Gerade hier müssen die Vertreter der kreisfreien Städte weiter um eine bessere Verteilung ringen.
Auf der anderen Seite werden die Investiven Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren sinken. Land und Kommunen müssen gemeinsam das Auslaufen der „Aufbau-Ost“-Mittel verkraften. Für den Landeshaushalt bedeutet dies 1 Mrd. € weniger, wovon die Kommunen derzeit 400 Millionen erhalten. Dieses Geld steht weder dem Land noch den Kommunen in Zukunft zur Verfügung.
Deshalb kann es künftig nur darum gehen, dass das kommunale Geld gerechter als bislang verteilt wird. Mit dem FAG-Entwurf ist die Landespolitik der Stadt Cottbus Antworten schuldig geblieben:
§ Der Zuschussbedarf aus den gemeindlichen Haushalten für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ stieg von 96,10 € im Jahr 2000 auf 386,79 € im Jahr 2009 (+ 400%). In der Stadt Cottbus stieg er von 108,25 € auf 496,12 € (+460%).
§ Unter diesen Kostensteigerungen für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ leiden einzig die Aufgabenträger: Die Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte, nicht jedoch die kreisangehörigen Gemeinden
§ In Brandenburg haben die kreisangehörigen Gemeinden kaum Kassenkredite: Die Landkreise haben eine spürbare Belastung, obwohl sie sich über die Kreisumlage noch vergleichsweise elegant finanzieren können. Die Kreisfreien Städte, welche keine Kreisumlage erhöhen können, haben aber existenzgefährdende Kreditbelastungen mit Kassenkrediten.
§ Dennoch wird das Geld nach wie vor „mit der Gießkanne“ im gesamten FAG gleichmäßig über alle Kommunen verteilt. Es findet keinerlei Überprüfung statt, ob es auch dort ankommt, wo ein nachgewiesener Bedarf ist.
§ Denn die Landesregierung hat nicht überprüft, ob Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte ein gerechtes Stück am gesamten Kuchen hat. Denn während der Kuchen selbst alle 3 Jahre auf seine angemessene Größe überprüft wird, haben die Gutachten zu der angemessenen Verteilung der Kuchenstücke mangels Datenmaterial keine Aussagen geliefert. Das wird in den nächsten Jahren zu korrigieren sein und kann nicht einfach so weiter laufen wie bisher.
§ Die SPD-Fraktion im Landtag hat sich daher ergänzend für die Prüfung eines „Soziallastenansatzes“ ausgesprochen. Dieser Soziallastenansatz ist in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz längst etabliert. Er sorgt dafür, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit überdurchschnittlichen Soziallasten auch ein größeres Stück vom Kuchen bekommen.
§ Die Aufgabe „Soziale Sicherung“ war mal eine ureigenste Bundesaufgabe. Doch der Bund hat hier mehr und mehr Lasten auf die Kommunen übertragen. Meistens sind aber die Lasten dort hoch, wo die Wirtschaftskraft niedrig ist und daher Einnahmen fehlen und die Lasten dort niedrig, wo die Wirtschaftskraft hoch ist. Schon deswegen müssen die kommunalen Ausgleichssysteme so umgebaut werden, dass sie das Geld bedarfsgerecht ausschütten. Wenn es mit der Gießkanne weiter verteilt wird, werden einige Pflanzen übergossen und andere verdorren.
Insofern müssen wir als Landtagsabgeordnete Themen wie die Etablierung eines Soziallastenansatzes und die verpflichtende Überprüfung der Verteilung des kommunalen Kuchens auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorantreiben.
Cottbus erhält künftig über 81 Mio. €. 6 Mio. € mehr als im Vorjahr. Das ist wieder fast so viel wie im Rekordjahr 2009 (88 Mio. €). Die Landesregierung hat den schrittweisen Abbau des Vorwegabzuges um 50 Mio. € beschlossen. Dieses Geld soll nach Willen der Landesregierung allen Kommunen gleichermaßen und somit auch der Stadt Cottbus zu Gute kommen.
Allen Freudenmeldungen über höhere Schlüsselzuweisungen zum Trotz, ist das Ziel eines „gerechten Finanzausgleiches“ noch nicht erreicht. Gerade hier müssen die Vertreter der kreisfreien Städte weiter um eine bessere Verteilung ringen.
Auf der anderen Seite werden die Investiven Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren sinken. Land und Kommunen müssen gemeinsam das Auslaufen der „Aufbau-Ost“-Mittel verkraften. Für den Landeshaushalt bedeutet dies 1 Mrd. € weniger, wovon die Kommunen derzeit 400 Millionen erhalten. Dieses Geld steht weder dem Land noch den Kommunen in Zukunft zur Verfügung.
Deshalb kann es künftig nur darum gehen, dass das kommunale Geld gerechter als bislang verteilt wird. Mit dem FAG-Entwurf ist die Landespolitik der Stadt Cottbus Antworten schuldig geblieben:
§ Der Zuschussbedarf aus den gemeindlichen Haushalten für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ stieg von 96,10 € im Jahr 2000 auf 386,79 € im Jahr 2009 (+ 400%). In der Stadt Cottbus stieg er von 108,25 € auf 496,12 € (+460%).
§ Unter diesen Kostensteigerungen für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ leiden einzig die Aufgabenträger: Die Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte, nicht jedoch die kreisangehörigen Gemeinden
§ In Brandenburg haben die kreisangehörigen Gemeinden kaum Kassenkredite: Die Landkreise haben eine spürbare Belastung, obwohl sie sich über die Kreisumlage noch vergleichsweise elegant finanzieren können. Die Kreisfreien Städte, welche keine Kreisumlage erhöhen können, haben aber existenzgefährdende Kreditbelastungen mit Kassenkrediten.
§ Dennoch wird das Geld nach wie vor „mit der Gießkanne“ im gesamten FAG gleichmäßig über alle Kommunen verteilt. Es findet keinerlei Überprüfung statt, ob es auch dort ankommt, wo ein nachgewiesener Bedarf ist.
§ Denn die Landesregierung hat nicht überprüft, ob Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte ein gerechtes Stück am gesamten Kuchen hat. Denn während der Kuchen selbst alle 3 Jahre auf seine angemessene Größe überprüft wird, haben die Gutachten zu der angemessenen Verteilung der Kuchenstücke mangels Datenmaterial keine Aussagen geliefert. Das wird in den nächsten Jahren zu korrigieren sein und kann nicht einfach so weiter laufen wie bisher.
§ Die SPD-Fraktion im Landtag hat sich daher ergänzend für die Prüfung eines „Soziallastenansatzes“ ausgesprochen. Dieser Soziallastenansatz ist in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz längst etabliert. Er sorgt dafür, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit überdurchschnittlichen Soziallasten auch ein größeres Stück vom Kuchen bekommen.
§ Die Aufgabe „Soziale Sicherung“ war mal eine ureigenste Bundesaufgabe. Doch der Bund hat hier mehr und mehr Lasten auf die Kommunen übertragen. Meistens sind aber die Lasten dort hoch, wo die Wirtschaftskraft niedrig ist und daher Einnahmen fehlen und die Lasten dort niedrig, wo die Wirtschaftskraft hoch ist. Schon deswegen müssen die kommunalen Ausgleichssysteme so umgebaut werden, dass sie das Geld bedarfsgerecht ausschütten. Wenn es mit der Gießkanne weiter verteilt wird, werden einige Pflanzen übergossen und andere verdorren.
Insofern müssen wir als Landtagsabgeordnete Themen wie die Etablierung eines Soziallastenansatzes und die verpflichtende Überprüfung der Verteilung des kommunalen Kuchens auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorantreiben.
Cottbus erhält künftig über 81 Mio. €. 6 Mio. € mehr als im Vorjahr. Das ist wieder fast so viel wie im Rekordjahr 2009 (88 Mio. €). Die Landesregierung hat den schrittweisen Abbau des Vorwegabzuges um 50 Mio. € beschlossen. Dieses Geld soll nach Willen der Landesregierung allen Kommunen gleichermaßen und somit auch der Stadt Cottbus zu Gute kommen.
Allen Freudenmeldungen über höhere Schlüsselzuweisungen zum Trotz, ist das Ziel eines „gerechten Finanzausgleiches“ noch nicht erreicht. Gerade hier müssen die Vertreter der kreisfreien Städte weiter um eine bessere Verteilung ringen.
Auf der anderen Seite werden die Investiven Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren sinken. Land und Kommunen müssen gemeinsam das Auslaufen der „Aufbau-Ost“-Mittel verkraften. Für den Landeshaushalt bedeutet dies 1 Mrd. € weniger, wovon die Kommunen derzeit 400 Millionen erhalten. Dieses Geld steht weder dem Land noch den Kommunen in Zukunft zur Verfügung.
Deshalb kann es künftig nur darum gehen, dass das kommunale Geld gerechter als bislang verteilt wird. Mit dem FAG-Entwurf ist die Landespolitik der Stadt Cottbus Antworten schuldig geblieben:
§ Der Zuschussbedarf aus den gemeindlichen Haushalten für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ stieg von 96,10 € im Jahr 2000 auf 386,79 € im Jahr 2009 (+ 400%). In der Stadt Cottbus stieg er von 108,25 € auf 496,12 € (+460%).
§ Unter diesen Kostensteigerungen für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ leiden einzig die Aufgabenträger: Die Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte, nicht jedoch die kreisangehörigen Gemeinden
§ In Brandenburg haben die kreisangehörigen Gemeinden kaum Kassenkredite: Die Landkreise haben eine spürbare Belastung, obwohl sie sich über die Kreisumlage noch vergleichsweise elegant finanzieren können. Die Kreisfreien Städte, welche keine Kreisumlage erhöhen können, haben aber existenzgefährdende Kreditbelastungen mit Kassenkrediten.
§ Dennoch wird das Geld nach wie vor „mit der Gießkanne“ im gesamten FAG gleichmäßig über alle Kommunen verteilt. Es findet keinerlei Überprüfung statt, ob es auch dort ankommt, wo ein nachgewiesener Bedarf ist.
§ Denn die Landesregierung hat nicht überprüft, ob Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte ein gerechtes Stück am gesamten Kuchen hat. Denn während der Kuchen selbst alle 3 Jahre auf seine angemessene Größe überprüft wird, haben die Gutachten zu der angemessenen Verteilung der Kuchenstücke mangels Datenmaterial keine Aussagen geliefert. Das wird in den nächsten Jahren zu korrigieren sein und kann nicht einfach so weiter laufen wie bisher.
§ Die SPD-Fraktion im Landtag hat sich daher ergänzend für die Prüfung eines „Soziallastenansatzes“ ausgesprochen. Dieser Soziallastenansatz ist in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz längst etabliert. Er sorgt dafür, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit überdurchschnittlichen Soziallasten auch ein größeres Stück vom Kuchen bekommen.
§ Die Aufgabe „Soziale Sicherung“ war mal eine ureigenste Bundesaufgabe. Doch der Bund hat hier mehr und mehr Lasten auf die Kommunen übertragen. Meistens sind aber die Lasten dort hoch, wo die Wirtschaftskraft niedrig ist und daher Einnahmen fehlen und die Lasten dort niedrig, wo die Wirtschaftskraft hoch ist. Schon deswegen müssen die kommunalen Ausgleichssysteme so umgebaut werden, dass sie das Geld bedarfsgerecht ausschütten. Wenn es mit der Gießkanne weiter verteilt wird, werden einige Pflanzen übergossen und andere verdorren.
Insofern müssen wir als Landtagsabgeordnete Themen wie die Etablierung eines Soziallastenansatzes und die verpflichtende Überprüfung der Verteilung des kommunalen Kuchens auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorantreiben.
Cottbus erhält künftig über 81 Mio. €. 6 Mio. € mehr als im Vorjahr. Das ist wieder fast so viel wie im Rekordjahr 2009 (88 Mio. €). Die Landesregierung hat den schrittweisen Abbau des Vorwegabzuges um 50 Mio. € beschlossen. Dieses Geld soll nach Willen der Landesregierung allen Kommunen gleichermaßen und somit auch der Stadt Cottbus zu Gute kommen.
Allen Freudenmeldungen über höhere Schlüsselzuweisungen zum Trotz, ist das Ziel eines „gerechten Finanzausgleiches“ noch nicht erreicht. Gerade hier müssen die Vertreter der kreisfreien Städte weiter um eine bessere Verteilung ringen.
Auf der anderen Seite werden die Investiven Schlüsselzuweisungen in den nächsten Jahren sinken. Land und Kommunen müssen gemeinsam das Auslaufen der „Aufbau-Ost“-Mittel verkraften. Für den Landeshaushalt bedeutet dies 1 Mrd. € weniger, wovon die Kommunen derzeit 400 Millionen erhalten. Dieses Geld steht weder dem Land noch den Kommunen in Zukunft zur Verfügung.
Deshalb kann es künftig nur darum gehen, dass das kommunale Geld gerechter als bislang verteilt wird. Mit dem FAG-Entwurf ist die Landespolitik der Stadt Cottbus Antworten schuldig geblieben:
§ Der Zuschussbedarf aus den gemeindlichen Haushalten für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ stieg von 96,10 € im Jahr 2000 auf 386,79 € im Jahr 2009 (+ 400%). In der Stadt Cottbus stieg er von 108,25 € auf 496,12 € (+460%).
§ Unter diesen Kostensteigerungen für die Aufgabe „Soziale Sicherung“ leiden einzig die Aufgabenträger: Die Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte, nicht jedoch die kreisangehörigen Gemeinden
§ In Brandenburg haben die kreisangehörigen Gemeinden kaum Kassenkredite: Die Landkreise haben eine spürbare Belastung, obwohl sie sich über die Kreisumlage noch vergleichsweise elegant finanzieren können. Die Kreisfreien Städte, welche keine Kreisumlage erhöhen können, haben aber existenzgefährdende Kreditbelastungen mit Kassenkrediten.
§ Dennoch wird das Geld nach wie vor „mit der Gießkanne“ im gesamten FAG gleichmäßig über alle Kommunen verteilt. Es findet keinerlei Überprüfung statt, ob es auch dort ankommt, wo ein nachgewiesener Bedarf ist.
§ Denn die Landesregierung hat nicht überprüft, ob Landkreise und insbesondere die kreisfreien Städte ein gerechtes Stück am gesamten Kuchen hat. Denn während der Kuchen selbst alle 3 Jahre auf seine angemessene Größe überprüft wird, haben die Gutachten zu der angemessenen Verteilung der Kuchenstücke mangels Datenmaterial keine Aussagen geliefert. Das wird in den nächsten Jahren zu korrigieren sein und kann nicht einfach so weiter laufen wie bisher.
§ Die SPD-Fraktion im Landtag hat sich daher ergänzend für die Prüfung eines „Soziallastenansatzes“ ausgesprochen. Dieser Soziallastenansatz ist in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz längst etabliert. Er sorgt dafür, dass Landkreise und kreisfreie Städte mit überdurchschnittlichen Soziallasten auch ein größeres Stück vom Kuchen bekommen.
§ Die Aufgabe „Soziale Sicherung“ war mal eine ureigenste Bundesaufgabe. Doch der Bund hat hier mehr und mehr Lasten auf die Kommunen übertragen. Meistens sind aber die Lasten dort hoch, wo die Wirtschaftskraft niedrig ist und daher Einnahmen fehlen und die Lasten dort niedrig, wo die Wirtschaftskraft hoch ist. Schon deswegen müssen die kommunalen Ausgleichssysteme so umgebaut werden, dass sie das Geld bedarfsgerecht ausschütten. Wenn es mit der Gießkanne weiter verteilt wird, werden einige Pflanzen übergossen und andere verdorren.
Insofern müssen wir als Landtagsabgeordnete Themen wie die Etablierung eines Soziallastenansatzes und die verpflichtende Überprüfung der Verteilung des kommunalen Kuchens auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorantreiben.