Am 16. und 17. Juni 2011 veranstaltet der Lehrstuhl für Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht im Rahmen der BTU Festwoche zum vierten Mal die Cottbuser Medienrechtstage als Summerschool im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw). Die Summerschool ist eine Fachveranstaltung mit Seminarcharakter, die im Rahmen des weiterbildenden Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen (M.B.L.)“ angeboten wird. Zielgruppen der Veranstaltung sind Anwälte, Studierende und alle, die beruflich mit Fragen des Urheber-, IT- oder Presserechts zu tun haben. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Eike Albrecht. Eine Anmeldung ist noch bis zum 14. Juni 2011 möglich.
Der Donnerstag, 16. Juni 2011, ist schwerpunktmäßig dem Urheberrecht, hier aus immer noch aktuellem Anlass, Fragen zum Plagiat, gewidmet. Prof. Dr. Winfried Bullinger, Honorarprofessor der BTU und Mitautor des „Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz“ (Wandtke/Bullinger), wird die Fragen nach der Grenze zwischen zulässigem Zitat und unzulässigem Plagiat erörtern. Dr. Horst Henrici von der TU Berlin wird die Frage nach dem Plagiat in der Wissenschaft und seine rechtlichen Konsequenzen erläutern. Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der Pressearbeit geht Johannes M. Fischer, Chefredakteur der Lausitzer Rundschau nach. Weitere Themen sind dem Datenschutz bei Facebook und anderen „social networks“ oder dem Musikverkauf ohne Lizenz gewidmet. Der Donnerstag wird mit einem kleinen Empfang, ebenfalls im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw) abgerundet.
Der Freitag, 17. Juni 2011, hat seine Schwerpunkte mehr im Presse- und Persönlichkeitsschutzrecht. So erläutern Rechtsanwalt Dr. Heralt Hug und Rechtsanwältin Eileen Gaugenrieder von CMS Hasche Sigle, Leipzig, die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Betrieb von Websites. Weitere Themen an diesem Tag sind exzessive Schadensersatzforderungen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fachverlagsstrategien und eine kritische Auseinandersetzung von Rechtsanwalt Loy Ullmann mit „innovativen“, aber vielleicht auch rechtswidrigen Sendeformaten am Beispiel des Formats „Tatort Internet“.
Referenten sind auch dieses Jahr wieder renommierte Praktiker – unter anderem aus der internationalen Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle – und Hochschullehrer der BTU Cottbus.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer, Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO sein kann. Die Teilnahmegebühr für beide Tage der „Medienrechtstage“ beträgt 150,00 EUR. Für Studierende ist die Gebühr um die Hälfte ermäßigt; Studierende des Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ (M.B.L.) nehmen kostenfrei teil.
Quelle: BTU Cottbus
Am 16. und 17. Juni 2011 veranstaltet der Lehrstuhl für Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht im Rahmen der BTU Festwoche zum vierten Mal die Cottbuser Medienrechtstage als Summerschool im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw). Die Summerschool ist eine Fachveranstaltung mit Seminarcharakter, die im Rahmen des weiterbildenden Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen (M.B.L.)“ angeboten wird. Zielgruppen der Veranstaltung sind Anwälte, Studierende und alle, die beruflich mit Fragen des Urheber-, IT- oder Presserechts zu tun haben. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Eike Albrecht. Eine Anmeldung ist noch bis zum 14. Juni 2011 möglich.
Der Donnerstag, 16. Juni 2011, ist schwerpunktmäßig dem Urheberrecht, hier aus immer noch aktuellem Anlass, Fragen zum Plagiat, gewidmet. Prof. Dr. Winfried Bullinger, Honorarprofessor der BTU und Mitautor des „Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz“ (Wandtke/Bullinger), wird die Fragen nach der Grenze zwischen zulässigem Zitat und unzulässigem Plagiat erörtern. Dr. Horst Henrici von der TU Berlin wird die Frage nach dem Plagiat in der Wissenschaft und seine rechtlichen Konsequenzen erläutern. Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der Pressearbeit geht Johannes M. Fischer, Chefredakteur der Lausitzer Rundschau nach. Weitere Themen sind dem Datenschutz bei Facebook und anderen „social networks“ oder dem Musikverkauf ohne Lizenz gewidmet. Der Donnerstag wird mit einem kleinen Empfang, ebenfalls im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw) abgerundet.
Der Freitag, 17. Juni 2011, hat seine Schwerpunkte mehr im Presse- und Persönlichkeitsschutzrecht. So erläutern Rechtsanwalt Dr. Heralt Hug und Rechtsanwältin Eileen Gaugenrieder von CMS Hasche Sigle, Leipzig, die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Betrieb von Websites. Weitere Themen an diesem Tag sind exzessive Schadensersatzforderungen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fachverlagsstrategien und eine kritische Auseinandersetzung von Rechtsanwalt Loy Ullmann mit „innovativen“, aber vielleicht auch rechtswidrigen Sendeformaten am Beispiel des Formats „Tatort Internet“.
Referenten sind auch dieses Jahr wieder renommierte Praktiker – unter anderem aus der internationalen Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle – und Hochschullehrer der BTU Cottbus.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer, Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO sein kann. Die Teilnahmegebühr für beide Tage der „Medienrechtstage“ beträgt 150,00 EUR. Für Studierende ist die Gebühr um die Hälfte ermäßigt; Studierende des Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ (M.B.L.) nehmen kostenfrei teil.
Quelle: BTU Cottbus
Am 16. und 17. Juni 2011 veranstaltet der Lehrstuhl für Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht im Rahmen der BTU Festwoche zum vierten Mal die Cottbuser Medienrechtstage als Summerschool im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw). Die Summerschool ist eine Fachveranstaltung mit Seminarcharakter, die im Rahmen des weiterbildenden Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen (M.B.L.)“ angeboten wird. Zielgruppen der Veranstaltung sind Anwälte, Studierende und alle, die beruflich mit Fragen des Urheber-, IT- oder Presserechts zu tun haben. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Eike Albrecht. Eine Anmeldung ist noch bis zum 14. Juni 2011 möglich.
Der Donnerstag, 16. Juni 2011, ist schwerpunktmäßig dem Urheberrecht, hier aus immer noch aktuellem Anlass, Fragen zum Plagiat, gewidmet. Prof. Dr. Winfried Bullinger, Honorarprofessor der BTU und Mitautor des „Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz“ (Wandtke/Bullinger), wird die Fragen nach der Grenze zwischen zulässigem Zitat und unzulässigem Plagiat erörtern. Dr. Horst Henrici von der TU Berlin wird die Frage nach dem Plagiat in der Wissenschaft und seine rechtlichen Konsequenzen erläutern. Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der Pressearbeit geht Johannes M. Fischer, Chefredakteur der Lausitzer Rundschau nach. Weitere Themen sind dem Datenschutz bei Facebook und anderen „social networks“ oder dem Musikverkauf ohne Lizenz gewidmet. Der Donnerstag wird mit einem kleinen Empfang, ebenfalls im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw) abgerundet.
Der Freitag, 17. Juni 2011, hat seine Schwerpunkte mehr im Presse- und Persönlichkeitsschutzrecht. So erläutern Rechtsanwalt Dr. Heralt Hug und Rechtsanwältin Eileen Gaugenrieder von CMS Hasche Sigle, Leipzig, die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Betrieb von Websites. Weitere Themen an diesem Tag sind exzessive Schadensersatzforderungen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fachverlagsstrategien und eine kritische Auseinandersetzung von Rechtsanwalt Loy Ullmann mit „innovativen“, aber vielleicht auch rechtswidrigen Sendeformaten am Beispiel des Formats „Tatort Internet“.
Referenten sind auch dieses Jahr wieder renommierte Praktiker – unter anderem aus der internationalen Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle – und Hochschullehrer der BTU Cottbus.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer, Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO sein kann. Die Teilnahmegebühr für beide Tage der „Medienrechtstage“ beträgt 150,00 EUR. Für Studierende ist die Gebühr um die Hälfte ermäßigt; Studierende des Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ (M.B.L.) nehmen kostenfrei teil.
Quelle: BTU Cottbus
Am 16. und 17. Juni 2011 veranstaltet der Lehrstuhl für Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht im Rahmen der BTU Festwoche zum vierten Mal die Cottbuser Medienrechtstage als Summerschool im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw). Die Summerschool ist eine Fachveranstaltung mit Seminarcharakter, die im Rahmen des weiterbildenden Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen (M.B.L.)“ angeboten wird. Zielgruppen der Veranstaltung sind Anwälte, Studierende und alle, die beruflich mit Fragen des Urheber-, IT- oder Presserechts zu tun haben. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Eike Albrecht. Eine Anmeldung ist noch bis zum 14. Juni 2011 möglich.
Der Donnerstag, 16. Juni 2011, ist schwerpunktmäßig dem Urheberrecht, hier aus immer noch aktuellem Anlass, Fragen zum Plagiat, gewidmet. Prof. Dr. Winfried Bullinger, Honorarprofessor der BTU und Mitautor des „Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz“ (Wandtke/Bullinger), wird die Fragen nach der Grenze zwischen zulässigem Zitat und unzulässigem Plagiat erörtern. Dr. Horst Henrici von der TU Berlin wird die Frage nach dem Plagiat in der Wissenschaft und seine rechtlichen Konsequenzen erläutern. Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der Pressearbeit geht Johannes M. Fischer, Chefredakteur der Lausitzer Rundschau nach. Weitere Themen sind dem Datenschutz bei Facebook und anderen „social networks“ oder dem Musikverkauf ohne Lizenz gewidmet. Der Donnerstag wird mit einem kleinen Empfang, ebenfalls im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw) abgerundet.
Der Freitag, 17. Juni 2011, hat seine Schwerpunkte mehr im Presse- und Persönlichkeitsschutzrecht. So erläutern Rechtsanwalt Dr. Heralt Hug und Rechtsanwältin Eileen Gaugenrieder von CMS Hasche Sigle, Leipzig, die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Betrieb von Websites. Weitere Themen an diesem Tag sind exzessive Schadensersatzforderungen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fachverlagsstrategien und eine kritische Auseinandersetzung von Rechtsanwalt Loy Ullmann mit „innovativen“, aber vielleicht auch rechtswidrigen Sendeformaten am Beispiel des Formats „Tatort Internet“.
Referenten sind auch dieses Jahr wieder renommierte Praktiker – unter anderem aus der internationalen Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle – und Hochschullehrer der BTU Cottbus.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer, Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO sein kann. Die Teilnahmegebühr für beide Tage der „Medienrechtstage“ beträgt 150,00 EUR. Für Studierende ist die Gebühr um die Hälfte ermäßigt; Studierende des Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ (M.B.L.) nehmen kostenfrei teil.
Quelle: BTU Cottbus
Am 16. und 17. Juni 2011 veranstaltet der Lehrstuhl für Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht im Rahmen der BTU Festwoche zum vierten Mal die Cottbuser Medienrechtstage als Summerschool im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw). Die Summerschool ist eine Fachveranstaltung mit Seminarcharakter, die im Rahmen des weiterbildenden Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen (M.B.L.)“ angeboten wird. Zielgruppen der Veranstaltung sind Anwälte, Studierende und alle, die beruflich mit Fragen des Urheber-, IT- oder Presserechts zu tun haben. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Eike Albrecht. Eine Anmeldung ist noch bis zum 14. Juni 2011 möglich.
Der Donnerstag, 16. Juni 2011, ist schwerpunktmäßig dem Urheberrecht, hier aus immer noch aktuellem Anlass, Fragen zum Plagiat, gewidmet. Prof. Dr. Winfried Bullinger, Honorarprofessor der BTU und Mitautor des „Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz“ (Wandtke/Bullinger), wird die Fragen nach der Grenze zwischen zulässigem Zitat und unzulässigem Plagiat erörtern. Dr. Horst Henrici von der TU Berlin wird die Frage nach dem Plagiat in der Wissenschaft und seine rechtlichen Konsequenzen erläutern. Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der Pressearbeit geht Johannes M. Fischer, Chefredakteur der Lausitzer Rundschau nach. Weitere Themen sind dem Datenschutz bei Facebook und anderen „social networks“ oder dem Musikverkauf ohne Lizenz gewidmet. Der Donnerstag wird mit einem kleinen Empfang, ebenfalls im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw) abgerundet.
Der Freitag, 17. Juni 2011, hat seine Schwerpunkte mehr im Presse- und Persönlichkeitsschutzrecht. So erläutern Rechtsanwalt Dr. Heralt Hug und Rechtsanwältin Eileen Gaugenrieder von CMS Hasche Sigle, Leipzig, die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Betrieb von Websites. Weitere Themen an diesem Tag sind exzessive Schadensersatzforderungen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fachverlagsstrategien und eine kritische Auseinandersetzung von Rechtsanwalt Loy Ullmann mit „innovativen“, aber vielleicht auch rechtswidrigen Sendeformaten am Beispiel des Formats „Tatort Internet“.
Referenten sind auch dieses Jahr wieder renommierte Praktiker – unter anderem aus der internationalen Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle – und Hochschullehrer der BTU Cottbus.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer, Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO sein kann. Die Teilnahmegebühr für beide Tage der „Medienrechtstage“ beträgt 150,00 EUR. Für Studierende ist die Gebühr um die Hälfte ermäßigt; Studierende des Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ (M.B.L.) nehmen kostenfrei teil.
Quelle: BTU Cottbus
Am 16. und 17. Juni 2011 veranstaltet der Lehrstuhl für Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht im Rahmen der BTU Festwoche zum vierten Mal die Cottbuser Medienrechtstage als Summerschool im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw). Die Summerschool ist eine Fachveranstaltung mit Seminarcharakter, die im Rahmen des weiterbildenden Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen (M.B.L.)“ angeboten wird. Zielgruppen der Veranstaltung sind Anwälte, Studierende und alle, die beruflich mit Fragen des Urheber-, IT- oder Presserechts zu tun haben. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Eike Albrecht. Eine Anmeldung ist noch bis zum 14. Juni 2011 möglich.
Der Donnerstag, 16. Juni 2011, ist schwerpunktmäßig dem Urheberrecht, hier aus immer noch aktuellem Anlass, Fragen zum Plagiat, gewidmet. Prof. Dr. Winfried Bullinger, Honorarprofessor der BTU und Mitautor des „Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz“ (Wandtke/Bullinger), wird die Fragen nach der Grenze zwischen zulässigem Zitat und unzulässigem Plagiat erörtern. Dr. Horst Henrici von der TU Berlin wird die Frage nach dem Plagiat in der Wissenschaft und seine rechtlichen Konsequenzen erläutern. Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der Pressearbeit geht Johannes M. Fischer, Chefredakteur der Lausitzer Rundschau nach. Weitere Themen sind dem Datenschutz bei Facebook und anderen „social networks“ oder dem Musikverkauf ohne Lizenz gewidmet. Der Donnerstag wird mit einem kleinen Empfang, ebenfalls im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw) abgerundet.
Der Freitag, 17. Juni 2011, hat seine Schwerpunkte mehr im Presse- und Persönlichkeitsschutzrecht. So erläutern Rechtsanwalt Dr. Heralt Hug und Rechtsanwältin Eileen Gaugenrieder von CMS Hasche Sigle, Leipzig, die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Betrieb von Websites. Weitere Themen an diesem Tag sind exzessive Schadensersatzforderungen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fachverlagsstrategien und eine kritische Auseinandersetzung von Rechtsanwalt Loy Ullmann mit „innovativen“, aber vielleicht auch rechtswidrigen Sendeformaten am Beispiel des Formats „Tatort Internet“.
Referenten sind auch dieses Jahr wieder renommierte Praktiker – unter anderem aus der internationalen Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle – und Hochschullehrer der BTU Cottbus.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer, Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO sein kann. Die Teilnahmegebühr für beide Tage der „Medienrechtstage“ beträgt 150,00 EUR. Für Studierende ist die Gebühr um die Hälfte ermäßigt; Studierende des Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ (M.B.L.) nehmen kostenfrei teil.
Quelle: BTU Cottbus
Am 16. und 17. Juni 2011 veranstaltet der Lehrstuhl für Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht im Rahmen der BTU Festwoche zum vierten Mal die Cottbuser Medienrechtstage als Summerschool im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw). Die Summerschool ist eine Fachveranstaltung mit Seminarcharakter, die im Rahmen des weiterbildenden Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen (M.B.L.)“ angeboten wird. Zielgruppen der Veranstaltung sind Anwälte, Studierende und alle, die beruflich mit Fragen des Urheber-, IT- oder Presserechts zu tun haben. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Eike Albrecht. Eine Anmeldung ist noch bis zum 14. Juni 2011 möglich.
Der Donnerstag, 16. Juni 2011, ist schwerpunktmäßig dem Urheberrecht, hier aus immer noch aktuellem Anlass, Fragen zum Plagiat, gewidmet. Prof. Dr. Winfried Bullinger, Honorarprofessor der BTU und Mitautor des „Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz“ (Wandtke/Bullinger), wird die Fragen nach der Grenze zwischen zulässigem Zitat und unzulässigem Plagiat erörtern. Dr. Horst Henrici von der TU Berlin wird die Frage nach dem Plagiat in der Wissenschaft und seine rechtlichen Konsequenzen erläutern. Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der Pressearbeit geht Johannes M. Fischer, Chefredakteur der Lausitzer Rundschau nach. Weitere Themen sind dem Datenschutz bei Facebook und anderen „social networks“ oder dem Musikverkauf ohne Lizenz gewidmet. Der Donnerstag wird mit einem kleinen Empfang, ebenfalls im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw) abgerundet.
Der Freitag, 17. Juni 2011, hat seine Schwerpunkte mehr im Presse- und Persönlichkeitsschutzrecht. So erläutern Rechtsanwalt Dr. Heralt Hug und Rechtsanwältin Eileen Gaugenrieder von CMS Hasche Sigle, Leipzig, die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Betrieb von Websites. Weitere Themen an diesem Tag sind exzessive Schadensersatzforderungen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fachverlagsstrategien und eine kritische Auseinandersetzung von Rechtsanwalt Loy Ullmann mit „innovativen“, aber vielleicht auch rechtswidrigen Sendeformaten am Beispiel des Formats „Tatort Internet“.
Referenten sind auch dieses Jahr wieder renommierte Praktiker – unter anderem aus der internationalen Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle – und Hochschullehrer der BTU Cottbus.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer, Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO sein kann. Die Teilnahmegebühr für beide Tage der „Medienrechtstage“ beträgt 150,00 EUR. Für Studierende ist die Gebühr um die Hälfte ermäßigt; Studierende des Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ (M.B.L.) nehmen kostenfrei teil.
Quelle: BTU Cottbus
Am 16. und 17. Juni 2011 veranstaltet der Lehrstuhl für Zivil- und Öffentliches Recht mit Bezügen zum Umwelt- und Europarecht im Rahmen der BTU Festwoche zum vierten Mal die Cottbuser Medienrechtstage als Summerschool im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw). Die Summerschool ist eine Fachveranstaltung mit Seminarcharakter, die im Rahmen des weiterbildenden Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen (M.B.L.)“ angeboten wird. Zielgruppen der Veranstaltung sind Anwälte, Studierende und alle, die beruflich mit Fragen des Urheber-, IT- oder Presserechts zu tun haben. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Prof. Dr. Eike Albrecht. Eine Anmeldung ist noch bis zum 14. Juni 2011 möglich.
Der Donnerstag, 16. Juni 2011, ist schwerpunktmäßig dem Urheberrecht, hier aus immer noch aktuellem Anlass, Fragen zum Plagiat, gewidmet. Prof. Dr. Winfried Bullinger, Honorarprofessor der BTU und Mitautor des „Praxiskommentar zum Urheberrechtsgesetz“ (Wandtke/Bullinger), wird die Fragen nach der Grenze zwischen zulässigem Zitat und unzulässigem Plagiat erörtern. Dr. Horst Henrici von der TU Berlin wird die Frage nach dem Plagiat in der Wissenschaft und seine rechtlichen Konsequenzen erläutern. Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsschutz und der Pressearbeit geht Johannes M. Fischer, Chefredakteur der Lausitzer Rundschau nach. Weitere Themen sind dem Datenschutz bei Facebook und anderen „social networks“ oder dem Musikverkauf ohne Lizenz gewidmet. Der Donnerstag wird mit einem kleinen Empfang, ebenfalls im Kunstmuseum Dieselkraftwerk (dkw) abgerundet.
Der Freitag, 17. Juni 2011, hat seine Schwerpunkte mehr im Presse- und Persönlichkeitsschutzrecht. So erläutern Rechtsanwalt Dr. Heralt Hug und Rechtsanwältin Eileen Gaugenrieder von CMS Hasche Sigle, Leipzig, die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Betrieb von Websites. Weitere Themen an diesem Tag sind exzessive Schadensersatzforderungen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fachverlagsstrategien und eine kritische Auseinandersetzung von Rechtsanwalt Loy Ullmann mit „innovativen“, aber vielleicht auch rechtswidrigen Sendeformaten am Beispiel des Formats „Tatort Internet“.
Referenten sind auch dieses Jahr wieder renommierte Praktiker – unter anderem aus der internationalen Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle – und Hochschullehrer der BTU Cottbus.
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer, Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO sein kann. Die Teilnahmegebühr für beide Tage der „Medienrechtstage“ beträgt 150,00 EUR. Für Studierende ist die Gebühr um die Hälfte ermäßigt; Studierende des Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ (M.B.L.) nehmen kostenfrei teil.
Quelle: BTU Cottbus