Sowohl die Abwassergebühren als auch die Abfallgebühren werden im kommenden Jahr in Cottbus ansteigen. Das hat die Stadt mitgeteilt. Beide Entwürfe werden noch im November den Stadtverordneten zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Stadt Cottbus hat für das Jahr 2023 die Abwassergebühren neu berechnet. Im November wird der Entwurf der geänderten Abwassergebührensatzung den Stadtverordneten zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Gebührenerhöhungen ergeben sich entsprechend der neuen kostendeckenden Kalkulation. So wurden unter anderem die Mengenentwicklung, die Entgelte der beauftragten Dritten, die Kosten für die Verwaltung sowie Über- und Unterdeckungen aus der Betriebsabrechnung 2021 in der Kalkulation 2023 berücksichtigt. Unverändert bleibt die seit dem Jahr 2018 geltende Grundgebühr für die Entsorgung von Schmutzwasser.
Die im Jahr 2017 eingeführte Einheitsgebühr für die zentrale Schmutzwasserentsorgung und dezentrale Entsorgung aus abflusslosen Sammelgruben bleibt auch im Jahr 2023 bestehen. Die Gebührenberechnung erfolgt nach dem Trinkwassermaßstab. Durch eine geringfügige Mengenreduzierung, steigende Kosten und die Verringerung des Überdeckungsausgleich erhöht sich die Schmutzwassergebühr im Jahr 2023 von jetzt 3,47 Euro pro Kubikmeter auf 3,82 Euro pro Kubikmeter.
Die Kalkulation ergibt für die mobile Entsorgung von Schmutzwasser aus den abflusslosen Sammelgruben in Kleingartenanlagen im Jahr 2023 eine Gebühr in Höhe von 28,53 Euro pro Kubikmeter. Im Vergleich zur Gebühr 2022 ergibt sich damit eine Erhöhung um 5,13 Euro pro Kubikmeter (2022: 23,40 Euro pro Kubikmeter). Im Jahr 2023 ist eine Unterdeckung aus dem Jahr 2021 zu berücksichtigen. Weiterhin führen die höheren Transportkosten, infolge der enormen Preissteigerungen von Kraftstoffen auf dem deutschen Markt, und die höheren Behandlungskosten der Beauftragten Dritten im Jahr 2023 zu einer Gebührenerhöhung.
Ähnlich ist dies bei der Entsorgung des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen. Die Gebühr für die mobile Entsorgung des nicht separierten Klärschlammes aus Kleinkläranlagen erhöht sich gegenüber der Gebühr 2022 von 17,41 Euro pro Kubikmeter auf 20,08 Euro pro Kubikmeter. Diese Entwicklung ist primär auf die anzusetzende Unterdeckung des Jahres 2021 und die Kostensteigerung für die Transportkosten in Folge der höheren Kraftstoffkosten zurückzuführen.
In der Sparte Niederschlagswasser wird eine Gebühr von 1,33 Euro pro Quadratmeter berechnet. Die derzeitige Gebühr beträgt 1,20 Euro pro Quadratmeter, was eine Erhöhung um 0,13 Euro pro Quadratmeter bedeutet.
Auch Abfallgebühren steigen 2023 an
Für das Jahr 2023 wurden die Abfallentsorgungssatzung überarbeitet und Abfallgebührensatzung der Stadt Cottbus entsprechend der Ergebnisse der Kalkulation für das Jahr 2023 neugefasst. Beide Satzungen werden im November den Stadtverordneten zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Die Entwürfe sehen vor, dass die Gebühren für die Leerung der Restabfallbehälter im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr steigen. So sind für einen 60-Liter-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Entleerung 100,62 Euro pro Jahr zu entrichten statt bisher 84,50 Euro. Der Preis für den Kauf eines Abfallsackes erhöht sich von 4,33 Euro auf 5,16 Euro.
Hauptgrund für die Gebührenerhöhung sind die erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise, die bei der Sammlung und dem Transport der Abfälle durch den beauftragten Dritten hohe Kosten verursachen. Die Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2021 in Höhe von 315.709,88 € wirkt sich bei der Gebührenkalkulation kostenmindernd aus.
Die Nutzung der Wertstoffhöfe ohne gesonderte Gebühr bleibt weiter gewährleistet. Die Öffnungszeiten bleiben in den Monaten Januar, Februar und Dezember aufgrund geringerer Nutzerzahlen in den Wintermonaten, wie bereits praktiziert, reduziert. Die Kosten für die abfallwirtschaftlichen Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 der Abfallgebührensatzung, wie u. a. die Entsorgung von Grünschnitt, die Sammlung und Entsorgung Papier, Pappe, Kartonagen, von Sperrmüll, Schrott, E-Schrott, gefährlichen Abfällen, von Bioabfällen und mineralischen Abfällen werden ebenfalls weiter über die Gebühr für die Entleerung der Restabfallbehälter gedeckt.
Überlassungspflichtige Abfälle, die von der Stadt vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen sind, sind weiterhin an der Umladestation in der Lakomaer Chaussee 5 abzugeben. Bei dieser Restabfallbeseitigung führen in erster Linie die Preissteigerungen für die Verwertung und Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll in Folge der Neuausschreibung zu einer Erhöhung der Gebühr für die Anlieferung von Abfällen auf der Umladestation Cottbus von 103,54 €/t im Jahr 2022 auf 152,91 €/t im Jahr 2023 und für die Entsorgung von Sperrmüll von 91,10 €/t im Jahr 2022 auf 138,15 €/t im Jahr 2023.
Die Stadt besitzt keine eigene Entsorgungsanlage und der bisherige Entsorgungsvertrag läuft Ende 2022 aus. Für 2023 legten 2 private Entsorgungsfirmen mit ihrer Preisgestaltung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung, die Verwertungskosten fest. Für Sperrmüll erhielt die ALBA Lausitz GmbH und für alle sonstigen Restabfälle die Firma eew – Energie from waste GmbH den Zuschlag.
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Red. / Presseinfo